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	<title>Stadt Ingolstadt Stadtgeschichtslexikon - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-04-30T02:55:33Z</updated>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Melchior_Puchner&amp;diff=1536</id>
		<title>Melchior Puchner</title>
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		<updated>2023-12-13T06:22:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Verschieben&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Abb. 1- Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite).jpg|mini|Abb. 1: Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Melchior Puchner - eine neu entdeckte Entwurfszeichnung ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Markus Bauer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Melchior Puchner (* 6. Januar 1695 in Schongau; † 12. September 1758 in Ingolstadt) gehört zu den großen Malern und Stukkateuren des Barock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Melchior Puchner in Ingolstadt ====&lt;br /&gt;
Im Jahr 1721 ließ sich der 1695 in Schongau geborene Melchior Puchner (Buchner) als „akademischer Maler“ in Ingolstadt nieder&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 2010, S. 269.&amp;lt;/ref&amp;gt;. Seine Haupttätigkeit bestand in der Freskenmalerei, untergeordnet auch in der Ölmalerei. Zudem haben sich einige Entwurfszeichnungen aus Puchners Hand erhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Ingolstadt selbst zeugen heute noch Deckenfresken in der Heiliggeist-Kirche (um 1730), in der Franziskanerkirche (1740/41) und im Saal der [[Alte Anatomie|Alten Anatomie]] (um 1735/40) sowie Ölbilder in Maria de Victoria und in der Franziskanerkirche von Puchners umfangreichem Schaffen. Auch in der näheren und weiteren Umgebung finden sich zahlreiche Werke, die sicher von ihm stammen oder ihm aus stilistischen Gründen zugeordnet werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== St. Martin in Fischbachau ====&lt;br /&gt;
Zu nennen sind hier beispielsweise Deckenfresken in den Dorfkirchen von Etting (um 1727) und Zuchering (1723), ferner die umfangreicheren Freskenzyklen in der Klosterkirche von Geisenfeld (1728), in der Stadtpfarrkirche von Hilpoltstein (um 1733) und in der Kirche von Gosseltshausen (1752). Im Auftrag des Benediktinerklosters Scheyern malte Puchner unter anderem in der Kirche von Bayrischzell (1737) und in der ehemaligen Propsteikirche St. Martin in Fischbachau.&amp;lt;ref&amp;gt;zum Werk von Puchner: Corpus 2010, Dehio 1999, Dehio 2006, Hofmann 1973, S. 156–175.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 1737/38 entstandene Freskenausstattung in Fischbachau zählt mit ihren insgesamt 87 Bildfeldern zu den Hauptwerken Puchners. So zeigen die Decken des Mittelschiffs sowie des nördlichen Seitenschiffs Bildprogramme zum hl. Martin von Tours und zum Benediktinerorden, während sich im südlichen Seitenschiff ein Zyklus zu den Rosenkranzgeheimnissen befindet.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 1981, S. 472.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
[[Datei:Fischbachau Fresko.jpg|mini|Abb. 2: Melchior Puchner, Fresko „Mariä Heimsuchung“, Fischbachau (Kirche St. Martin), 1737/38]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Neu entdeckte Zeichnung Melchior Puchners ====&lt;br /&gt;
Vor kurzem konnte nun eine unsignierte Zeichnung (Abb. 1) aus einer Privatsammlung als Entwurf für Puchners Fresko „Mariä Heimsuchung“ (Abb. 2) in Fischbachau identifiziert werden. Das Fresko verbildlicht im dortigen Rosenkranz-Zyklus das zweite Geheimnis aus dem Freudenreichen Rosenkranz: „Den du, o Jungfrau, zu Elisabeth getragen hast“.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Corpus 1981, S. 493f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem Entwurf handelt sich um eine lavierte, 22 x 19,3 cm messende Federzeichnung auf Büttenpapier (mit Wasserzeichen). Das runde Bildfeld ist mit dem Bleistift umrissen, zudem hat das Blatt eine rechteckige Umrandung aus dickem Bleistiftstrich. Während die Hauptgruppe aus Elisabeth und Maria mit Feder und Pinsel voll ausgearbeitet ist, zeigen sich Zacharias, rechts hinter Elisabeth stehend, und Josef, als Dreiviertelfigur links hinter Maria zu sehen, deutlich weniger detailreich. Architektur und Bäume im Hintergrund sind schließlich nur noch schematisch erkennbar. Vor Elisabeth und Zacharias ist zudem ein schmiedeeisernes Treppengeländer angedeutet. Der Umhang des verschattet dargestellten Zacharias hat einen leicht roten Farbton. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeichnung lässt sich stilistisch bestens mit den vier Entwurfszeichnungen&amp;lt;ref&amp;gt;München, Staatl. Graph. Slg., Inv.-Nr. 7326–7329, abgebildet in: Corpus 2005, S. 211.&amp;lt;/ref&amp;gt; von Puchner für den Kongregationssaal im ehemaligen Bruderschaftshaus zur Schmerzhaften Muttergottes in Neuburg a. d. Donau (heute Provinzialbibliothek bzw. Staatl. Bibliothek) vergleichen, die 1732 oder kurz vorher im Zusammenhang mit der dortigen Freskenausstattung entstanden sein dürften. Neben grundsätzlichen Übereinstimmungen beim Federduktus fallen Parallelen bei der mehrfach in der Farbintensität abgestuften Lavierung, bei den Physiognomien und, besonders hervorstechend, bei der Klei-dung auf. So findet sich der weiche, etwas schwere Faltenwurf der Gewänder von Maria und Elisabeth sowie das im Widerspruch dazu stehende, unruhig und geradezu scheckig wirkende Spiel von Licht und Schatten auch auf den Entwürfen für Neuburg – vor allem bei den Hauptfiguren. Hingegen fällt bei beschatteten Nebenfiguren die flächige, wenig differenzierte Lavierung ins Auge. &lt;br /&gt;
[[Datei:Maratta.jpg|alternativtext=Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“|mini|Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“]]&lt;br /&gt;
Als Vorlage für Puchners Entwurf zur „Heimsuchung“ diente eine themengleiche Radierung (Abb. 3) des römischen Malers Carlo Maratta (1625–1713) oder einer der zahlreichen Nachstiche, die von verschiedenen Stechern angefertigt wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 1981, S. 494.&amp;lt;/ref&amp;gt; Jedoch übernahm Puchner Ma-rattas Darstellung nicht völlig unverändert. Sind die Figuren Marias, Elisabeths und Zacharias´ nur leicht variiert, so fallen bei Josef größere Veränderungen auf. Die Begegnung zwischen Maria und Elisabeth ist nun auf eine wesentlich stärker ansteigende Treppe verlegt. Treppe und Figuren sind bei Puchner außerdem in leichter Untersicht wiedergegeben, um den Erfordernissen der Decken-malerei gerecht zu werden. Ohne Bedeutung für Puchner blieb Marattas Bildhintergrund – hier bediente er sich anderer Vorbilder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In welcher Beziehung steht die Zeichnung nun zum Fresko „Mariä Heimsuchung“ in Fischbachau?  Zunächst fällt auf, dass die rechte Gruppe mit Maria, Elisabeth und Zacharias nahezu unverändert ins Fresko übernommen wurde, auch bei der Treppe zeigen sich im Grunde keine wesentlichen Veränderungen. Josef ist nun jedoch, auch in anderer Körperhaltung dargestellt, weiter nach links gerückt, eine Dienerin, die Gepäck auf dem Kopf trägt, ist an seine Seite gestellt. Auf der Zeichnung ist Josef neben dem mit der Feder gezeichneten Josef in derselben Körperhaltung wie im Fresko ein zweites Mal zu erkennen, allerdings nur grob mit dem Bleistift skizziert, während die Dienerin noch völlig fehlt. Das Motiv von Josef mit der Dienerin dürfte auf eine themengleiche Radierung (Abb. 4) von Johann Georg Bergmüller (1688–1762) aus dessen Rosenkranz-Serie zurückgehen .&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Bauer/Epple 2022, S. 257ff., Nr. Se 7.3.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch der im Fresko zu sehende Hund ist auf der Zeichnung – direkt unter Maria und Elisabeth – nur mit dem Bleistift umrissen. Bäume und Mauer des Bildhintergrundes finden sich ähnlich im Fresko wieder, der Dreiecksgiebel ist allerdings weiter nach rechts, hinter die beiden Frauen verschoben. An seine Stelle ist ein Berg gerückt, der als Anspielung auf die alpine Berglandschaft um Fischbachau gedeutet werden kann. &lt;br /&gt;
[[Datei:Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722-23.jpg|alternativtext=Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23|mini|Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23]]&lt;br /&gt;
All diese Beobachtungen weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Zeichnung um einen Erst- bzw. Vorentwurf für das Fresko in Fischbachau handelt. Möglicherweise wurde sie bereits mehrere Jahre vor dem Auftrag für Fischbachau – als Vorlagenmaterial für künftige Arbeiten – auf Vorrat angefertigt. Ebenso wie andere Maler dürfte auch Puchner einen größeren Bestand von Vorlagenblättern – Kupferstiche, eigenhändige und fremde Zeichnungen usw. – in seiner Werkstatt verwahrt haben. Als nun das Fresko für Fischbachau zu entwerfen war, konnte er auf diese Zeichnung zurückgreifen, um sie zu ergänzen bzw. zu verändern, wie es mit dem Bleistift erfolgte, und dabei zusätzliche Elemente aus anderen Vorlagen einzuarbeiten. Die ebenfalls mit dem Bleistift aufgezeichnete Quadrierung deutet auf eine Übertragung in ein anderes Medium oder Format hin. Sie ist allerdings nicht deckungsgleich mit der in den Putz geritzten Quadrierung beim Fresko. So wird es wohl noch einen vollständig ausgearbeiteten Ausführungsentwurf auf Basis der vorliegenden Zeichnung gegeben haben, der dann außerdem die endgültige Rahmenform des Freskos berücksichtigte.&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeichnung.jpg|alternativtext=|mini|Abb. 5: Melchior Puchner, Bleistiftzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz]]&lt;br /&gt;
Übrigens verdient auch die Rückseite des Blattes (Abb. 5) Beachtung, denn diese zeigt einen Ausschnitt aus einer mit dem Bleistift skizzierten größeren Komposition, die sich bisher nicht mit einem konkreten Werk von Puchner in Verbindung bringen lässt. So sind in der Mitte mehrere Engel dargestellt. Unten rechts ist eine bärtige männliche, unten links eine weibliche Figur zu erkennen. Beide sind allerdings abgeschnitten, woran zu erkennen ist, dass das ursprünglich größere Blatt nachträglich, wohl nachdem die „Heimsuchung“ auf der Vorderseite gezeichnet war, beschnitten wurde.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
BedeutungInsgesamt beruht die Bedeutung dieses Blattes nicht nur auf der Verwendung als Entwurf bzw. Vorlage, sondern vor allem darauf, dass sich interessante Erkenntnisse zur Arbeitsweise und Entwurfstätigkeit von Melchior Puchner gewinnen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außer in Fischbachau malte Puchner das Thema „Mariä Heimsuchung“ bereits um 1733 in Hilpoltstein und 1752 nochmals in Gosseltshausen. Er stellte es jeweils in einer unterschiedlichen Variante dar. Für Gosselshausen wählte er einen themengleichen Kupferstich nach Peter Paul Rubens (1577–1640) als Vorlage.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 2010, S. 210.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Literatur ===&lt;br /&gt;
Bauer, Markus und Epple, Alois: Johann Georg Bergmüller – Druckgrafik, Teil 2: Serien, Band 1, Norderstedt 2022 (Bauer/Epple 2022) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bachter, Falk und Bauer-Wild, Anna  u.a.: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach (Bd. 2), München 1981 (Corpus 1981)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sauerländer, Brigitte und Volk-Knüttel, Brigitte: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (Bd. 10), München 2005 (Corpus 2005) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauer-Wild, Anna und Böhm, Cordula  u.a.: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Stadt Ingolstadt, Landkreis Pfaffenhofen (Bd. 14), München 2010  (Corpus 2010)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Breuer, Tillmann und Oswald, Friedrich u.a.: Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Bayern I, Franken, München/Berlin 1999 (Dehio 1999) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Habel, Heinrich und Hemmeter, Karlheinz  u.a.: Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Bayern IV, München und Oberbayern, München/Berlin 2006 (Dehio 2006) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hofmann, Siegfried: Zum Werk Ingolstädter Freskenmaler der 18. Jahrhunderts, in: Sammelblatt d. Historischen Vereins Ingolstadt 1973 (82), Ingolstadt 1973, S. 156–183 (Hofmann 1973)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fußnoten ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Bauer, Markus}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universitätsstadt (1472-1800)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunst und Kultur]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Persönlichkeiten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Melchior_Puchner&amp;diff=1535</id>
		<title>Melchior Puchner</title>
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		<updated>2023-12-13T06:21:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Kategorien und empfohlene Zitierweise&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Abb. 1- Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite).jpg|mini|Abb. 1: Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Melchior Puchner - eine neu entdeckte Entwurfszeichnung ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Markus Bauer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Melchior Puchner (* 6. Januar 1695 in Schongau; † 12. September 1758 in Ingolstadt) gehört zu den großen Malern und Stukkateuren des Barock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Melchior Puchner in Ingolstadt ====&lt;br /&gt;
Im Jahr 1721 ließ sich der 1695 in Schongau geborene Melchior Puchner (Buchner) als „akademischer Maler“ in Ingolstadt nieder&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 2010, S. 269.&amp;lt;/ref&amp;gt;. Seine Haupttätigkeit bestand in der Freskenmalerei, untergeordnet auch in der Ölmalerei. Zudem haben sich einige Entwurfszeichnungen aus Puchners Hand erhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Ingolstadt selbst zeugen heute noch Deckenfresken in der Heiliggeist-Kirche (um 1730), in der Franziskanerkirche (1740/41) und im Saal der [[Alte Anatomie|Alten Anatomie]] (um 1735/40) sowie Ölbilder in Maria de Victoria und in der Franziskanerkirche von Puchners umfangreichem Schaffen. Auch in der näheren und weiteren Umgebung finden sich zahlreiche Werke, die sicher von ihm stammen oder ihm aus stilistischen Gründen zugeordnet werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== St. Martin in Fischbachau ====&lt;br /&gt;
Zu nennen sind hier beispielsweise Deckenfresken in den Dorfkirchen von Etting (um 1727) und Zuchering (1723), ferner die umfangreicheren Freskenzyklen in der Klosterkirche von Geisenfeld (1728), in der Stadtpfarrkirche von Hilpoltstein (um 1733) und in der Kirche von Gosseltshausen (1752). Im Auftrag des Benediktinerklosters Scheyern malte Puchner unter anderem in der Kirche von Bayrischzell (1737) und in der ehemaligen Propsteikirche St. Martin in Fischbachau.&amp;lt;ref&amp;gt;zum Werk von Puchner: Corpus 2010, Dehio 1999, Dehio 2006, Hofmann 1973, S. 156–175.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 1737/38 entstandene Freskenausstattung in Fischbachau zählt mit ihren insgesamt 87 Bildfeldern zu den Hauptwerken Puchners. So zeigen die Decken des Mittelschiffs sowie des nördlichen Seitenschiffs Bildprogramme zum hl. Martin von Tours und zum Benediktinerorden, während sich im südlichen Seitenschiff ein Zyklus zu den Rosenkranzgeheimnissen befindet.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 1981, S. 472.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
[[Datei:Fischbachau Fresko.jpg|mini|Abb. 2: Melchior Puchner, Fresko „Mariä Heimsuchung“, Fischbachau (Kirche St. Martin), 1737/38]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Neu entdeckte Zeichnung Melchior Puchners ====&lt;br /&gt;
Vor kurzem konnte nun eine unsignierte Zeichnung (Abb. 1) aus einer Privatsammlung als Entwurf für Puchners Fresko „Mariä Heimsuchung“ (Abb. 2) in Fischbachau identifiziert werden. Das Fresko verbildlicht im dortigen Rosenkranz-Zyklus das zweite Geheimnis aus dem Freudenreichen Rosenkranz: „Den du, o Jungfrau, zu Elisabeth getragen hast“.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Corpus 1981, S. 493f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem Entwurf handelt sich um eine lavierte, 22 x 19,3 cm messende Federzeichnung auf Büttenpapier (mit Wasserzeichen). Das runde Bildfeld ist mit dem Bleistift umrissen, zudem hat das Blatt eine rechteckige Umrandung aus dickem Bleistiftstrich. Während die Hauptgruppe aus Elisabeth und Maria mit Feder und Pinsel voll ausgearbeitet ist, zeigen sich Zacharias, rechts hinter Elisabeth stehend, und Josef, als Dreiviertelfigur links hinter Maria zu sehen, deutlich weniger detailreich. Architektur und Bäume im Hintergrund sind schließlich nur noch schematisch erkennbar. Vor Elisabeth und Zacharias ist zudem ein schmiedeeisernes Treppengeländer angedeutet. Der Umhang des verschattet dargestellten Zacharias hat einen leicht roten Farbton. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeichnung lässt sich stilistisch bestens mit den vier Entwurfszeichnungen&amp;lt;ref&amp;gt;München, Staatl. Graph. Slg., Inv.-Nr. 7326–7329, abgebildet in: Corpus 2005, S. 211.&amp;lt;/ref&amp;gt; von Puchner für den Kongregationssaal im ehemaligen Bruderschaftshaus zur Schmerzhaften Muttergottes in Neuburg a. d. Donau (heute Provinzialbibliothek bzw. Staatl. Bibliothek) vergleichen, die 1732 oder kurz vorher im Zusammenhang mit der dortigen Freskenausstattung entstanden sein dürften. Neben grundsätzlichen Übereinstimmungen beim Federduktus fallen Parallelen bei der mehrfach in der Farbintensität abgestuften Lavierung, bei den Physiognomien und, besonders hervorstechend, bei der Klei-dung auf. So findet sich der weiche, etwas schwere Faltenwurf der Gewänder von Maria und Elisabeth sowie das im Widerspruch dazu stehende, unruhig und geradezu scheckig wirkende Spiel von Licht und Schatten auch auf den Entwürfen für Neuburg – vor allem bei den Hauptfiguren. Hingegen fällt bei beschatteten Nebenfiguren die flächige, wenig differenzierte Lavierung ins Auge. &lt;br /&gt;
[[Datei:Maratta.jpg|alternativtext=Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“|mini|Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“]]&lt;br /&gt;
Als Vorlage für Puchners Entwurf zur „Heimsuchung“ diente eine themengleiche Radierung (Abb. 3) des römischen Malers Carlo Maratta (1625–1713) oder einer der zahlreichen Nachstiche, die von verschiedenen Stechern angefertigt wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 1981, S. 494.&amp;lt;/ref&amp;gt; Jedoch übernahm Puchner Ma-rattas Darstellung nicht völlig unverändert. Sind die Figuren Marias, Elisabeths und Zacharias´ nur leicht variiert, so fallen bei Josef größere Veränderungen auf. Die Begegnung zwischen Maria und Elisabeth ist nun auf eine wesentlich stärker ansteigende Treppe verlegt. Treppe und Figuren sind bei Puchner außerdem in leichter Untersicht wiedergegeben, um den Erfordernissen der Decken-malerei gerecht zu werden. Ohne Bedeutung für Puchner blieb Marattas Bildhintergrund – hier bediente er sich anderer Vorbilder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In welcher Beziehung steht die Zeichnung nun zum Fresko „Mariä Heimsuchung“ in Fischbachau?  Zunächst fällt auf, dass die rechte Gruppe mit Maria, Elisabeth und Zacharias nahezu unverändert ins Fresko übernommen wurde, auch bei der Treppe zeigen sich im Grunde keine wesentlichen Veränderungen. Josef ist nun jedoch, auch in anderer Körperhaltung dargestellt, weiter nach links gerückt, eine Dienerin, die Gepäck auf dem Kopf trägt, ist an seine Seite gestellt. Auf der Zeichnung ist Josef neben dem mit der Feder gezeichneten Josef in derselben Körperhaltung wie im Fresko ein zweites Mal zu erkennen, allerdings nur grob mit dem Bleistift skizziert, während die Dienerin noch völlig fehlt. Das Motiv von Josef mit der Dienerin dürfte auf eine themengleiche Radierung (Abb. 4) von Johann Georg Bergmüller (1688–1762) aus dessen Rosenkranz-Serie zurückgehen .&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Bauer/Epple 2022, S. 257ff., Nr. Se 7.3.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch der im Fresko zu sehende Hund ist auf der Zeichnung – direkt unter Maria und Elisabeth – nur mit dem Bleistift umrissen. Bäume und Mauer des Bildhintergrundes finden sich ähnlich im Fresko wieder, der Dreiecksgiebel ist allerdings weiter nach rechts, hinter die beiden Frauen verschoben. An seine Stelle ist ein Berg gerückt, der als Anspielung auf die alpine Berglandschaft um Fischbachau gedeutet werden kann. &lt;br /&gt;
[[Datei:Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722-23.jpg|alternativtext=Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23|mini|Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23]]&lt;br /&gt;
All diese Beobachtungen weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Zeichnung um einen Erst- bzw. Vorentwurf für das Fresko in Fischbachau handelt. Möglicherweise wurde sie bereits mehrere Jahre vor dem Auftrag für Fischbachau – als Vorlagenmaterial für künftige Arbeiten – auf Vorrat angefertigt. Ebenso wie andere Maler dürfte auch Puchner einen größeren Bestand von Vorlagenblättern – Kupferstiche, eigenhändige und fremde Zeichnungen usw. – in seiner Werkstatt verwahrt haben. Als nun das Fresko für Fischbachau zu entwerfen war, konnte er auf diese Zeichnung zurückgreifen, um sie zu ergänzen bzw. zu verändern, wie es mit dem Bleistift erfolgte, und dabei zusätzliche Elemente aus anderen Vorlagen einzuarbeiten. Die ebenfalls mit dem Bleistift aufgezeichnete Quadrierung deutet auf eine Übertragung in ein anderes Medium oder Format hin. Sie ist allerdings nicht deckungsgleich mit der in den Putz geritzten Quadrierung beim Fresko. So wird es wohl noch einen vollständig ausgearbeiteten Ausführungsentwurf auf Basis der vorliegenden Zeichnung gegeben haben, der dann außerdem die endgültige Rahmenform des Freskos berücksichtigte.&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeichnung.jpg|alternativtext=|mini|Abb. 5: Melchior Puchner, Bleistiftzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz]]&lt;br /&gt;
Übrigens verdient auch die Rückseite des Blattes (Abb. 5) Beachtung, denn diese zeigt einen Ausschnitt aus einer mit dem Bleistift skizzierten größeren Komposition, die sich bisher nicht mit einem konkreten Werk von Puchner in Verbindung bringen lässt. So sind in der Mitte mehrere Engel dargestellt. Unten rechts ist eine bärtige männliche, unten links eine weibliche Figur zu erkennen. Beide sind allerdings abgeschnitten, woran zu erkennen ist, dass das ursprünglich größere Blatt nachträglich, wohl nachdem die „Heimsuchung“ auf der Vorderseite gezeichnet war, beschnitten wurde.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
BedeutungInsgesamt beruht die Bedeutung dieses Blattes nicht nur auf der Verwendung als Entwurf bzw. Vorlage, sondern vor allem darauf, dass sich interessante Erkenntnisse zur Arbeitsweise und Entwurfstätigkeit von Melchior Puchner gewinnen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außer in Fischbachau malte Puchner das Thema „Mariä Heimsuchung“ bereits um 1733 in Hilpoltstein und 1752 nochmals in Gosseltshausen. Er stellte es jeweils in einer unterschiedlichen Variante dar. Für Gosselshausen wählte er einen themengleichen Kupferstich nach Peter Paul Rubens (1577–1640) als Vorlage.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 2010, S. 210.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Literatur ===&lt;br /&gt;
Bauer, Markus und Epple, Alois: Johann Georg Bergmüller – Druckgrafik, Teil 2: Serien, Band 1, Norderstedt 2022 (Bauer/Epple 2022) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bachter, Falk und Bauer-Wild, Anna  u.a.: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach (Bd. 2), München 1981 (Corpus 1981)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sauerländer, Brigitte und Volk-Knüttel, Brigitte: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (Bd. 10), München 2005 (Corpus 2005) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauer-Wild, Anna und Böhm, Cordula  u.a.: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Stadt Ingolstadt, Landkreis Pfaffenhofen (Bd. 14), München 2010  (Corpus 2010)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Breuer, Tillmann und Oswald, Friedrich u.a.: Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Bayern I, Franken, München/Berlin 1999 (Dehio 1999) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Habel, Heinrich und Hemmeter, Karlheinz  u.a.: Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Bayern IV, München und Oberbayern, München/Berlin 2006 (Dehio 2006) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hofmann, Siegfried: Zum Werk Ingolstädter Freskenmaler der 18. Jahrhunderts, in: Sammelblatt d. Historischen Vereins Ingolstadt 1973 (82), Ingolstadt 1973, S. 156–183 (Hofmann 1973)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitierweise|Autor=Bauer, Markus}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fußnoten ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universitätsstadt (1472-1800)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunst und Kultur]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Persönlichkeiten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1394</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-29T06:40:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Link&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung von der Landesordnung 1516 in Erinnerung. Vier Wochen im April des Jahres 1516 tagte der bayerische Landtag in Ingolstadt und rang um nicht weniger als die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern (1493 - 1550), Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1505 nach langen Jahren der Teilherzogtümer und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. (1447 - 1508) wieder vereint. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen und künftige Landesteilungen ausschließen. Die Bestimmung war im Herzogshaus nicht unumstritten. Der zweitgeborene Sohn Albrechts IV., Ludwig X. (1495 - 1545), erstritt sich 1514 die Mitregierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf den Landtagen von 1514 und von 1516 wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen vom Herzog und Versammlung des Landes, den Landständen, gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Bayerische Rechtsquellen, Bd. 5, hg. v. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2003; vgl. Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte der Prozess der Wiedervereinigung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage waren eine Herausforderung für die Stadt und ihre Bürger, für die herzogliche Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen über die Landesordnung und Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Ankündigung, eine Art Save-the-date, der beiden Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. an die Vertreter der Landschaft für den Landtag in Ingolstadt datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legen die Herzöge das Treffen endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, [[Neues Schloss]] (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), [[Universität Ingolstadt|Hohe Schule]] (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche: 31. März – 6. April 1516 ====&lt;br /&gt;
Der Landtag begann mit einer Messe am 31. März 1516 in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm IV., Ludwig X. und Ernst. Im anschließenden Empfang im Neuen Schloss begrüßte Professor Eck namens der Herzöge eine illustre Versammlung von knapp 600 Gästen im Neuen Schloss: darunter die Professoren der Universität, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und den Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga. Seine Rede und die Dankesrede des herzoglichen Rates wurde in lateinischer Sprache gehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 begannen die Beratungen. Die Herzöge Albrecht und Wilhelm erschienen um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm formulierte seine Anliegen vor den 16 Landschaftsvertretern persönlich: Zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung zum Gericht und zum Scharwerk möchte er verhandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Mittwoch, 2. April 1516 fand die Auftaktveranstaltung statt. Das Erscheinen der beiden Herzöge erfolgte nach einem festgelegten Protokoll. Sie wurden jeweils vom Hofmeister Christoph Laiminger angekündigt, ehe sie persönlich eintrafen. Für die Bewohner der Ludwigstraße musste dies ein prächtiges Ereignis gewesen sein, wenn die beiden Fürsten samt Hofstaat vom Neuen Schloss zum Rathaus ritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge legen ihre Tagesordnungspunkte vor und beginnen mit einem aufsehenerregenden Fall: Die Gefangennahme des Hofmeisters Hieronymus von Stauff am 1. April 1516 in Ingolstadt und die Anklage wegen Hochverrats: „&#039;&#039;Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.&#039;&#039;“&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die weiteren Verhandlungen musste nun die Vollversammlung der Landschaft ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung wählen. Das zweite Top-Thema des Landtages von 1516 wurde vom Hofmeister Christoph von Laimingen vorgetragen: der Ehekrieg zwischen der Herzogin Sabina von Württemberg (1492 - 1568) und ihrem Mann, Ulrich (1487 - 1550). Sabina, Schwester der regierenden bayerischen Herzöge, floh nach Bayern und bat auf dem Landtag um Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als letzter vorbereitender Akt leisteten der Landtagausschuss am 3. April ihren Eid. Im Gegenzug enthoben die beiden Herzöge die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages. Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher. Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen. Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff lauteten: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach römischen Recht, das für Majestätsverbrechen keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ. Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Dem Hofmeister wurde auch Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft vorgeworfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herzog Wilhelm IV. wendet sich an die Vertreter der Landschaft: &#039;&#039;„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA B4&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft stimmte zu. Und das Protokoll vermerkt: &#039;&#039;„Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA B 4&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages in dieser Frage einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche: 7. April - 13. April 1516 ====&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her. Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Dies folgte dem Protokoll des Landtages: Die Mitglieder des Ausschusses kamen ins Neue Schloss und überreichten den H&amp;lt;ref&amp;gt;Krenner, Landtagshandlungen, S. 426 ff&amp;lt;/ref&amp;gt;erzögen den Entwurf der Landesfreiheitserklärung. Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Debatten über die Form der Bestätigung der Landesfreiheitserklärung und der Handveste (Urkunde) wurden konkreter. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die schriftliche Ausfertigung zu beraten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Streitpunkt blieben Steuerbewilligung und der Erbhuldigung. In einem ersten Schritt einigten sich beide Parteien auf die Erbhuldigung, die finanzielle Frage wurde vertagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche: 14. April – 20. April 1516 ====&lt;br /&gt;
Nach der Messe in der Liebfrauenkirche gehen die Verhandlungen über die Bestätigung der Landesfreiheitserklärung und ihrer schriftlichen Form weiter.&amp;lt;ref&amp;gt;Krenner, Landtagshandlungen, S. 399 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Ausschuss der Landschaft pendelt erneut zwischen den Fürsten „am Hof“ (Neues Schloss&#039;&#039;)&#039;&#039; und dem Landtag „im Haus“ (Rathaus/Ratsstube)&#039;&#039;.&#039;&#039; Die Positionen werden in Schriftform übergeben, die Wahl eines neuen Ausschusses beschlossen. An den Verhandlungen nehmen die herzoglichen Räte Dr. Lupfdich, Cunzen von Leonrod und Augustin Köllner, auch der Kanzler teil. Zwei Schiedsmänner engagieren sich im Konflikt zwischen Landschaft und Herzöge: Adam von Törring (pfalz-neuburgischer Statthalter in Neuburg) und Jörg Wiesbeck (herzoglich bayerischer Feldhauptmann).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Einigung scheint nicht in Sicht: Ein neuer Landtag soll ausgeschrieben, der jetzige vertagt werden. Mittlerweile sind viele Teilnehmer abgereist, der Landtag scheint nicht mehr beschlussfähig zu sein.  Am Samstag kommt Bewegung in die verfahrene Frage der Steuerbewilligung („Hilfeleistung“) und der Erbhuldigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche: 21. April – 27.  April 1516 ====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April  die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen über die Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag)  St. Jörgen Tag 1516, am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa ihrer Schwester Sabina weiter zu beraten. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung. Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern. Das Original der Landesfreiheit kam am 25. Juli nach München. Dort wurden die Ausfertigungen für die Herzöge und die Landschaft besiegelt.  Die Herzöge waren außerdem damit einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schluss wandte sich Herzog Wilhelms IV. an die Vertreter der Landschaft: &#039;&#039;„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt|281x281px]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff Reinheitsgebot wird erst im 20. Jahrhundert formuliert. Die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Brauordnungen verwendeten die Bezeichnung nicht. „Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;.&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch (1885 - 1963), Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März 1918. Er prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ ein neues Prinzip für die Werbekampagne in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen: Bier darf nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Speckle, Birgit : &#039;&#039;Streit ums Bier in Bayern: Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition, in: Münchner Beiträge zur Volkskunde&#039;&#039; (Band 27) 2001, S. 82–84; vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz (BierStG) neu geregelt. Als &amp;quot;Vorläufiges Biergesetz&amp;quot; (VorlBierG) blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung&amp;lt;ref&amp;gt;BierV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)&amp;lt;/ref&amp;gt; neu geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Abschlussdokument des Landtages in Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universitätsstadt (1472-1800)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaft und Industrie]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1393</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-29T06:39:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Text kürzen, Literatur&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung von der Landesordnung 1516 in Erinnerung. Vier Wochen im April des Jahres 1516 tagte der bayerische Landtag in Ingolstadt und rang um nicht weniger als die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern (1493 - 1550), Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1505 nach langen Jahren der Teilherzogtümer und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. (1447 - 1508) wieder vereint. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen und künftige Landesteilungen ausschließen. Die Bestimmung war im Herzogshaus nicht unumstritten. Der zweitgeborene Sohn Albrechts IV., Ludwig X. (1495 - 1545), erstritt sich 1514 die Mitregierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf den Landtagen von 1514 und von 1516 wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen vom Herzog und Versammlung des Landes, den Landständen, gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Bayerische Rechtsquellen, Bd. 5, hg. v. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2003; vgl. Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte der Prozess der Wiedervereinigung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage waren eine Herausforderung für die Stadt und ihre Bürger, für die herzogliche Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen über die Landesordnung und Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Ankündigung, eine Art Save-the-date, der beiden Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. an die Vertreter der Landschaft für den Landtag in Ingolstadt datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legen die Herzöge das Treffen endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, [[Neues Schloss]] (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), [[Universität|Hohe Schule]] (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche: 31. März – 6. April 1516 ====&lt;br /&gt;
Der Landtag begann mit einer Messe am 31. März 1516 in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm IV., Ludwig X. und Ernst. Im anschließenden Empfang im Neuen Schloss begrüßte Professor Eck namens der Herzöge eine illustre Versammlung von knapp 600 Gästen im Neuen Schloss: darunter die Professoren der Universität, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und den Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga. Seine Rede und die Dankesrede des herzoglichen Rates wurde in lateinischer Sprache gehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 begannen die Beratungen. Die Herzöge Albrecht und Wilhelm erschienen um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm formulierte seine Anliegen vor den 16 Landschaftsvertretern persönlich: Zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung zum Gericht und zum Scharwerk möchte er verhandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Mittwoch, 2. April 1516 fand die Auftaktveranstaltung statt. Das Erscheinen der beiden Herzöge erfolgte nach einem festgelegten Protokoll. Sie wurden jeweils vom Hofmeister Christoph Laiminger angekündigt, ehe sie persönlich eintrafen. Für die Bewohner der Ludwigstraße musste dies ein prächtiges Ereignis gewesen sein, wenn die beiden Fürsten samt Hofstaat vom Neuen Schloss zum Rathaus ritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge legen ihre Tagesordnungspunkte vor und beginnen mit einem aufsehenerregenden Fall: Die Gefangennahme des Hofmeisters Hieronymus von Stauff am 1. April 1516 in Ingolstadt und die Anklage wegen Hochverrats: „&#039;&#039;Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.&#039;&#039;“&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die weiteren Verhandlungen musste nun die Vollversammlung der Landschaft ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung wählen. Das zweite Top-Thema des Landtages von 1516 wurde vom Hofmeister Christoph von Laimingen vorgetragen: der Ehekrieg zwischen der Herzogin Sabina von Württemberg (1492 - 1568) und ihrem Mann, Ulrich (1487 - 1550). Sabina, Schwester der regierenden bayerischen Herzöge, floh nach Bayern und bat auf dem Landtag um Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als letzter vorbereitender Akt leisteten der Landtagausschuss am 3. April ihren Eid. Im Gegenzug enthoben die beiden Herzöge die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages. Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher. Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen. Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff lauteten: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach römischen Recht, das für Majestätsverbrechen keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ. Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Dem Hofmeister wurde auch Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft vorgeworfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herzog Wilhelm IV. wendet sich an die Vertreter der Landschaft: &#039;&#039;„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA B4&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft stimmte zu. Und das Protokoll vermerkt: &#039;&#039;„Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA B 4&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages in dieser Frage einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche: 7. April - 13. April 1516 ====&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her. Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Dies folgte dem Protokoll des Landtages: Die Mitglieder des Ausschusses kamen ins Neue Schloss und überreichten den H&amp;lt;ref&amp;gt;Krenner, Landtagshandlungen, S. 426 ff&amp;lt;/ref&amp;gt;erzögen den Entwurf der Landesfreiheitserklärung. Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Debatten über die Form der Bestätigung der Landesfreiheitserklärung und der Handveste (Urkunde) wurden konkreter. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die schriftliche Ausfertigung zu beraten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Streitpunkt blieben Steuerbewilligung und der Erbhuldigung. In einem ersten Schritt einigten sich beide Parteien auf die Erbhuldigung, die finanzielle Frage wurde vertagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche: 14. April – 20. April 1516 ====&lt;br /&gt;
Nach der Messe in der Liebfrauenkirche gehen die Verhandlungen über die Bestätigung der Landesfreiheitserklärung und ihrer schriftlichen Form weiter.&amp;lt;ref&amp;gt;Krenner, Landtagshandlungen, S. 399 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Ausschuss der Landschaft pendelt erneut zwischen den Fürsten „am Hof“ (Neues Schloss&#039;&#039;)&#039;&#039; und dem Landtag „im Haus“ (Rathaus/Ratsstube)&#039;&#039;.&#039;&#039; Die Positionen werden in Schriftform übergeben, die Wahl eines neuen Ausschusses beschlossen. An den Verhandlungen nehmen die herzoglichen Räte Dr. Lupfdich, Cunzen von Leonrod und Augustin Köllner, auch der Kanzler teil. Zwei Schiedsmänner engagieren sich im Konflikt zwischen Landschaft und Herzöge: Adam von Törring (pfalz-neuburgischer Statthalter in Neuburg) und Jörg Wiesbeck (herzoglich bayerischer Feldhauptmann).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Einigung scheint nicht in Sicht: Ein neuer Landtag soll ausgeschrieben, der jetzige vertagt werden. Mittlerweile sind viele Teilnehmer abgereist, der Landtag scheint nicht mehr beschlussfähig zu sein.  Am Samstag kommt Bewegung in die verfahrene Frage der Steuerbewilligung („Hilfeleistung“) und der Erbhuldigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche: 21. April – 27.  April 1516 ====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April  die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen über die Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag)  St. Jörgen Tag 1516, am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa ihrer Schwester Sabina weiter zu beraten. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung. Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern. Das Original der Landesfreiheit kam am 25. Juli nach München. Dort wurden die Ausfertigungen für die Herzöge und die Landschaft besiegelt.  Die Herzöge waren außerdem damit einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schluss wandte sich Herzog Wilhelms IV. an die Vertreter der Landschaft: &#039;&#039;„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt|281x281px]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff Reinheitsgebot wird erst im 20. Jahrhundert formuliert. Die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Brauordnungen verwendeten die Bezeichnung nicht. „Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;.&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch (1885 - 1963), Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März 1918. Er prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ ein neues Prinzip für die Werbekampagne in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen: Bier darf nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Speckle, Birgit : &#039;&#039;Streit ums Bier in Bayern: Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition, in: Münchner Beiträge zur Volkskunde&#039;&#039; (Band 27) 2001, S. 82–84; vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz (BierStG) neu geregelt. Als &amp;quot;Vorläufiges Biergesetz&amp;quot; (VorlBierG) blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung&amp;lt;ref&amp;gt;BierV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)&amp;lt;/ref&amp;gt; neu geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Abschlussdokument des Landtages in Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universitätsstadt (1472-1800)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaft und Industrie]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1392</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-28T08:32:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Überschrift geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung von der Landesordnung 1516 in Erinnerung. Vier Wochen im April des Jahres 1516 tagte der bayerische Landtag in Ingolstadt und rang um nicht weniger als die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern (1493 - 1550), Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1505 nach langen Jahren der Teilherzogtümer und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. (1447 - 1508) wieder vereint. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen und künftige Landesteilungen ausschließen. Die Bestimmung war im Herzogshaus nicht unumstritten. Der zweitgeborene Sohn Albrechts IV., Ludwig X. (1495 - 1545), erstritt sich 1514 die Mitregierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf den Landtagen von 1514 und von 1516 wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen vom Herzog und Versammlung des Landes, den Landständen, gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte der Prozess der Wiedervereinigung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage waren eine Herausforderung für die Stadt und ihre Bürger, für die herzogliche Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen über die Landesordnung und Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Ankündigung, eine Art Save-the-date, der beiden Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. an die Vertreter der Landschaft für den Landtag in Ingolstadt datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legen die Herzöge das Treffen endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, [[Neues Schloss]] (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche: 31. März – 6. April 1516 (14. KW) ====&lt;br /&gt;
Der Landtag begann mit einer Messe am 31. März 1516 in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm IV., Ludwig X. und Ernst. Im anschließenden Empfang im Neuen Schloss begrüßte Professor Eck namens der Herzöge eine illustre Versammlung von knapp 600 Gästen im Neuen Schloss: darunter die Professoren der Universität, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und den Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga. Seine Rede und die Dankesrede des herzoglichen Rates wurde in lateinischer Sprache gehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 begannen die Beratungen. Die Herzöge Albrecht und Wilhelm erschienen um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm formulierte seine Anliegen vor den 16 Landschaftsvertretern persönlich: Zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung zum Gericht und zum Scharwerk möchte er verhandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Mittwoch, 2. April 1516 fand die Auftaktveranstaltung statt. Das Erscheinen der beiden Herzöge erfolgte nach einem festgelegten Protokoll. Sie wurden jeweils vom Hofmeister Christoph Laiminger angekündigt, ehe sie persönlich eintrafen. Für die Bewohner der Ludwigstraße musste dies ein prächtiges Ereignis gewesen sein, wenn die beiden Fürsten samt Hofstaat vom Neuen Schloss zum Rathaus ritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge legen ihre Tagesordnungspunkte vor und beginnen mit einem aufsehenerregenden Fall: Die Gefangennahme des Hofmeisters Hieronymus von Stauff am 1. April 1516 in Ingolstadt und die Anklage wegen Hochverrats: „&#039;&#039;Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.&#039;&#039;“&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die weiteren Verhandlungen musste nun die Vollversammlung der Landschaft ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung wählen. Das zweite Top-Thema des Landtages von 1516 wurde vom Hofmeister Christoph von Laimingen vorgetragen: der Ehekrieg zwischen der Herzogin Sabina von Württemberg (1492 - 1568) und ihrem Mann, Ulrich (1487 - 1550). Sabina, Schwester der regierenden bayerischen Herzöge, floh nach Bayern und bat auf dem Landtag um Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als letzter vorbereitender Akt leisteten der Landtagausschuss am 3. April ihren Eid. Im Gegenzug enthoben die beiden Herzöge die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages. Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher. Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen. Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ. Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Dem Hofmeister wurden wurde auch Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft vorgeworfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Urteilsverkündung. Herzog Wilhelm IV. trug das Urteil vor: Tod durch das Schwert am 8. April 1516 auf dem Salzmarkt (heute Rathausplatz). Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: &#039;&#039;„Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten. Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche: 7. April - 13. April 1516 (15. KW) ====&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her. Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Dies folgte dem Protokoll des Landtages: Die Mitglieder des Ausschusses kamen ins Neue Schloss und überreichten den H&amp;lt;ref&amp;gt;Krenner, Landtagshandlungen, S. 426 ff&amp;lt;/ref&amp;gt;erzögen den Entwurf der Landesfreiheitserklärung. Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Debatten über die Form der Bestätigung der Landesfreiheitserklärung und der Handveste (Urkunde) wurden konkreter. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die schriftliche Ausfertigung zu beraten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Streitpunkt blieben Steuerbewilligung und der Erbhuldigung. In einem ersten Schritt einigten sich beide Parteien auf die Erbhuldigung, die finanzielle Frage wurde vertagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche: 14. April – 20. April 1516 (16. KW) ====&lt;br /&gt;
Nach der Messe in der LIebfrauenkirche gehen die Verhandlungen über die Bestätigung der Landesfreiheitserklärung und ihrer schriftlichen Form weiter.&amp;lt;ref&amp;gt;Krenner, Landtagshandlungen, S. 399 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Ausschuss der Landschaft pendelt erneut zwischen den Fürsten „am Hof“ (Neues Schloss&#039;&#039;)&#039;&#039; und dem Landtag „im Haus“ (Rathaus/Ratsstube)&#039;&#039;.&#039;&#039; Die Positionen werden in Schriftform übergeben, die Wahl eines neuen Ausschusses beschlossen. An den Verhandlungen nehmen die herzoglichen Räte Dr. Lupfdich, Cunzen von Leonrod und Augustin Köllner, auch der Kanzler teil. Zwei Schiedsmänner engagieren sich im Konflikt zwischen Landschaft und Herzöge: Adam von Törring (pfalz-neuburgischer Statthalter in Neuburg) und Jörg Wiesbeck (herzoglich bayerischer Feldhauptmann).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Einigung scheint nicht in Sicht: Ein neuer Landtag soll ausgeschrieben, der jetzige vertagt werden. Mittlerweile sind viele Teilnehmer abgereist, der Landtag scheint nicht mehr beschlussfähig zu sein.  Am Samstag kommt Bewegung in die verfahrene Frage der Steuerbewilligung („Hilfeleistung“) und der Erbhuldigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche: 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) ====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April  die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen über die Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag)  St. Jörgen Tag 1516, am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa ihrer Schwester Sabina weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung. Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern. Das Original der Landesfreiheit kam am 25. Juli nach München. Dort wurde die Ausfertigungen für die Herzöge und die Landschaft besiegelt.  Die Herzöge waren außerdem damit einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schluss wandte sich Herzog Wilhelms IV. an die Vertreter der Landschaft: &#039;&#039;„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt|281x281px]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1391</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-28T08:31:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Kürzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung von der Landesordnung 1516 in Erinnerung. Vier Wochen im April des Jahres 1516 tagte der bayerische Landtag in Ingolstadt und rang um nicht weniger als die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern (1493 - 1550), Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1505 nach langen Jahren der Teilherzogtümer und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. (1447 - 1508) wieder vereint. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen und künftige Landesteilungen ausschließen. Die Bestimmung war im Herzogshaus nicht unumstritten. Der zweitgeborene Sohn Albrechts IV., Ludwig X. (1495 - 1545), erstritt sich 1514 die Mitregierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf den Landtagen von 1514 und von 1516 wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen vom Herzog und Versammlung des Landes, den Landständen, gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte der Prozess der Wiedervereinigung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage waren eine Herausforderung für die Stadt und ihre Bürger, für die herzogliche Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen über die Landesordnung und Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Ankündigung, eine Art Save-the-date, der beiden Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. an die Vertreter der Landschaft für den Landtag in Ingolstadt datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legen die Herzöge das Treffen endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, [[Neues Schloss]] (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
Der Landtag begann mit einer Messe am 31. März 1516 in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm IV., Ludwig X. und Ernst. Im anschließenden Empfang im Neuen Schloss begrüßte Professor Eck namens der Herzöge eine illustre Versammlung von knapp 600 Gästen im Neuen Schloss: darunter die Professoren der Universität, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und den Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga. Seine Rede und die Dankesrede des herzoglichen Rates wurde in lateinischer Sprache gehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 begannen die Beratungen. Die Herzöge Albrecht und Wilhelm erschienen um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm formulierte seine Anliegen vor den 16 Landschaftsvertretern persönlich: Zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung zum Gericht und zum Scharwerk möchte er verhandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Mittwoch, 2. April 1516 fand die Auftaktveranstaltung statt. Das Erscheinen der beiden Herzöge erfolgte nach einem festgelegten Protokoll. Sie wurden jeweils vom Hofmeister Christoph Laiminger angekündigt, ehe sie persönlich eintrafen. Für die Bewohner der Ludwigstraße musste dies ein prächtiges Ereignis gewesen sein, wenn die beiden Fürsten samt Hofstaat vom Neuen Schloss zum Rathaus ritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge legen ihre Tagesordnungspunkte vor und beginnen mit einem aufsehenerregenden Fall: Die Gefangennahme des Hofmeisters Hieronymus von Stauff am 1. April 1516 in Ingolstadt und die Anklage wegen Hochverrats: „&#039;&#039;Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.&#039;&#039;“&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die weiteren Verhandlungen musste nun die Vollversammlung der Landschaft ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung wählen. Das zweite Top-Thema des Landtages von 1516 wurde vom Hofmeister Christoph von Laimingen vorgetragen: der Ehekrieg zwischen der Herzogin Sabina von Württemberg (1492 - 1568) und ihrem Mann, Ulrich (1487 - 1550). Sabina, Schwester der regierenden bayerischen Herzöge, floh nach Bayern und bat auf dem Landtag um Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als letzter vorbereitender Akt leisteten der Landtagausschuss am 3. April ihren Eid. Im Gegenzug enthoben die beiden Herzöge die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages. Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher. Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen. Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ. Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Dem Hofmeister wurden wurde auch Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft vorgeworfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Urteilsverkündung. Herzog Wilhelm IV. trug das Urteil vor: Tod durch das Schwert am 8. April 1516 auf dem Salzmarkt (heute Rathausplatz). Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: &#039;&#039;„Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten. Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her. Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Dies folgte dem Protokoll des Landtages: Die Mitglieder des Ausschusses kamen ins Neue Schloss und überreichten den H&amp;lt;ref&amp;gt;Krenner, Landtagshandlungen, S. 426 ff&amp;lt;/ref&amp;gt;erzögen den Entwurf der Landesfreiheitserklärung. Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Debatten über die Form der Bestätigung der Landesfreiheitserklärung und der Handveste (Urkunde) wurden konkreter. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die schriftliche Ausfertigung zu beraten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Streitpunkt blieben Steuerbewilligung und der Erbhuldigung. In einem ersten Schritt einigten sich beide Parteien auf die Erbhuldigung, die finanzielle Frage wurde vertagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
Nach der Messe in der LIebfrauenkirche gehen die Verhandlungen über die Bestätigung der Landesfreiheitserklärung und ihrer schriftlichen Form weiter.&amp;lt;ref&amp;gt;Krenner, Landtagshandlungen, S. 399 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Ausschuss der Landschaft pendelt erneut zwischen den Fürsten „am Hof“ (Neues Schloss&#039;&#039;)&#039;&#039; und dem Landtag „im Haus“ (Rathaus/Ratsstube)&#039;&#039;.&#039;&#039; Die Positionen werden in Schriftform übergeben, die Wahl eines neuen Ausschusses beschlossen. An den Verhandlungen nehmen die herzoglichen Räte Dr. Lupfdich, Cunzen von Leonrod und Augustin Köllner, auch der Kanzler teil. Zwei Schiedsmänner engagieren sich im Konflikt zwischen Landschaft und Herzöge: Adam von Törring (pfalz-neuburgischer Statthalter in Neuburg) und Jörg Wiesbeck (herzoglich bayerischer Feldhauptmann).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Einigung scheint nicht in Sicht: Ein neuer Landtag soll ausgeschrieben, der jetzige vertagt werden. Mittlerweile sind viele Teilnehmer abgereist, der Landtag scheint nicht mehr beschlussfähig zu sein.  Am Samstag kommt Bewegung in die verfahrene Frage der Steuerbewilligung („Hilfeleistung“) und der Erbhuldigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April  die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen über die Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag)  St. Jörgen Tag 1516, am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa ihrer Schwester Sabina weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung. Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern. Das Original der Landesfreiheit kam am 25. Juli nach München. Dort wurde die Ausfertigungen für die Herzöge und die Landschaft besiegelt.  Die Herzöge waren außerdem damit einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schluss wandte sich Herzog Wilhelms IV. an die Vertreter der Landschaft: &#039;&#039;„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt|281x281px]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1390</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-28T07:26:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Kürzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung von der Landesordnung 1516 in Erinnerung. Vier Wochen im April des Jahres 1516 tagte der bayerische Landtag in Ingolstadt und rang um nicht weniger als die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern (1493 - 1550), Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1505 nach langen Jahren der Teilherzogtümer und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. (1447 - 1508) wieder vereint. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen und künftige Landesteilungen ausschließen. Die Bestimmung war im Herzogshaus nicht unumstritten. Der zweitgeborene Sohn Albrechts IV., Ludwig X. (1495 - 1545), erstritt sich 1514 die Mitregierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf den Landtagen von 1514 und von 1516 wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen vom Herzog und Versammlung des Landes, den Landständen, gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte der Prozess der Wiedervereinigung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage waren eine Herausforderung für die Stadt und ihre Bürger, für die herzogliche Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen über die Landesordnung und Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Ankündigung, eine Art Save-the-date, der beiden Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. an die Vertreter der Landschaft für den Landtag in Ingolstadt datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legen die Herzöge das Treffen endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, [[Neues Schloss]] (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
Der Landtag begann mit einer Messe am 31. März 1516 in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm IV., Ludwig X. und Ernst. Im anschließenden Empfang im Neuen Schloss begrüßte Professor Eck namens der Herzöge eine illustre Versammlung von knapp 600 Gästen im Neuen Schloss: darunter die Professoren der Universität, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und den Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga. Seine Rede und die Dankesrede des herzoglichen Rates wurde in lateinischer Sprache gehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 begannen die Beratungen. Die Herzöge Albrecht und Wilhelm erschienen um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm formulierte seine Anliegen vor den 16 Landschaftsvertretern persönlich: Zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung zum Gericht und zum Scharwerk möchte er verhandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Mittwoch, 2. April 1516 fand die Auftaktveranstaltung statt. Das Erscheinen der beiden Herzöge erfolgte nach einem festgelegten Protokoll. Sie wurden jeweils vom Hofmeister Christoph Laiminger angekündigt, ehe sie persönlich eintrafen. Für die Bewohner der Ludwigstraße musste dies ein prächtiges Ereignis gewesen sein, wenn die beiden Fürsten samt Hofstaat vom Neuen Schloss zum Rathaus ritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Herzöge legen einen Tagesordnungspunkt vor und beginnen mit einer Machtprobe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff: „&#039;&#039;Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.&#039;&#039;“&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
Nach der Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau gehen die Verhandlungen über die Konfirmierung der Landesfreiheitserklärung und der Handveste weiter. (Krenner, S. 399 ff) Der Ausschuss der Landschaft pendelt wieder zwischen den Fürsten „am Hof“ (neues Schloss&#039;&#039;)&#039;&#039; und dem Landtag „im Haus“ (&#039;&#039;Rathaus/Ratsstube&#039;&#039;). Die Positionen werden in Schriftform übergeben, die Wahl eines neuen Ausschusses beschlossen. An den Verhandlungen nehmen die herzoglichen Räte Dr. Lupfdich, Cunzen von Leonrod und Augustin Köllner, auch der Kanzler teil. Zwei Schiedsmänner engagieren sich im Konflikt zwischen Landschaft und Herzögen: Adam von Törring (pfalz-neuburgischer Statthalter in Neuburg) sowie Jörg Wiesbeck (herzoglich bayerischer Feldhauptmann).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Einigung scheint nicht in Sicht: Ein neuer Landtag soll ausgeschrieben, der jetzige vertagt werden. Mittlerweile sind viele Teilnehmer abgereist, der Landtag scheint nicht mehr beschlussfähig zu sein. (Krenner S. 426 ff) Am Samstag kommt Bewegung in die verfahrene Frage der Steuerbewilligung („Hilfeleistung“) und der Erbhuldigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1389</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-28T07:02:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Text gekürzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung von der Landesordnung 1516 in Erinnerung. Vier Wochen im April des Jahres 1516 tagte der bayerische Landtag in Ingolstadt und rang um nicht weniger als die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1505 nach langen Jahren der Teilherzogtümer und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. (1447 - 1508) wieder vereint. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen und künftige Landesteilungen ausschließen. Die Bestimmung war im Herzogshaus nicht unumstritten. Der zweitgeborene Sohn Albrechts IV., Ludwig X. (1495 - 1545), erstritt sich 1514 die Mitregierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf den Landtagen von 1514 und von 1516 wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen vom Herzog und Versammlung des Landes, den Landständen, gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte der Prozess der Wiedervereinigung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage waren eine Herausforderung für die Stadt und ihre Bürger, für die herzogliche Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen über die Landesordnung und Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Die Ankündigung, eine Art Save-the-date, der beiden Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. an die Vertreter der Landschaft für den Landtag in Ingolstadt datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legen die Herzöge das Treffen endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, [[Neues Schloss]] (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
Der Landtag begann mit einer Messe am 31. März 1516 in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm IV., Ludwig X. und Ernst. Danach empfingen die Herzöge Wilhelm und Ludwig im Neuen Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
Nach der Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau gehen die Verhandlungen über die Konfirmierung der Landesfreiheitserklärung und der Handveste weiter. (Krenner, S. 399 ff) Der Ausschuss der Landschaft pendelt wieder zwischen den Fürsten „am Hof“ (neues Schloss&#039;&#039;)&#039;&#039; und dem Landtag „im Haus“ (&#039;&#039;Rathaus/Ratsstube&#039;&#039;). Die Positionen werden in Schriftform übergeben, die Wahl eines neuen Ausschusses beschlossen. An den Verhandlungen nehmen die herzoglichen Räte Dr. Lupfdich, Cunzen von Leonrod und Augustin Köllner, auch der Kanzler teil. Zwei Schiedsmänner engagieren sich im Konflikt zwischen Landschaft und Herzögen: Adam von Törring (pfalz-neuburgischer Statthalter in Neuburg) sowie Jörg Wiesbeck (herzoglich bayerischer Feldhauptmann).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Einigung scheint nicht in Sicht: Ein neuer Landtag soll ausgeschrieben, der jetzige vertagt werden. Mittlerweile sind viele Teilnehmer abgereist, der Landtag scheint nicht mehr beschlussfähig zu sein. (Krenner S. 426 ff) Am Samstag kommt Bewegung in die verfahrene Frage der Steuerbewilligung („Hilfeleistung“) und der Erbhuldigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Illuminaten&amp;diff=1388</id>
		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-28T05:31:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Korrektur Überschrift&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund, den Orden der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
[[Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg|mini|Symbol des Ordens der Illuminaten: Eule]]&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer &amp;quot;Spartakus&amp;quot; blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. durch Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gründung des Ordens ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung =====&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rekronstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupt.jpg|mini|Rekonstruktion der Totenmaske von Johann Adam Weishaupt, Firma Aross, 2011|193x193px]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens ==&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General. Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verbot und Verfolgung der Mitglieder ==&lt;br /&gt;
Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften. Sie wurden in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was blieb vom Illuminatenorden? ==&lt;br /&gt;
Bis heute verbindet man mit dem Ordensnamen eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten für bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ein-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Was blieb in Ingolstadt? ===&lt;br /&gt;
Wie beschrieben war der Orden der Illuminaten ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universität Ingolstadt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Illuminaten&amp;diff=1387</id>
		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-28T05:30:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Korrektur Überschrift&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund, den Orden der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
[[Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg|mini|Symbol des Ordens der Illuminaten: Eule]]&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer &amp;quot;Spartakus&amp;quot; blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. durch Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte des Ordens ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung =====&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rekronstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupt.jpg|mini|Rekonstruktion der Totenmaske von Johann Adam Weishaupt, Firma Aross, 2011|193x193px]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens ===&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General. Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbot und Verfolgung der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften. Sie wurden in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was blieb vom Illuminatenorden? ==&lt;br /&gt;
Bis heute verbindet man mit dem Ordensnamen eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten für bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ein-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Was blieb in Ingolstadt? ===&lt;br /&gt;
Wie beschrieben war der Orden der Illuminaten ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universität Ingolstadt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Illuminaten&amp;diff=1386</id>
		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-28T05:28:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Kürzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund, den Orden der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
[[Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg|mini|Symbol des Ordens der Illuminaten: Eule]]&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer &amp;quot;Spartakus&amp;quot; blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. durch Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie kam es zur Gründung des Ordens? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung =====&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rekronstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupt.jpg|mini|Rekonstruktion der Totenmaske von Johann Adam Weishaupt, Firma Aross, 2011|193x193px]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens ===&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General. Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbot und Verfolgung der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften. Sie wurden in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was blieb vom Illuminatenorden? ==&lt;br /&gt;
Bis heute verbindet man mit dem Ordensnamen eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten für bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ein-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Was blieb in Ingolstadt? ===&lt;br /&gt;
Wie beschrieben war der Orden der Illuminaten ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universität Ingolstadt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1385</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-27T15:45:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Text ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung in der Landesordnung, die der bayerische Landtag von 1516 in Ingolstadt verabschiedete, in Erinnerung. Doch die vier Wochen im April des Jahres 1516 haben vor allem die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes begründet. Die Bestimmungen zum Bier sollten ein Gleichgewicht zwischen städtischen und landesherrlichen Wirtschaftsinteressen schaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung Herzog Wilhelm IV. von Bayern zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, [[Neues Schloss]] (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
Nach der Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau gehen die Verhandlungen über die Konfirmierung der Landesfreiheitserklärung und der Handveste weiter. (Krenner, S. 399 ff) Der Ausschuss der Landschaft pendelt wieder zwischen den Fürsten „am Hof“ (neues Schloss&#039;&#039;)&#039;&#039; und dem Landtag „im Haus“ (&#039;&#039;Rathaus/Ratsstube&#039;&#039;). Die Positionen werden in Schriftform übergeben, die Wahl eines neuen Ausschusses beschlossen. An den Verhandlungen nehmen die herzoglichen Räte Dr. Lupfdich, Cunzen von Leonrod und Augustin Köllner, auch der Kanzler teil. Zwei Schiedsmänner engagieren sich im Konflikt zwischen Landschaft und Herzögen: Adam von Törring (pfalz-neuburgischer Statthalter in Neuburg) sowie Jörg Wiesbeck (herzoglich bayerischer Feldhauptmann).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Einigung scheint nicht in Sicht: Ein neuer Landtag soll ausgeschrieben, der jetzige vertagt werden. Mittlerweile sind viele Teilnehmer abgereist, der Landtag scheint nicht mehr beschlussfähig zu sein. (Krenner S. 426 ff) Am Samstag kommt Bewegung in die verfahrene Frage der Steuerbewilligung („Hilfeleistung“) und der Erbhuldigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1384</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-27T14:58:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Link&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung in der Landesordnung, die der bayerische Landtag von 1516 in Ingolstadt verabschiedete, in Erinnerung. Doch die vier Wochen im April des Jahres 1516 haben vor allem die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes begründet. Die Bestimmungen zum Bier sollten ein Gleichgewicht zwischen städtischen und landesherrlichen Wirtschaftsinteressen schaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung Herzog Wilhelm IV. von Bayern zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, [[Neues Schloss]] (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
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		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-27T14:56:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Foto eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung in der Landesordnung, die der bayerische Landtag von 1516 in Ingolstadt verabschiedete, in Erinnerung. Doch die vier Wochen im April des Jahres 1516 haben vor allem die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes begründet. Die Bestimmungen zum Bier sollten ein Gleichgewicht zwischen städtischen und landesherrlichen Wirtschaftsinteressen schaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung Herzog Wilhelm IV. von Bayern zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Neues Schloss.jpg|mini|283x283px|Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, Neues Schloss (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
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		<updated>2023-10-27T14:55:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Neues Schloss, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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	<entry>
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		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-27T14:52:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Kategorien&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung in der Landesordnung, die der bayerische Landtag von 1516 in Ingolstadt verabschiedete, in Erinnerung. Doch die vier Wochen im April des Jahres 1516 haben vor allem die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes begründet. Die Bestimmungen zum Bier sollten ein Gleichgewicht zwischen städtischen und landesherrlichen Wirtschaftsinteressen schaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung Herzog Wilhelm IV. von Bayern zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, Neues Schloss (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1380</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-27T14:49:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Bilder eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als einzige Bestimmung in der Landesordnung, die der bayerische Landtag von 1516 in Ingolstadt verabschiedete, in Erinnerung. Doch die vier Wochen im April des Jahres 1516 haben vor allem die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes begründet. Die Bestimmungen zum Bier sollten vor allem ein Gleichgewicht zwischen städtischen und landesherrlichen Wirtschaftsinteressen schaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Herzog Wilhelm IV. von Bayern.jpg|mini|276x276px|Herzog Wilhelm IV. von Bayern, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt Grafische Sammlung]]&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung Herzog Wilhelm IV. von Bayern zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg|mini|Tagungsort Ingolstadt: Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, Neues Schloss (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Rathaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rathaus.jpg|mini|342x342px|Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Reinheitsgebot gut.jpg|mini|Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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&lt;div&gt;Rathaus, Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck, Stadtmuseum Ingolstadt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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&lt;div&gt;Der Text des Reinheitsgebotes in der Bayerischen Landesordnung 1516, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;Herzog Wilhelm IV. von Bayern, Zentrum Stadtgeschichte Grafische Sammlung&lt;/div&gt;</summary>
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		<title>Datei:Großes Sandnermodell Ingolstadt, Nachbau der Firma Mißlbeck 1985, Stadtmuseum Ingolstadt.jpg</title>
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&lt;div&gt;Tagungsort Ingolstadt, Großes Sandnermodell Ingolstadt Nachbau der Firma Mißlbeck 1986, Stadtmuseum Ingolstadt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Vorspann&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reinheitsgebot blieb als die einzige Bestimmung in der Landesordnung, die der bayerische Landtag von 1516 in Ingolstadt verabschiedete, in Erinnerung. Doch die vier Wochen im April des Jahres 1516 haben vor allem die rechtliche und wirtschaftliche Einheit des Landes begründet. Die Bestimmungen zum Bier sollten vor allem ein Gleichgewicht zwischen städtischen und landesherrlichen Wirtschaftsinteressen schaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zusammensetzung bei den Beratungen wurde immer wieder neu festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, Neues Schloss (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Ratshaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-27T09:22:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Korrekturen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zusammensetzung bei den Beratungen wurde immer wieder neu festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, Neues Schloss (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Ratshaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April - 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. April – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. April – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
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		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Überschriften eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zusammensetzung bei den Beratungen wurde immer wieder neu festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, Neues Schloss (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Ratshaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Donnerstag 3. April 1516 – Tag der Formalien =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Freitag 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Samstag 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Samstag 5. April =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Sonntag 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Montag 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April bis 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Reinheitsgebot&amp;diff=1368</id>
		<title>Reinheitsgebot</title>
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		<updated>2023-10-27T09:17:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Überschrift geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zusammensetzung bei den Beratungen wurde immer wieder neu festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, Neues Schloss (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Ratshaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Donnerstag 3. April 1516 – Tag der Formalien =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Freitag 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Samstag 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Samstag 5. April =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Sonntag 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Montag 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April bis 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Artikel neu eingestellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorgeschichte ==&lt;br /&gt;
Das Herzogtum Bayern war 1506 nach langen Jahren der Teilungen und einem mörderischen Bruderkrieg unter Herzog Albrecht IV. wieder vereint. Durch die Änderung der Erbfolgeregelung gelang es dem Münchner Herzog Albrecht IV. das Land zu befrieden. In der sogenannten Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 konnte er die alleinige Erbfolge des erstgeborenen legitimen Sohnes mit Hilfe der Landstände durchsetzen. Deren Einfluss auf die Regierungsgeschäfte war eines der Zugeständnisse des Landesherrn. Der Höhepunkt landständischer Macht zeigt sich zweifellos auf den Landtagen von 1514 und von 1516. In ihrem Verlauf wurden die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Herzog und Versammlung des Landes gleichermaßen beschlossen. &amp;lt;ref&amp;gt;Grundlegend zum Landtag von 1516 und der bayerischen Landesordnung: Franz, Monika&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziegler, Walter: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung; Kolloquium des Instituts für Bayerische Geschichte, 1995&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Landtag von 1516 in Ingolstadt sollte die Zusammenführung des Landes Bayern in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen werden. Und so erging am 10. Januar 1516 die Ladung zum Landtag nach Ingolstadt, der am 30. März 1516 mit einer Messe und einem Empfang begann. Die versiegelten Schreiben wurden von Boten überbracht. Die Antwortschreiben fielen unterschiedlich aus: Zusage oder Absage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bayerischer Landtag von 1516 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tagungsort Ingolstadt ===&lt;br /&gt;
In Bayern fanden die Landtage bis 1593 in München, in Landshut, Straubing und Ingolstadt statt, alle drei Städte auch nach der Wiedervereinigung Haupt- und Residenzstädte. Sie waren so „Schauplatz der Geschichte“, Orte wegweisender landespolitischer Verhandlungen und Entscheidungen. 1516 sollte es Ingolstadt sein, das in diesen drei Wochen des Landtages außergewöhnliche gesellschaftliche und politische Ereignisse erlebte. Die Anwesenheit der Herzöge, eines Teils seines Hofstaates und der Ständevertreter samt Entourage brachten Belastungen für die Stadt mit sich: Bereitstellung von Herbergen und Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder der Landschaft von 1516 ===&lt;br /&gt;
Die Landschaft bestand aus Vertretern des Landadels, der Geistlichkeit, der Städte und Märkte. Diese waren seit dem 14. Jahrhundert berechtigt, mit den Herzögen Fragen der Landesordnung und der Steuern zu verhandeln. Nicht selten erhielten die Mitglieder des Landtages für die Bewilligung von Sondersteuern weitreichende Privilegien zugesichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
63 Vertreter der Landschaft versammelten sich in Ingolstadt&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 4 fol. 126v-127r.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 16 Vertreter der Prälaten, des geistlichen Standes:  Tegernsee, Niederaltaich, Raitenhaslach,Wessobrunn, Weihenstephan, Prüfening, Seeon, Biburg, Aldersbach, Windberg, Reichersberg, Asbach, Polling, Propst von Ranshofen, Propst von Schäftlarn, Propst von St. Nikola&lt;br /&gt;
* 31 Vertreter des landständischen Adels: Graf Wolf von Haag, Komtur von Blumenthal Friedrich Sturmfeder, Herr Christof von Laimingen, Hofmeister, Herr Hans von Closen, Herr Seitz von Törring, Herr Wilhelm von Buchberg, Herr Dietrich von Plieningen, Herr Wolf von Weichs, Herr Gilg von Münchau, Herr Sigmund von Sattlbogen, Herr Georg von Parsberg, Herr Rudolf von Haslang, Herr Hans von Dachsberg, Sigmund von Schwarzenstein, Viztum, Wilhelm von Raitenbuch, Martin von Frauenhofen, Walter von Gumppenberg, Caspar Nothaft, Christof von Fraunberg, Hans Mautner, Jörg Preysinger, Christof Schönstetter, Christof Sandizeller, Eberhard vom Tor, Ludwig Pienzenauer, Achaz Pusch, Hofmeister zu Freising, Jörg Auer, Martin Eisenreich, Joachim Hinderskircher, Peter Zeilhofer, Jörg Lenberger&lt;br /&gt;
* 16 der Städte und Märkte: München, Hans Stupf, Landshut, Wolfgang Lorberer, Ingolstadt, Georg Schober, Straubing, Hans Schwarz, Landsberg, Melchior Seuter, Burghausen, Thomas Kaufmann, Wasserburg, N. Frölich, Aichach, Stefan Kammerer, Schärding, Stefan Untzinger, Rain, Leonhard Schweier, Schongau, Hans Widmann, Deggendorf, Michael Haderbeck, Eggenfelden, Jörg Moser, Rosenheim, N. Zachenberger, Pfarrkirchen, Jörg Auer, Ried, Hanns Mulzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zusammensetzung bei den Beratungen wurde immer wieder neu festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf des Landtages ===&lt;br /&gt;
Das Ausschreiben der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an die bayerische Landschaft, auf dem Landtag in Ingolstadt zu erscheinen, datiert vom 4. Januar 1516. Im nächsten Anschreiben legten die Herzöge das Treffen der Landschaft endgültig auf den 30. März fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tagungszeitraum: Sonntag, 30. März bis Samstag, 26. April 1516&lt;br /&gt;
* Örtlichkeiten: Kirche zur Schönen Unserer Lieben Frau, Neues Schloss (genannt als &#039;&#039;Schloß&#039;&#039;, &#039;&#039;neue&#039;&#039; &#039;&#039;vest&#039;&#039; oder &#039;&#039;Hof&#039;&#039;), Hohe Schule (genannt als &#039;&#039;Universität&#039;&#039;) und Ratshaus (genannt als &#039;&#039;Haus&#039;&#039; oder &#039;&#039;Ratsstube&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erste Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 31. März – 6. April 1516 (14. KW) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 31. März – 1. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Am Tag nach ihrer Ankunft feierten die Vertreter der Landschaft von Ober- und Niederbayern am 31. März 1516 die heilige Messe in der Kirche Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Anwesenheit der drei Herzöge: Wilhelm, Ludwig und Ernst. Danach ritten die Herzöge Wilhelm und Ludwig ins Neue Schloss zurück und empfingen dort die Mitglieder der Universität, ca. 600 Personen. Die Professoren, Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536), Propst in Würzburg sowie Herzog Ernst von Bayern, Administrator von Passau (1500-1560) und der Adelsrektor Markgraf Wilhelm von Brandenburg (1498-1563), Erzbischof von Riga, betraten das Schloss und wurden von Prof. Johannes Eck empfangen. Er hielt seine Rede in lateinischer Sprache. Die Dankesrede erfolgte anstelle der Fürsten durch Dr. Lupfdich ebenfalls auf Latein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. April 1516 erschienen beide Herzöge um 7.00 Uhr früh vor der Landschaft im Rathaus. Herzog Wilhelm sprach persönlich: Es sollten zwei Artikel aus der Landesfreiheitserklärung, nämlich über Gericht und Scharwerk, verhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner mussten die Auseinandersetzungen zwischen Alexander und Wilhelm von Gumppenberg um das Amt des Landmarschalls besprochen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wurden von 16 Landschaftsverordneten jeweils mit der Vollversammlung der Landschaft geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Abend traf Herzog Wilhelm IV. in der causa von Gumppenberg eine erste Entscheidung: Gibt es zwischen beiden keine gütliche Einigung im Laufe des Rechttages, dann musst ein eigener Rechttag (Gerichtstag) darüber entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 2. April – 3. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Mittwoch 2. April 1516 – Auftaktveranstaltung: Die beiden Herzöge sandten um 7 Uhr früh ihren Hofmeister Christoph Laiminger, zur Landschaft „auf das Haus“ (= Rathaus). Er kündigte das Erscheinen der beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Herzöge im Rathaus eintrafen, legten sie ihre zwei Tagesordnungspunkte vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Gefangennahme des Hofmeisters von Stauff&lt;br /&gt;
* ·die Verfügung über das Marschallamt: Hans von Degenberger wurde zum neuen Marschall ernannt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ingolstädter Protokollant des Landtages notiert die Rede:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Ich und mein Bruder kommen hiermit zu Euch und wollen Euch einen Handel, der sich begeben hat, gnädiger Meinung eröffnen. Hieronymus von Stauff wurde ohne Zustimmung der Landschaft verhaftet, periculum in mora, nun soll aber verhandelt werden.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vollversammlung der Landschaft wählte ihren Ausschuss gemäß Landtagsordnung und folgende Redner sprachen vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ·Graf Wolfgang zum Hag: Er trug sein Anliegen mündlich vor. Dazu steht im Protokoll: „Erzählung der vom Hofmeister Stauf der Herzogin von Württemberg gemachten fürstlichen Angabe über die von der Landschaft im Geheimen vorbereitete Gefangennahme Herzog Wilhelms. (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
* Hofmeister Christoph von Laimingen: Er brachte ein Schreiben der Herzogin Sabina von Württemberg, das vor der Landschaft verlesen werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf des Landtages war eine Mischung aus Vollversammlung, Beratung der Ausschüsse, Beratung mit den Herzögen, Austausch von Botschaften zwischen Neuem Schloss und Rathaus sowie Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beratungseinheiten und Änderungen in der Besetzung des Ausschusses mussten jeweils angekündigt und beschlossen werden. Im Protokoll des Landtages heißt es entsprechend: „Und als solchs beschehen, ist ein Landschaft vom Haus abgetreten und der alt Ausschuss, soviel der allhie gewest, in die Ratsstuben zusammen kommen und die Ersetzung der Personen, so an denselben abgangen und nicht gewest sind, gethan.“ (StadtA Ingolstadt B 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Donnerstag 3. April 1516 – Tag der Formalien =====&lt;br /&gt;
Der Landtagausschuss leistete am 3. April den Eid und entsandte dann die Räte Graf Wolf zum Hag, den Hofmeister Christoph von Laimingen und Hans Closen zu den beiden Herzögen, mit der Bitte, nun offiziell die Mitglieder der in Ingolstadt versammelten Landschaft aller Lehenpflichten für die Dauer des Landtages zu entheben: „ihrer Pflicht mittler Zeit solcher Handlung ledig zu zählen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sogenannte „Ledigzählung“ wurde öffentlich im Ausschuss vollzogen und stellte eine gewisse Form von Immunität sicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Formalien begann die eigentliche Arbeit mit der Einteilung der Landschaft in Ausschüsse: z.B. Verhandlungen über die Salzrechte, Gericht, Scharwerk und adelige Vogtgüter. Getagt wurde jeweils ab 7 Uhr morgens und ab 13 Uhr nachmittags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Nachmittag des 3. April tagte ein Ausschuss, um die Artikel der gemeinen Landesfreiheitserklärung zu beraten und um die Causa der Herzogin Sabina von Württemberg vorzutragen. Dies geschah auf Wunsch der Herzöge. Zur Verhandlung und zum Vortrag erschien auch der Münchener Kanzler Augustin Lösch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Freitag 4. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Das Verfahren gegen Hieronymus von Stauff wurde unter großen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet. Zwei Tage vorher wurden die Stadttore geschlossen, die man am Freitag wieder öffnete. Es durfte kein Mitglied der Landschaft die Stadt verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Samstag 5. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen wegen der Landesfreiheitserklärung wurden fortgesetzt. Die problematischen Eheverhältnisse der herzoglichen Schwester Sabina von Württemberg standen ebenfalls auf der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklagepunkte gegen Hieronymus von Stauff wurden verlesen: Verletzung der Eidespflicht, Unruhestiftung zwischen den Herzögen und Verschwörungs- und Mordpläne gegen Albrecht IV. Er war in der Nacht des 1. April 1516 in Ingolstadt verhaftet worden und die Nacht darauf in Gegenwart Herzog Wilhelms unter Anwendung der Folter verhört worden – nach dem römischen Recht, das für Majestätsverbrecher keine Ausnahme zur Anwendung dieses Beweismittels zuließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Äußerung der Herzöge soll die Folter in viermaligem Aufziehen ohne Gewichte bestanden haben. Die Anklageakte war von beiden Fürsten diktiert, der größere Teil der Anklagen ging von Herzog Ludwig aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Hofmeister wurden vorgeworfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* beleidigende Äußerungen und Drohworte, ja Mordpläne gegen die Herzöge Wilhelm und Ludwig;&lt;br /&gt;
* Untreue und Pflichtvergessenheit gegen Herzog Wilhelm;&lt;br /&gt;
* eigennützige Geschäftsführung und Aufhetzung der beiden Fürsten gegen einander, und&lt;br /&gt;
* Verleumdung der Landschaft vor den Fürsten und Aufhetzung Herzog Wilhelms gegen die Landschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der wiederholt verkündeten Amnestie wurde er auch wegen solcher Schritte zur Verantwortung gezogen, die er während des Zerwürfnisses der beiden landesherrlichen Brüder im Interesse des einen zum Schaden des andern unternommen haben soll. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in München hatte nichts Belastendes ergeben. Die Fürsprache seiner Verwandten wurde zurückgewiesen, schreibt der bayerische Historiker Sigmund von Riezler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Geständnis des früheren Hofmeisters war Voraussetzung für die Verkündung eines Urteils. Herzog Wilhelm IV. trug den Beschluss vor: Auf einem eigenen Rechttag (Gerichtstag) am 8. April 1516 sollte der Urteilsspruch verkündet werden: Tod durch das Schwert. Die Landschaft stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Samstag 5. April =====&lt;br /&gt;
Die Eheprobleme der Schwester der beiden regierenden Herzöge und die daraus resultierenden diplomatischen Probleme erforderten wiederholte Sitzungstermine, zumal sich auch der Kaiser mit der Festlegung eines kaiserlichen Hoftages einschaltete. Die Parteien hatten sich formiert: Der bayerische Landtag stand auf Seiten der Herzogin, die württembergische Landschaft auf Seiten Herzog Ulrichs. Der Zwist setzte sich bis in die herzogliche Familie fort: Sabinas Mutter nahm mehr und mehr Partei für ihren Schwiegersohn, während die Brüder um den Frieden an der bayerisch-württembergischen Grenze fürchteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabinas Lebensweg war ein außergewöhnlicher und letztendlich verlief ihr Leben so facettenreich wie es sich auch in heutigen Zeiten verfolgen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Sonntag 6. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Vormittags besuchten die Mitglieder der Landschaft die heilige Messe in der Liebfrauenkirche. Am Nachmittag setzten die Landstände ihre Verhandlungen fort. Der Ausschuss entschied, dass die Herzöge wegen der Bewertung des Landrechtsbuches neu verhandeln müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zweite Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 7. - 13. April 1516 (15. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Montag 7. April 1516 =====&lt;br /&gt;
Nachmittags um 1 Uhr versammelte sich die Landschaft auf Wunsch der Herzöge. Die Herzöge erschienen persönlich. Herzog Wilhelms Rede ist überliefert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem wir euch kurz verschiener Täg angezeigt haben, wie mein Bruder und ich meinen Hofmeister den Stauffen aus merklichen und beweglichen Ursachen fänglichen annehmen lassen, auch daneben zugesagt, dass wir euch seine böse Misshandlung in kurzen Tagen fürtragen und eröffnen wollten, darauf sind wir itzt zu euch kommen, bemeldts Stauffers Verhandlung, die er dann an ziemlicher Frage in Beiwesen unser Gebrüder Räte bekennt und bestanden hat, die wollet hören verlesen und mich darnach weiter vernehmen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift umfasste 13 Punkte, das Urteil lautete: Hinrichtung mit dem Schwert. Die beiden Herzöge forderten die Landschaft auf, das Urteil entweder abzulehnen und noch einen Rechttag zu setzen. Letzteres beschloss die Landschaft. Die Herzöge verließen die Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll vermerkt: „Demnach ist berührtem Stauffer auf nächsten Erchtag (8. April) ein strenger Rechttag (Hinrichtung) angesetzt und verkündet worden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. April 1516 tagte der Ausschuss am Vormittag wegen der Hinrichtung des Hieronymus von Stauff nicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;„Eritag nach Misericordia domini ist vor mittag im ausschus nichts gehandlt. Sonnder Heronimus von Stauff freiher zu Ernfels, der vnnsers genedigen herrn herzog Wilhelmen hofmaister gewest ist, an heut alhiir auf sein getane vnnd bekanntliche vrgicht zum tode verurtailt. Nemblich in der neunten stund offenlich an dem Saltzmarkt auf ainer aufgerichten pinn mit dem schwert gericht vnd enthaubt worden. Alda ein grosse versamblung volkhs aus etlichn weit umbligendn steten vnnd flekhen samte fünfhundert man, so die von Ingolstat im harnasch gehabt, erschinen.Ist auch alspalde mit der procession ab dem markht geholt vnd ob erden besungen, auch nochmals über lanndte geen Ernfells oder Pertoltzhausen gefürt worden etc.“&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst am Nachmittag ging man zur Tagesordnung über. Es schien als hätten die Vorgänge um Hieronymus Stauff den Ablauf des Landtages beschleunigt. Nun wurde intensiv und nachhaltig beratschlagt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Prüfung des brüderlichen Vertrages auf Vereinbarkeit mit der Landschafts-Freiheit&lt;br /&gt;
* Ringen um die Details der neuen Landesordnung zwischen Landschaft, Ausschuss und Herzögen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 9. April bis 13. April 1516 =====&lt;br /&gt;
In einer Art Pendel-Diplomatie begann die „heiße“ Phase des Landtages. Es wechselten Abordnungen, Ausschussmitglieder, Hofbeamte, Herzöge, Mitglieder der Landschaft zwischen Rathaus und Neuem Schloss hin und her.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 9. April wurden die Beratungen über den brüderlichen Regierungsvertrag aufgenommen, den die Landschaft nicht mit ausfertigen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Abordnung wurde am 10. April gewählt, die über die gemeine Landesfreiheitserklärung entscheiden sollte: 16 Mitglieder des Ausschusses, darunter der Vertreter der Stadt Ingolstadt, verhandelten mit den Vertretern der beiden Herzöge sowie mit den Herzögen selbst über jeden einzelnen Artikel der Landesfreiheit und über ihre Ergänzungen. Die Mitglieder des Ausschusses begaben sich zu den Herzögen und überreichten die Landesfreiheitserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre erste Bitte: Bestätigung der Landesfreiheit und zwei weiterer Artikel, das Hofmarksrecht bzw. die Herren von Gumppenberg betreffend. Die zweite Bitte: Die Prüfung der Landesfreiheitsfassung vom 7. April 1516 von den beiden Herzögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Freitag, den 11. April erfolgte die Antwort auf den Vortrag der besonderen Abordnung durch Herzog Wilhelm IV. Er forderte Bedenkzeit. Ferner wurde über die Aufbewahrung der Landesfreiheitserklärung diskutiert und die Wahl eines Ausschusses zur Beratschlagung über die Landesordnung genehmigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer noch wurden die Artikel der Landesordnung diskutiert und auch über den Salzhandel gesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Sonntag, 13. April fand eine heilige Messe statt. Nachmittags begannen die Debatten über die Formen der Konfirmation der Landesfreiheitserklärung und der Handveste. Die Positionen wurden in Schriftform übergeben. Ein neuer Ausschuss wurde gewählt, um weiter über die Handveste zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Protokoll nennt die Tagungsorte „Hof“ (Logis der Herzöge) und „Haus“ (Landtag im Rathaus). Die Herzöge forderten für ihr Entgegenkommen in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht im Gegenzug die Erbhuldigung der Landstände und eine Sondersteuer von 100.000 Rheinischen Gulden. Die Landschaft tat sich schwer mit der Bewilligung dieser Summe. Die herzogliche Räte Dr. Lupfdich, Cunz von Leonrod und Augustin Köllner verhandelten bis zum 20. April auf Hochtouren, um den Konflikt zwischen Herzog und Landschaft um die Handveste zu entschärfen. Es tagten daneben Ausschüsse und Schiedsmänner. Es half nichts, ein neuer Landtag musste ausgeschrieben werden, um die Handveste bzw. Landesfreiheitserklärung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landschaft haderte außerdem mit der Steuerbewilligung und der Erbhuldigung, auch diese sollten verschoben werden. Denn mittlerweile waren etliche der Landschaftsmitglieder nicht mehr vor Ort. Das Ergebnis der Abstimmung aber war erstaunlich: Es gelang die Einigung darüber, dass die Erbhuldigung stattfinden, die Beratungen über die Steuer aber weitergehen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dritte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 14. – 20. April 1516 (16. KW) =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vierte Woche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== 21. – 27.  April 1516 (17. KW) =====&lt;br /&gt;
In der vierten Woche endlich musste die Entscheidung fallen: Ein Ausschuss bewilligte am 23. April endlich die Steuer in Höhe von 100.000 Rheinischen Gulden und die Fortführung der Verhandlungen wegen der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschah aber am berühmten Pfinztag (Donnerstag) dem St. Jörgen Tag 1516, nach dem Heiligenkalender des Erzbistums Salzburg am 24. April 1516?&amp;lt;ref&amp;gt;Am Donnerstag, Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages in Ingolstadt angenommen und bestätigt. Nach dem Heiligenkalender wird das Datum mit dem 23. April angegeben. Doch das stimmt nicht ganz: In den einzelnen Erzbistümern gab es mitunter abweichende Zuordnung von Tagesangaben für Heilige. Tatsächlich galt im Erzbistum Mainz der 23.4. als Georgitag und damit auch für Ingolstadt. Die Verfasser der Landesordnung, die Münchner Kanzlei, kannten allerdings den 24.4., denn München gehört zum Erzbistum Salzburg. Und so kam es zu dieser Verwirrung. Schuld ist also die Münchner Zentrale. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschuss beriet den ganzen Vormittag über die Hilfe für den Schwäbischen Bund. Nachmittags kamen beide Herzöge in den Ausschuss, um über die Württembergische Causa weiter zu beraten. Es wurden Verordnete für die Rechnungsprüfung bestimmt. Dann endlich erfolgte der Beschluss zur Ausfertigung der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigster Punkt war das gemeinsame Landrecht für Ober- und Niederbayern und die Beilegung des Streits um den Salzhandel. Zwei Gruppen wurden bestimmt: Eine Gruppe brachte das Original der Landesfreiheit am 25. Juli nach München, die andere musste zur Besiegelung der landschaftlichen Ausfertigungen ebenfalls dorthin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. April einigten sich die Herzöge und der Ausschuss früh am Morgen auf die Form der Erbhuldigung und auf die Wahl der Steuereinnehmer und der Obersteurer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am nächsten Tag kamen die beiden Herzöge ins Rathaus, um weitere Artikel zu beraten, nämlich die Besetzung wichtiger Ämter. Die Herzöge waren einverstanden, dass die Landschaft die Landesfreiheit selbst drucken ließ und im Land verteilte. Allerdings musste bei der Herstellung ein herzoglicher Vertreter anwesend sein, damit die Ausgabe „förmlich und wie es sich gebührt gedruckt werde.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abschiedsrede Herzog Wilhelms IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Lieben Getreuen! Nachdem nun all Sachen beschlossen und zum End gebracht sind, so erlauben wir beede Gebrueder euch wieder anheims zu ziehen mit gar gnädiger Danksagung euer underthänigen und gutwilligen Handlung, wollen auch solchs gegen euch sammentlich und einen jeden in Sonderheit mit allen gnaden erkennen und zu Guten nimmer vergessen. Auf solch gnädig Erlauben ist ein gemeine Landschaft anheut Samstag nach St. Jörgentag anno 1516 wie obstehet, abgeschieden.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zusammenfassung der Landesordnung ====&lt;br /&gt;
Die Landesordnung von 1516 gliedert sich in vier Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Landesordnung: Reichsordnung und Landfriedensordnung – Innere Sicherheit&lt;br /&gt;
* 2. Gesetzeslage in Bayern: Gerichtsgebühren und Einzelfragen des Gesetzesverfahrens über mehrere Instanzen&lt;br /&gt;
* 3. Sittliche Ordnung und Gebote bei persönlichem Fehlverhalten und Verschwendung&lt;br /&gt;
* 4. Polizeiordnung, wirtschaftliche Verordnungen und besondere Verordnungen: Handel, Fürkauf, Gewerbe, Braugewerbe, Mühlenordnung, Dienstboten, Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reinheitsgebot ==&lt;br /&gt;
Vierte Teil der Bayerischen Landesordnung zum Thema Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&#039;&#039;Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auf dem Lannde / auch in unnsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis bis auff Georij / ain Mass oder Kopfpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jörgentag / bis auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / unnd derennden der Kopf ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonnst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schennckhen / und verkauffen. Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden. Welher aber dise unnsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nit hallten würde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genomen werden. Jedoch wo ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / yezuezeyten ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unntter den gemainen Pawzsuolck ausschennckhen würde / demselbenn allain / aber sonnst nyemandts / sol die mass / oder der kopff piers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / zegeben / unnd außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.&#039;&#039;“&amp;lt;ref&amp;gt;Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (digitale-sammlungen.de)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brauordnungen wurden im Mittelalter häufig erlassen. Kaiser Otto II. verlieh der Kirche zu Lüttich das älteste heute noch überlieferte Braurecht im Jahre 974. Mit dem Aufstieg der Städte regelte man dort auch die Bierqualität, so in Augsburg 1156, in Weimar 1348, in Nürnberg 1393, in Weißensee/Thüringen 1434, in München 1363. Für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erließ Herzog Georg der Reiche 1493 eine Vorschrift, wonach für das Bier nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durfte. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurden die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht und für das ganze Land verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den frühesten schriftlichen Quellen der Stadt Ingolstadt spielen die Bierbrauer eine wichtige Rolle. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts überließ der Landesherr dem Rat der Stadt die Markt- und Gewerbehoheit. Neben dem allgemeinen bürgerlichen Hausbraurecht für den privaten Bedarf verlieh der Rat auch das sogenannte qualifizierte Braurecht für das Gewerbe. 1369 entstand die Ingolstädter Brauerzunft. Ebenfalls im 14. Jahrhundert waren die Bierbrauer auch in den anderen bedeutenden bayerischen Städten Landshut und Regensburg zünftisch organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1470 datiert die älteste Fassung der Ingolstädter Brauordnung, die aber in der Einleitung auf eine vorher bestehende verweist.&amp;lt;ref&amp;gt;StadtA Ingolstadt B 154.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Erlasse regelten die Zahl der Zunftmitglieder, die Aufnahme von Neulingen, auch die Einkünfte der Zunft, ferner die Aufgaben für das Gemeinwohl, wenn etwa die Brauer zur Verteidigung der Stadt eine ihren Finanzen entsprechende Reiterausrüstung ihr Eigen nennen mussten oder Kerzen für kirchlichen Gebrauch angeschafft werden sollten. Die Wohlhabenheit der Brauerzunft manifestiert sich heute noch in der 1514 fertig gestellten Brauerkapelle des Ingolstädter Liebfrauenmünsters, in der das Wappen der Brauer mit zwei Schöpfkellen, gehalten von einem Putto, im Buntglasfenster zu sehen ist. Bis ins 19. Jahrhundert pendelte die Zahl der Bierbrauer immer um die 30. Als große Abnehmer galten die Angehörigen der seit 1472 bestehenden bayerischen Landesuniversität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tradition der Bestimmungen für „reines Bier“ lässt sich auf viele ältere Reinheitsgebote zurückverfolgen: 1493 Herzog Georg der Reiche, 1487 Herzog Albrecht IV. von Bayern 1487, Weißensee 1434 in Thüringen, Weimar 1348, Nürnberg 1303, Friedrich Barbarossa 1156 für Augsburg, Kaiser Otto II. 974 für Lüttich u.v.m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Nach aktuellem Kenntnisstand wurde es erstmals 1909 im Reichstag in Berlin in der Kommission für Petitionen von Regierungsrat Joseph Rheinboldt (1860-1931) vom Reichsschatzamt in Zusammenhang mit einem Streit über die Gesetzmäßigkeit eines bestimmten Brauverfahrens benützt. Zuvor sprach man vom &amp;quot;Surrogatverbot&amp;quot;; Mittelalter und Frühe Neuzeit kannten für die Gebote und Verbote beim Brauen kein eigenes Wort.“&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Rupprecht, Reinheitsgebot, 1516, publiziert am 28.07.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:&amp;lt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reinheitsgebot&amp;lt;/nowiki&amp;gt;, 1516&amp;gt; (24.10.2023)&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der Abgeordnete Hans Rauch, Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, verwendet diesen Begriff in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 4. März und prägte mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ eine neue Aufgabe: Werbung in einer zunehmend härteren Konkurrenz im Brauwesen zu flankieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Stahleder, Erich: 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll, so die Vorstellung seit dem 20. Jahrhundert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 regelte das Deutsche Biersteuergesetz (BierStG) vom 9. Juli 1923 die Zutaten für Bier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen.&lt;br /&gt;
* Für obergäriges Bier waren auch andere Malzsorten, Rohr-, Rüben-, Invert-, Stärkezucker und daraus hergestellte Farbstoffe, sowie Süßstoffe für obergärige Einfachbiere erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff konnte sich außerhalb Bayern nur langsam durchsetzen. Die steigenden Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern führten zu hitzigen Auseinandersetzungen, Zucker war nicht zugelassen. Der Bayerische Brauerbund erreichte mit Bezug auf das „bayerisches Reinheitsgebot“ das Verbot, zuckerhaltiges Bier nicht mehr als Bier zu bezeichnen, wenn es in Bayern verkauft werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Biersteuergesetz vom 14. März 1952 fasste das Biersteuergesetz von 1923 neu. In Bayern galt dagegen weiterhin das „absolute Reinheitsgebot“: kein Zucker und von aus Zucker hergestellte Farbmitteln sowie kein Süßstoff bei der Bereitung obergärigen Biers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof entschied 1987, dass das Verbot, ausländische Biere, die nicht nach den deutschen Regeln hergestellt wurden, in Deutschland unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993 wurde das Biersteuergesetz neu geregelt. Als Vorläufiges Biergesetz blieben die Bestimmungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum „Reinheitsgebot“ erhalten. 2005 erfolgte seine Aufhebung und wurde in der Bierverordnung geregelt. Die strengen Herstellungsvorschriften galten allerdings nur noch für untergäriges Bier. Importeure mussten sich nicht an die Vorschrift halten, deutsche Exporteure ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde das bayerische Reinheitsgebot zu einem deutschen und wieder verbot man Importe aus anderen Ländern, wenn sie nicht auf der Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut wurden. Den Tag des Deutschen Bieres wird seit 1995 am 23. April gefeiert, jenem Tag, der dem Landtag zu Ingolstadt zugeschrieben wird.&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Franz, Monika Ruth (Bearb.): Die Landesordnung von 1516/1520. Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Bayerische Rechtsquellen 5), München 2003.&lt;br /&gt;
* Krenner, Franz von: &#039;&#039;Der Landtag im Herzogthum Baiern&#039;&#039; Landtagshandlungen der Jahre 1514 bis 1669, 9 Bände, Hübschmann, München 1803–1807.&lt;br /&gt;
* Bierbrauerordnung 1470 Stadtarchiv Ingolstadt, B 154.&lt;br /&gt;
* Protokolle der Landschaftshandlungen im Herzogtum Bayern, 1515-1516, Stadtarchiv Ingolstadt, B 4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Günter Albrecht, Königliche Braukunst. Die Wittelsbacher und das Bier, Rosenheim 2006.&lt;br /&gt;
* Ursula Eymold (Hg.), Bier. Macht. München. 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern, München 2016.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Das Brauwesen in Bayern vom 14. bis 16. Jahrhundert, insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Reinheitsgebotes (1516), Bonn-Bad Godesberg 1989.&lt;br /&gt;
* Karin Hackel-Stehr, Der Erlass des Reinheitsgebotes von 1516. Motive, Hintergründe und Auswirkungen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1991/92 (1992), 13-21.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Hermann, Das Reinheitsgebot von 1516. Vorläufer, Konflikte, Bedeutung und Auswirkungen, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 25-35.&lt;br /&gt;
* Michael Nadler, Reinheitsgebot und Staatssäckel, in: Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 144-146.&lt;br /&gt;
* Reinhard Riepertinger u. a. (Hg.), Bier in Bayern. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2016 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 65), Augsburg 2016, 147-163 (Exponate zum Reinheitsgebot).&lt;br /&gt;
* Birgit Speckle, Streit ums Bier in Bayern. Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition (Münchner Beiträge zur Volkskunde 27), Münster u. a. 2001.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, Bayerische Bier-Acta: Fünfhundert Jahre Reinheitsgebot. Vortrag am 16. Juli 1983 auf der Burg Trausnitz ob Landshut, München 1983.&lt;br /&gt;
* Erich Stahleder, 500 Jahre Landshuter Reinheitsgebot, in: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 1993, Berlin 1993, 55–66.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Frankenstein&amp;diff=1360</id>
		<title>Frankenstein</title>
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		<updated>2023-10-27T08:27:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Überschrift geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frankenstein oder der moderne Prometheus ==&lt;br /&gt;
Die junge Mary Wollstonecraft Godwin veröffentlicht im Jahr 1818 ihr erstes Werk. Sie nennt es „Frankenstein or the modern Prometheus“ (Frankenstein oder der moderne Promotheus“.&lt;br /&gt;
[[Datei:Frankenstein or The Modern Prometheus Titelseite Vol. I, London 1818.jpg|mini|Titelseite des ersten Bandes der Erstausgabe von &amp;quot;Frankenstein or The Modern Prometheus&amp;quot;, London 1818]]&lt;br /&gt;
Die Geschichte war für die Zeitgenossen im Britischen Empire irritierend und schockierend. Das zentrale Thema der Schöpfung eines Menschen, einer Kreatur, sprengte den üblichen Rahmen der Schauer- und Gespenstergeschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon der Titel ist wegweisend: Er bezieht sich auf Prometheus, den „Vorausdenkenden“, aus dem Geschlecht der Titanen. Seine Taten werden schon in der Antike unterschiedlich bewertet. Frevler oder Wohltäter der Menschen, bringt er doch seinen Schützlingen das Feuer auf die Erde und erschafft einen Menschen aus Lehm.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mary Shelleys Frankenstein wirkt kein Titan, sondern ein Student der Medizin in Ingolstadt. Er verbindet alle Erkenntnisse des menschlichen Seins, philosophisch wie medizinisch und setzt das „Elixier des Lebens“ nach modernen Methoden ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entstehungsgeschichte in der Villa Diodati ==&lt;br /&gt;
Im Mai 1816 reisen Mary Wollstonecraft Godwin und Percy Shelly mit ihrem Sohn William in die Schweiz. Begleitet wird die Familie von Claire Clairmont, einer Stiefschwester Marys. Sie beziehen das Maison Chappuis am Südufer des Genfer Sees.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das kleine Haus liegt nicht weit entfernt von dem Landgut Belle Rive, dem Quartier Lord Byrons und seines Arztes Dr. Polidori. Der Dichter wähnt sich fälschlicherweise im Domizil jenes Charles Diodati, in dem dieser 1638 seinen Jugendfreund John Milton traf. Byron gibt der Villa dann auch diesen bis heute gültigen Namen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe trifft sich zu Spaziergängen und Bootsfahrten. Abends gibt es Lesungen, Gespräche über die unterschiedlichsten Themen. Ausflüge sind selten, das Wetter bleibt ungemütlich feucht. 1816 ist das Jahr ohne Sommer, eine Folge des Vulkanausbruchs Tamboras in Indonesien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Villa Diodati treffen sich Percy Bysshe Shelley und Lord Byron, zwei der angesagten jungen englischen Poeten und bleiben in tiefer Freundschaft und gegenseitiger Bewunderung verbunden. Alle betätigen sich literarisch: Lord Byron schreibt „Augustus Darvell“, vollendet den Dritten Gesang des „Child Harold“, Percy Bysshe Shelley verfasst sein Gedicht über den Mont Blanc. Der Mediziner Polidori beginnt seinen Roman „Ernestus Berchtold. The modern Oedipus“, später die Erzählung „The Vampyre“ und Mary Shelley beginnt ihren Roman „Frankenstein or the modern Prometheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Story ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Mary Shelley und ihr Roman.jpg|mini|Mary Shelley und ihr Roman Frankenstein or The Modern Prometheus 1818, Inszenierung in der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
Mary Shelleys Roman hebt an mit einem Zitat aus John Miltons „Paradise Lost“: “Did I request thee, Maker, from my clay to mould me, Man, did I solicit thee from darkness to promote me?“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 1 =====&lt;br /&gt;
Der englische Polarforschers Robert Walton schildert zunächst in Briefen an seine Schwester Margaret Saville seine Pläne und seine Erlebnisse. Walton war nach Russland gereist, um sich seinen lebenslangen Traum von einer Reise in die Arktis zu erfüllen und um bahnbrechende Entdeckungen zu machen. Sie segelten stetig nach Norden, bald aber steckten er und seine Crew im Eis fest. In der Ferne entdeckten sie einen riesigen Mann auf einem Hundeschlitten. Am nächsten Tag retteten sie einen weiteren, abgemagerten Mann, der auf einer Eisscholle gestrandet war. Dieser Mann entpuppte sich als Victor Frankenstein, todkrank und für Tage stumm. Walton pflegte ihn in seiner Kabine wieder gesund. Die beiden Männer waren Freunde geworden. Walton schätzte und bewunderte seinen mysteriösen, melancholischen Gast. Victor litt sichtlich unter seinen schrecklichen Erlebnissen. Er eröffnete Walton, dass er in die Arktis kam, um jenen riesigen Mann zu verfolgen, den auch Walton gesehen hatte. Als Victor von Waltons Besessenheit erfuhr, unter allen Umständen und Opfern seine wissenschaftlichen Ziele zu erreichen, beschloss Victor, dem Kapitän die Geschichte seines Lebens zu erzählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Teil seiner Geschichte schildert Victor seine idyllische Kindheit in Genf, inmitten einer liebevollen Familie aus der Oberschicht. Mit seiner adoptierten Schwester Elizabeth und seinem Freund Henry Clerval verband ihn tiefe Freundschaft. Bereits im jungen Alter entwickelte er eine Leidenschaft für die Naturphilosophie und las schon in jungen Jahren die Werke der mittelalterlichen Alchemisten, träumte von der Entdeckung des Lebenselixiers. Als er verstand, wie veraltet die alchemistischen Theorien im Vergleich zu modernen Theorien waren, gab er enttäuscht sein Studium der Wissenschaften auf. Als er siebzehn war, beschlossen Victors Eltern, ihn an die Universität von Ingolstadt zu schicken. Dort traf er auf Krempe, Professor für Biologie und auf Waldmann, Professor für Chemie. Letzterer inspirierte ihn, sein Studium der Naturwissenschaften wieder aufzunehmen. Für die nächsten vier Jahre studierte Victor mit besonderem Fleiß, getrieben von einem Ehrgeiz, die Geheimnisse der Natur, des Lebens und des Todes zu ergründen und erhielt Beifall für seine Leistungen. Besonders faszinierte ihn die Idee, Leben zu schaffen. Im Moment seiner Abreise nach Genf entdeckte er das Prinzip. Er verbrachte die nächsten zwei Jahre mit dem Zusammenbau eines acht Meter hohen Mannes aus Teilen von Kadavern. Als es ihm gelang, seine Schöpfung zum Leben zu erwecken, war Victor jedoch so entsetzt von dem scheußlichen Aussehen der Kreatur, dass er weglief und die ganze Nacht durch die Straßen von Ingolstadt irrte. Henry Clerval traf ebenfalls in der Stadt ein, um seinen eigenen Studiengang an der Universität zu beginnen. Als die Freunde zu Victors Wohnung kamen, war die Kreatur verschwunden. Victor erkrankte schwer. Nach seiner Genesung erfuhr er, dass sein jüngster Bruder William ermordet worden war. Nach sechs Jahren kehrte er nach Genf zurück und entdeckte seine Kreatur. Er war davon überzeugt, dass sie für den Mord verantwortlich ist. Stattdessen wurde die Dienerin Justine Moritz des Mordes bezichtigt, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.&lt;br /&gt;
[[Datei:Frankensteins Kreatur, Installation von Marc Köschinger, Ingolstadt 2018.jpg|mini|Mark Köschingers Installation in der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 2 =====&lt;br /&gt;
[[Datei:Ingolstadt um 1790 eine fiktive Spurensuche für Viktor Frankenstein.jpg|mini|Ingolstadt um 1790 - eine Spurensuche für Victor Frankenstein in Ingolstadt, aus der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
Nach der Hinrichtung von Justine versuchte Victor, seinen inneren Frieden zu finden, indem er alleine durch die Alpen ins Tal von Chamonix reiste. Auf einem Gletscher wurde er von der Kreatur gezwungen, sich seine Geschichte anzuhören. Obwohl er anfänglich voller Hass auf seine Schöpfung war, stimmte Victor zu, seine Geschichte zu hören: In der Nacht, in der er zum Leben erweckt wurde, floh er in den Wald bei Ingolstadt. Nachdem er aus einem Dorf gejagt wurde, hatte er auf der Suche nach Nahrung und Obdach eine Hütte bei einem kleinen Häuschen gefunden und sich dort versteckt. Das Haus wurde von einer Familie, die Geschwister Felix und Agatha, und deren blindem Vater bewohnt. Felix´ Verlobte hieß Safie. Fast zwei Jahre lang beobachtete die Kreatur heimlich die Familie und erfuhr, dass die sie einst respektierte Mitglieder der Pariser Oberschicht waren. Sie mussten ins Exil. Felix las Safie laut vor und so lernte die Kreatur sprechen, lesen und schreiben. Unter den Büchern, die er im Wald gefunden hatte, gehörte John Miltons „Paradise Lost“. Als die Kreatur Victors Wohnung in Ingolstadt verließ, nahm er dessen Mantel mit, indem das Tagebuch seines Schöpfers steckte. Als er alles über seinen Ursprung und über die Flucht Victors erfuhr, war das Geschöpf entsetzt. Gequält von Einsamkeit wagte es die Kreatur, sich trotz seiner schrecklichen Erscheinung dem blinden Vater zu zeigen. Aber als Felix, Agatha und Safie sie zusammen sahen, floh die Familie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gequälte Geschöpf fand heraus, wo er Victor finden konnte, den er für sein Leiden verantwortlich machte. Im Wald auf dem Weg nach Genf rettete die Kreatur ein Kind vor dem Ertrinken und wurde vom Vormund des Kindes anstelle von Dankbarkeit angeschossen. Dieser Vorfall erfüllte ihn mit Hass- und Rachegefühlen gegenüber den Menschen. In Plainpalais, begegnete er William. Als die Kreatur erfuhr, dass der Junge zur Frankenstein-Familie gehörte, erwürgte er ihn mit der Absicht, Victor leiden zu lassen. Er nahm Williams Halskette mit dem Miniaturporträt Caroline Frankensteins an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als er Justine Moritz schlafend in einer Scheune sah, steckte die Kreatur die Halskette in Justines Tasche und lenkte so den Verdacht auf das junge Mädchen. Nach seinem Bericht forderte die Kreatur von Victor die Schöpfung einer weiblichen Gefährtin von ähnlichem Aussehen. Sollte Victor zustimmen, würden das Geschöpf und seine Partnerin weit weg von der Menschheit leben. Sollte Victor sich weigern, würde die Kreatur weiterhin Victors Leben zerstören und seine Lieben ermorden. Victor stimmte widerwillig den Bedingungen der Kreatur zu und kehrte nach Genf zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 3 =====&lt;br /&gt;
Schweren Herzens verschob Victor die Hochzeit mit Elisabeth und reiste nach England. Dort wollte er Anregungen für sein Vorhaben finden. Victor hatte vor, einen abgelegenen Ort zu suchen, wo er die weibliche Kreatur zusammenstellen konnte. Er begann widerwillig, Informationen und Materialien zu sammeln. Er setzte zu den Orkney-Inseln über und mietete eine Hütte. Hier begann er mit der Konstruktion einer weiblichen Kreatur. Vor der Vollendung der neuen Kreatur begann Victor über die möglichen Folgen seiner Arbeit nachzudenken. Die beiden Geschöpfe könnten eine neue Rasse von Monstern schaffen und die Menschheit gefährden. Als er plötzlich das Gesicht der Kreatur am Fenster sah, zerstörte Victor die unvollendete Gefährtin. Entsetzt und wütend über diesen Akt konfrontierte die Kreatur Victor mit seinen Racheplänen. Er drohte ihm, dass er ihn in seiner Hochzeitsnacht aufsuchen werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor bereitete die Rückreise vor. Spät in der Nacht ruderte er auf das Meer hinaus und warf die Überreste der weiblichen Kreatur über Bord, dann schlief er erschöpft im Boot ein. Als er am nächsten Tag aufwachte, entdeckte er, dass er hilflos auf dem Wasser trieb. Schließlich erreichte er einen Hafen in Irland. Der örtliche Magistrat verhörte ihn als Mordverdächtigen. Als Victor die Leiche sah, erkannte er seinen Freund Clerval. Er schrie schreckerfüllt, dass er seinen Freund zerstört hätte. Victor wurde zunächst ins Gefängnis geworfen, nach zwei Monaten aber freigesprochen. Er hatte ein Alibi. Überzeugt von den Mordplänen der Kreatur, willigte Victor dennoch ein, Elizabeth wie geplant zu heiraten. Nach ihrer Hochzeit, reiste das Paar in die Stadt Evian und übernachteten in einem Gasthaus. In dieser Nacht wurde seine Frau von der Kreatur ermordet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor kehrte nach Genf zurück, um die Sicherheit seiner verbleibenden Familienmitglieder zu gewährleisten. Sein Vater und seinen jüngerer Bruder Ernest waren wohlauf. Alphonse aber erkrankte schwer, als er von Elizabeths Tod erfährt und starb wenige Tage später.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor beschließt, Genf zu verlassen und die Kreatur zu suchen. Victors Verfolgung führte ihn bis in die Wildnis Russlands. Das Geschöpf hinterließ ihm Anhaltspunkte, einschließlich Nachrichten, die auf Baumrinden und Felsen geritzt wurden. Schließlich erreichte Victor den Nordpol und verfolgte das Geschöpf über das gefrorene Meer in einem Hundeschlitten. Als er es fast erreicht hatte, brach das Eis und trennte sie wieder. Victor wurde nach einigen Stunden von Walton und seiner Crew gerettet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dieser Stelle nimmt Walton seine Erzählerrolle wieder auf. Er hegt Bewunderung für seinen Gast und wünscht sich, er könne seinen kranken Gast überzeugen, weiter zu leben. Victor blieb bei seinem Vorsatz, die Kreatur zu zerstören und mit seiner Familie im Tod wiedervereint zu sein. Als das Schiff im Eis feststeckte, hielt Victor eine leidenschaftliche Rede, in der er sowohl Kapitän als auch Besatzung beschwor, ihre Reise nach Norden fortzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch Walton stimmte schließlich der Forderung seiner Mannschaft zu, sich nicht weiter in Gefahr zu begeben, sondern zurückzukehren. Das Eis brach einige Tage später. Walton und seine Crew nahmen Kurs auf England. Victors Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide, er gestand Walton, dass er keine Rache- und Hassgefühle mehr hat. In dieser Nacht sah Walton die Kreatur, die sich über Victors Leiche beugte. Sie klagte die Ungerechtigkeit an, die sie von den Menschen erfahren hatte, klagte sich an, Victors Leben zerstört zu haben. Dann sprang sie aus dem Fenster auf eine Eisscholle und verschwand in der Nacht. Am Anfang und am Ende steht die Erzählperspektive Kapitän Waltons, der die unglaubliche Geschichte des Gelehrten Victor Frankenstein und seines Geschöpfes für die Nachwelt aufschreibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frankenstein – Zwei Editionen ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley publiziert im Jahr 1818 zunächst anonym ihr Manuskript, das sie 1816 begonnen hatte. Percy Bysshe Shelley schreibt das Vorwort, das sich mit dem Gedanken einer neuen Rasse (species) beschäftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lord Byrons und sein Verleger weigern sich, das Werk zu veröffentlichen. Stattdessen erscheint es bei Lackington in dem damals üblichen Format einzelner Bände. Dieser Verleger hat sich auf ein so modernes Antiquariat spezialisiert und auch – gegen Vorkasse – auf phantastische Geschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später kommt die heute bekannte und populäre Fassung auf den Markt, die Mary Shelley weitgehend überarbeitet und dem viktorianischen Zeitgeschmack angepasst hat. Mary Shelley publiziert unter ihrem Namen und verfasst eine ausführliche Beschreibung über die Entstehung des Romans. Sie nimmt den radikalen Ansatz des ersten Vorwortes. Zwischen der Fassung des Jahres 1818 und der des Jahres 1831 liegen gesellschaftliche Welten: Das Leben Mary Shelleys wandelt sich von der jungen Geliebten eines adeligen Enfant terrible zur Gattin dann Witwe des Baronet Shelley.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum Ingolstadt? ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley kam auf ihren Reisen nach Süden nie nach Ingolstadt. Der Name Frankenstein entsprang der Phantasie. Es gibt mehrere Erklärungen, u.a. die phonetische Nähe zu einem deutschsprachigen Namen. Ingolstadt rückte in den Fokus des jungen Paares Mary und Percy Shelley, als sie durch die Arbeiten von Abbé Augustin Barruel „Histoire du Jacobinism (1797) über den Illuminatenorden erfuhren. Percy Shelley erhielt die Ausgabe „Memoirs Illustrating the History of Jacobisme, trans. the Hon. Robert Clifford, 4 vol. London 1798 von einem Kommilitonen an der Universität Oxford.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(In der New Yorker Public Library befindet sich dieses Exemplar mit persönlichen Anmerkungen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der vierte Band beschreibt den Orden der Illuminaten, dessen Auseinandersetzung mit den Vertretern der Obrigkeit und des Jesuitenordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es geht hier um die Rezeption der Ereignisse, denn Shelley ist keine Zeitgenossin des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso wenig war Mary Shelley in Ingolstadt und so bleibt die Beschreibung des Ortes und der Universität vage. Sie nennt eine Kirche, einen Hörsaal, einen Anatomiesaal, Keller, Schlachthaus, Friedhof. Dennoch wird Ingolstadt zum weltweiten Symbol eines menschlichen Schöpfungsaktes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Editionen zu Lebzeiten Mary Shelleys ==&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 3 vols. (London: Gedruckt von Lackington, Hughes, Harding, Mavor, &amp;amp; Jones, 1818). Erstausgabe.&lt;br /&gt;
* Frankenstein ou le Prométhée moderne, 3 vols., von Mme. Shelly [sic], übersetzt von J[ules] S[aladin] (Paris: Corréard, 1821). Französische Übersetzung.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 2 vols. (London, gedruckt von G. and W. B. Whittaker, 1823). 2 Bände Nachdruck der Ausgabe von 1818, begleitet von William Godwin. Frankenstein, or The Modern Prometheus (London, Henry Colburn and Richard Bentley, 1831). Band 9 der Bentleys Standard Novels Serie; der Text wurde überarbeitet und mit neuem Vorwort versehen, Titelkupfer. Nachdruck 1832, 1836, 1839, 1849.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus. By Mary W. Shelly [sic], Philadelphia, Carey, Lea &amp;amp; Blanchard, 1833.&lt;br /&gt;
* Frankenstein, or The Modern Prometheus, New York, H. G. Daggers, 1845.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutsche Übersetzung ==&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder der neue Prometheus, übersetzt von Heinz Widtmann, Leipzig, Altmann, 1912&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder, Der moderne Prometheus, übersetzt von Christian und Ursula Grawe, Stuttgart, Reclam, 1986. Nachdruck Rastatt 1990, Düsseldorf, ECON-Taschenbuch 1994, Stuttgart, Reclam 1995&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Best Letters of Percy Bysshe Shelley, hg.v. Shirley Carter Hughson, Chicago 1892.&lt;br /&gt;
* The Diary of Dr. John Polidori 1816, hg.v. William Michael Rossetti, London 1911.&lt;br /&gt;
* Letters of Mary W. Shelley (mostly unpublished) 1797-1851, hg.v. Henry Howard Harper, Boston 1918.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to J. H. Leigh Hunt, 2 Bde., hg.v. Thomas Wise, London 1894.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to Jane Clairmont, Privatdruck London 1889&lt;br /&gt;
* The life &amp;amp; letters of Mary Wollstonecraft Shelley, hg.v. Florence Marshall, London 1889.&lt;br /&gt;
* The Letters of Percy Bysshe Shelley containing Material never before collected, hg.v. Roger Ingpen, 2 Bde., London 1914.&lt;br /&gt;
* Mary Shelley´s Journal. hg.v. Frederick L. Jones, Oklahoma 1947.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Graham Allen: Mary Shelley, New York 2008&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Finding Mary Shelley in her Letters. Romantic Revisions. Ed. Robert Brinkley and Keith Hanley, Cambridge 1992.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett (Hrsg.): Mary Shelley in her Times ,Baltimore 2003.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Mary Wollstonecraft Shelley: An Introduction, Baltimore 1998.&lt;br /&gt;
* Bieri: Percy Bysshe Shelley, a Biography: Exile of Unfulfilled Reknown, 1816–1822, Newark 2005.&lt;br /&gt;
* Jane Blumberg: Mary Shelley&#039;s Early Novels: &amp;quot;This Child of Imagination and Misery&amp;quot;, Iowa City 1993.&lt;br /&gt;
* Robert Gittings / Jo Manton: Claire Clairmont and the Shelleys, Oxford 1992.&lt;br /&gt;
* Richard Holmes: Shelley: The Pursuit, London 2003.&lt;br /&gt;
* Anne K. Mellor: Mary Shelley: Her Life, her Fiction, Her Monsters, London 1990.&lt;br /&gt;
* Mitzi Myers: Mary Wollstonecraft Godwin Shelley: The Female Author between Public and Private Spheres. Mary Shelley in her Times, Baltimore 2003. &lt;br /&gt;
* Clarissa Campbell Orr: Mary Shelley&#039;s Rambles in Germany and Italy, the Celebrity Author, and the Undiscovered Country of the Human Heart, Romanticism On the Net 11 (August 1998).&lt;br /&gt;
* Alexander Pechmann: Mary Shelley: Leben und Werk, Düsseldorf 2006.&lt;br /&gt;
* Karin Priester: Mary Shelley - Die Frau, die Frankenstein erfand, München 2001.&lt;br /&gt;
* Esther Schor (Hrsg.): The Cambridge Companion to Mary Shelley, Cambridge 2003.&lt;br /&gt;
* Miranda Seymour: Mary Shelley, London 2000. &lt;br /&gt;
* Johanna M. Smith: A Critical History of Frankenstein. Frankenstein. Case Studies in Contemporary Criticism, New York 2000.&lt;br /&gt;
* Muriel Spark: Mary Shelley, London 1987.&lt;br /&gt;
* William St Clair: The Godwins and the Shelleys: The Biography of a Family, London 1989.&lt;br /&gt;
* Emily W. Sunstein: Mary Shelley: Romance and Reality, Baltimore: 1991.&lt;br /&gt;
* Fiona Sampson: In search of Mary Shelley: the girl who wrote Frankenstein, London 2018{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universität Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universitätsstadt (1472-1800)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Frankenstein&amp;diff=1359</id>
		<title>Frankenstein</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Frankenstein&amp;diff=1359"/>
		<updated>2023-10-27T08:16:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Kategorien&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frankenstein oder der moderne Prometheus ==&lt;br /&gt;
Die junge Mary Wollstonecraft Godwin veröffentlicht im Jahr 1818 ihr erstes Werk. Sie nennt es „Frankenstein or the modern Prometheus“ (Frankenstein oder der moderne Promotheus“.&lt;br /&gt;
[[Datei:Frankenstein or The Modern Prometheus Titelseite Vol. I, London 1818.jpg|mini|Titelseite des ersten Bandes der Erstausgabe von &amp;quot;Frankenstein or The Modern Prometheus&amp;quot;, London 1818]]&lt;br /&gt;
Die Geschichte war für die Zeitgenossen im Britischen Empire irritierend und schockierend. Das zentrale Thema der Schöpfung eines Menschen, einer Kreatur, sprengte den üblichen Rahmen der Schauer- und Gespenstergeschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon der Titel ist wegweisend: Er bezieht sich auf Prometheus, den „Vorausdenkenden“, aus dem Geschlecht der Titanen. Seine Taten werden schon in der Antike unterschiedlich bewertet. Frevler oder Wohltäter der Menschen, bringt er doch seinen Schützlingen das Feuer auf die Erde und erschafft einen Menschen aus Lehm.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mary Shelleys Frankenstein wirkt kein Titan, sondern ein Student der Medizin in Ingolstadt. Er verbindet alle Erkenntnisse des menschlichen Seins, philosophisch wie medizinisch und setzt das „Elixier des Lebens“ nach modernen Methoden ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Entstehungsgeschichte in der Villa Diodati ===&lt;br /&gt;
Im Mai 1816 reisen Mary Wollstonecraft Godwin und Percy Shelly mit ihrem Sohn William in die Schweiz. Begleitet wird die Familie von Claire Clairmont, einer Stiefschwester Marys. Sie beziehen das Maison Chappuis am Südufer des Genfer Sees.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das kleine Haus liegt nicht weit entfernt von dem Landgut Belle Rive, dem Quartier Lord Byrons und seines Arztes Dr. Polidori. Der Dichter wähnt sich fälschlicherweise im Domizil jenes Charles Diodati, in dem dieser 1638 seinen Jugendfreund John Milton traf. Byron gibt der Villa dann auch diesen bis heute gültigen Namen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe trifft sich zu Spaziergängen und Bootsfahrten. Abends gibt es Lesungen, Gespräche über die unterschiedlichsten Themen. Ausflüge sind selten, das Wetter bleibt ungemütlich feucht. 1816 ist das Jahr ohne Sommer, eine Folge des Vulkanausbruchs Tamboras in Indonesien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Villa Diodati treffen sich Percy Bysshe Shelley und Lord Byron, zwei der angesagten jungen englischen Poeten und bleiben in tiefer Freundschaft und gegenseitiger Bewunderung verbunden. Alle betätigen sich literarisch: Lord Byron schreibt „Augustus Darvell“, vollendet den Dritten Gesang des „Child Harold“, Percy Bysshe Shelley verfasst sein Gedicht über den Mont Blanc. Der Mediziner Polidori beginnt seinen Roman „Ernestus Berchtold. The modern Oedipus“, später die Erzählung „The Vampyre“ und Mary Shelley beginnt ihren Roman „Frankenstein or the modern Prometheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Story ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Mary Shelley und ihr Roman.jpg|mini|Mary Shelley und ihr Roman Frankenstein or The Modern Prometheus 1818, Inszenierung in der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
Mary Shelleys Roman hebt an mit einem Zitat aus John Miltons „Paradise Lost“: “Did I request thee, Maker, from my clay to mould me, Man, did I solicit thee from darkness to promote me?“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 1 =====&lt;br /&gt;
Der englische Polarforschers Robert Walton schildert zunächst in Briefen an seine Schwester Margaret Saville seine Pläne und seine Erlebnisse. Walton war nach Russland gereist, um sich seinen lebenslangen Traum von einer Reise in die Arktis zu erfüllen und um bahnbrechende Entdeckungen zu machen. Sie segelten stetig nach Norden, bald aber steckten er und seine Crew im Eis fest. In der Ferne entdeckten sie einen riesigen Mann auf einem Hundeschlitten. Am nächsten Tag retteten sie einen weiteren, abgemagerten Mann, der auf einer Eisscholle gestrandet war. Dieser Mann entpuppte sich als Victor Frankenstein, todkrank und für Tage stumm. Walton pflegte ihn in seiner Kabine wieder gesund. Die beiden Männer waren Freunde geworden. Walton schätzte und bewunderte seinen mysteriösen, melancholischen Gast. Victor litt sichtlich unter seinen schrecklichen Erlebnissen. Er eröffnete Walton, dass er in die Arktis kam, um jenen riesigen Mann zu verfolgen, den auch Walton gesehen hatte. Als Victor von Waltons Besessenheit erfuhr, unter allen Umständen und Opfern seine wissenschaftlichen Ziele zu erreichen, beschloss Victor, dem Kapitän die Geschichte seines Lebens zu erzählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Teil seiner Geschichte schildert Victor seine idyllische Kindheit in Genf, inmitten einer liebevollen Familie aus der Oberschicht. Mit seiner adoptierten Schwester Elizabeth und seinem Freund Henry Clerval verband ihn tiefe Freundschaft. Bereits im jungen Alter entwickelte er eine Leidenschaft für die Naturphilosophie und las schon in jungen Jahren die Werke der mittelalterlichen Alchemisten, träumte von der Entdeckung des Lebenselixiers. Als er verstand, wie veraltet die alchemistischen Theorien im Vergleich zu modernen Theorien waren, gab er enttäuscht sein Studium der Wissenschaften auf. Als er siebzehn war, beschlossen Victors Eltern, ihn an die Universität von Ingolstadt zu schicken. Dort traf er auf Krempe, Professor für Biologie und auf Waldmann, Professor für Chemie. Letzterer inspirierte ihn, sein Studium der Naturwissenschaften wieder aufzunehmen. Für die nächsten vier Jahre studierte Victor mit besonderem Fleiß, getrieben von einem Ehrgeiz, die Geheimnisse der Natur, des Lebens und des Todes zu ergründen und erhielt Beifall für seine Leistungen. Besonders faszinierte ihn die Idee, Leben zu schaffen. Im Moment seiner Abreise nach Genf entdeckte er das Prinzip. Er verbrachte die nächsten zwei Jahre mit dem Zusammenbau eines acht Meter hohen Mannes aus Teilen von Kadavern. Als es ihm gelang, seine Schöpfung zum Leben zu erwecken, war Victor jedoch so entsetzt von dem scheußlichen Aussehen der Kreatur, dass er weglief und die ganze Nacht durch die Straßen von Ingolstadt irrte. Henry Clerval traf ebenfalls in der Stadt ein, um seinen eigenen Studiengang an der Universität zu beginnen. Als die Freunde zu Victors Wohnung kamen, war die Kreatur verschwunden. Victor erkrankte schwer. Nach seiner Genesung erfuhr er, dass sein jüngster Bruder William ermordet worden war. Nach sechs Jahren kehrte er nach Genf zurück und entdeckte seine Kreatur. Er war davon überzeugt, dass sie für den Mord verantwortlich ist. Stattdessen wurde die Dienerin Justine Moritz des Mordes bezichtigt, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.&lt;br /&gt;
[[Datei:Frankensteins Kreatur, Installation von Marc Köschinger, Ingolstadt 2018.jpg|mini|Mark Köschingers Installation in der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 2 =====&lt;br /&gt;
[[Datei:Ingolstadt um 1790 eine fiktive Spurensuche für Viktor Frankenstein.jpg|mini|Ingolstadt um 1790 - eine Spurensuche für Victor Frankenstein in Ingolstadt, aus der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
Nach der Hinrichtung von Justine versuchte Victor, seinen inneren Frieden zu finden, indem er alleine durch die Alpen ins Tal von Chamonix reiste. Auf einem Gletscher wurde er von der Kreatur gezwungen, sich seine Geschichte anzuhören. Obwohl er anfänglich voller Hass auf seine Schöpfung war, stimmte Victor zu, seine Geschichte zu hören: In der Nacht, in der er zum Leben erweckt wurde, floh er in den Wald bei Ingolstadt. Nachdem er aus einem Dorf gejagt wurde, hatte er auf der Suche nach Nahrung und Obdach eine Hütte bei einem kleinen Häuschen gefunden und sich dort versteckt. Das Haus wurde von einer Familie, die Geschwister Felix und Agatha, und deren blindem Vater bewohnt. Felix´ Verlobte hieß Safie. Fast zwei Jahre lang beobachtete die Kreatur heimlich die Familie und erfuhr, dass die sie einst respektierte Mitglieder der Pariser Oberschicht waren. Sie mussten ins Exil. Felix las Safie laut vor und so lernte die Kreatur sprechen, lesen und schreiben. Unter den Büchern, die er im Wald gefunden hatte, gehörte John Miltons „Paradise Lost“. Als die Kreatur Victors Wohnung in Ingolstadt verließ, nahm er dessen Mantel mit, indem das Tagebuch seines Schöpfers steckte. Als er alles über seinen Ursprung und über die Flucht Victors erfuhr, war das Geschöpf entsetzt. Gequält von Einsamkeit wagte es die Kreatur, sich trotz seiner schrecklichen Erscheinung dem blinden Vater zu zeigen. Aber als Felix, Agatha und Safie sie zusammen sahen, floh die Familie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gequälte Geschöpf fand heraus, wo er Victor finden konnte, den er für sein Leiden verantwortlich machte. Im Wald auf dem Weg nach Genf rettete die Kreatur ein Kind vor dem Ertrinken und wurde vom Vormund des Kindes anstelle von Dankbarkeit angeschossen. Dieser Vorfall erfüllte ihn mit Hass- und Rachegefühlen gegenüber den Menschen. In Plainpalais, begegnete er William. Als die Kreatur erfuhr, dass der Junge zur Frankenstein-Familie gehörte, erwürgte er ihn mit der Absicht, Victor leiden zu lassen. Er nahm Williams Halskette mit dem Miniaturporträt Caroline Frankensteins an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als er Justine Moritz schlafend in einer Scheune sah, steckte die Kreatur die Halskette in Justines Tasche und lenkte so den Verdacht auf das junge Mädchen. Nach seinem Bericht forderte die Kreatur von Victor die Schöpfung einer weiblichen Gefährtin von ähnlichem Aussehen. Sollte Victor zustimmen, würden das Geschöpf und seine Partnerin weit weg von der Menschheit leben. Sollte Victor sich weigern, würde die Kreatur weiterhin Victors Leben zerstören und seine Lieben ermorden. Victor stimmte widerwillig den Bedingungen der Kreatur zu und kehrte nach Genf zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 3 =====&lt;br /&gt;
Schweren Herzens verschob Victor die Hochzeit mit Elisabeth und reiste nach England. Dort wollte er Anregungen für sein Vorhaben finden. Victor hatte vor, einen abgelegenen Ort zu suchen, wo er die weibliche Kreatur zusammenstellen konnte. Er begann widerwillig, Informationen und Materialien zu sammeln. Er setzte zu den Orkney-Inseln über und mietete eine Hütte. Hier begann er mit der Konstruktion einer weiblichen Kreatur. Vor der Vollendung der neuen Kreatur begann Victor über die möglichen Folgen seiner Arbeit nachzudenken. Die beiden Geschöpfe könnten eine neue Rasse von Monstern schaffen und die Menschheit gefährden. Als er plötzlich das Gesicht der Kreatur am Fenster sah, zerstörte Victor die unvollendete Gefährtin. Entsetzt und wütend über diesen Akt konfrontierte die Kreatur Victor mit seinen Racheplänen. Er drohte ihm, dass er ihn in seiner Hochzeitsnacht aufsuchen werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor bereitete die Rückreise vor. Spät in der Nacht ruderte er auf das Meer hinaus und warf die Überreste der weiblichen Kreatur über Bord, dann schlief er erschöpft im Boot ein. Als er am nächsten Tag aufwachte, entdeckte er, dass er hilflos auf dem Wasser trieb. Schließlich erreichte er einen Hafen in Irland. Der örtliche Magistrat verhörte ihn als Mordverdächtigen. Als Victor die Leiche sah, erkannte er seinen Freund Clerval. Er schrie schreckerfüllt, dass er seinen Freund zerstört hätte. Victor wurde zunächst ins Gefängnis geworfen, nach zwei Monaten aber freigesprochen. Er hatte ein Alibi. Überzeugt von den Mordplänen der Kreatur, willigte Victor dennoch ein, Elizabeth wie geplant zu heiraten. Nach ihrer Hochzeit, reiste das Paar in die Stadt Evian und übernachteten in einem Gasthaus. In dieser Nacht wurde seine Frau von der Kreatur ermordet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor kehrte nach Genf zurück, um die Sicherheit seiner verbleibenden Familienmitglieder zu gewährleisten. Sein Vater und seinen jüngerer Bruder Ernest waren wohlauf. Alphonse aber erkrankte schwer, als er von Elizabeths Tod erfährt und starb wenige Tage später.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor beschließt, Genf zu verlassen und die Kreatur zu suchen. Victors Verfolgung führte ihn bis in die Wildnis Russlands. Das Geschöpf hinterließ ihm Anhaltspunkte, einschließlich Nachrichten, die auf Baumrinden und Felsen geritzt wurden. Schließlich erreichte Victor den Nordpol und verfolgte das Geschöpf über das gefrorene Meer in einem Hundeschlitten. Als er es fast erreicht hatte, brach das Eis und trennte sie wieder. Victor wurde nach einigen Stunden von Walton und seiner Crew gerettet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dieser Stelle nimmt Walton seine Erzählerrolle wieder auf. Er hegt Bewunderung für seinen Gast und wünscht sich, er könne seinen kranken Gast überzeugen, weiter zu leben. Victor blieb bei seinem Vorsatz, die Kreatur zu zerstören und mit seiner Familie im Tod wiedervereint zu sein. Als das Schiff im Eis feststeckte, hielt Victor eine leidenschaftliche Rede, in der er sowohl Kapitän als auch Besatzung beschwor, ihre Reise nach Norden fortzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch Walton stimmte schließlich der Forderung seiner Mannschaft zu, sich nicht weiter in Gefahr zu begeben, sondern zurückzukehren. Das Eis brach einige Tage später. Walton und seine Crew nahmen Kurs auf England. Victors Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide, er gestand Walton, dass er keine Rache- und Hassgefühle mehr hat. In dieser Nacht sah Walton die Kreatur, die sich über Victors Leiche beugte. Sie klagte die Ungerechtigkeit an, die sie von den Menschen erfahren hatte, klagte sich an, Victors Leben zerstört zu haben. Dann sprang sie aus dem Fenster auf eine Eisscholle und verschwand in der Nacht. Am Anfang und am Ende steht die Erzählperspektive Kapitän Waltons, der die unglaubliche Geschichte des Gelehrten Victor Frankenstein und seines Geschöpfes für die Nachwelt aufschreibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frankenstein – Zwei Editionen ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley publiziert im Jahr 1818 zunächst anonym ihr Manuskript, das sie 1816 begonnen hatte. Percy Bysshe Shelley schreibt das Vorwort, das sich mit dem Gedanken einer neuen Rasse (species) beschäftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lord Byrons und sein Verleger weigern sich, das Werk zu veröffentlichen. Stattdessen erscheint es bei Lackington in dem damals üblichen Format einzelner Bände. Dieser Verleger hat sich auf ein so modernes Antiquariat spezialisiert und auch – gegen Vorkasse – auf phantastische Geschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später kommt die heute bekannte und populäre Fassung auf den Markt, die Mary Shelley weitgehend überarbeitet und dem viktorianischen Zeitgeschmack angepasst hat. Mary Shelley publiziert unter ihrem Namen und verfasst eine ausführliche Beschreibung über die Entstehung des Romans. Sie nimmt den radikalen Ansatz des ersten Vorwortes. Zwischen der Fassung des Jahres 1818 und der des Jahres 1831 liegen gesellschaftliche Welten: Das Leben Mary Shelleys wandelt sich von der jungen Geliebten eines adeligen Enfant terrible zur Gattin dann Witwe des Baronet Shelley.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum Ingolstadt? ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley kam auf ihren Reisen nach Süden nie nach Ingolstadt. Der Name Frankenstein entsprang der Phantasie. Es gibt mehrere Erklärungen, u.a. die phonetische Nähe zu einem deutschsprachigen Namen. Ingolstadt rückte in den Fokus des jungen Paares Mary und Percy Shelley, als sie durch die Arbeiten von Abbé Augustin Barruel „Histoire du Jacobinism (1797) über den Illuminatenorden erfuhren. Percy Shelley erhielt die Ausgabe „Memoirs Illustrating the History of Jacobisme, trans. the Hon. Robert Clifford, 4 vol. London 1798 von einem Kommilitonen an der Universität Oxford.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(In der New Yorker Public Library befindet sich dieses Exemplar mit persönlichen Anmerkungen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der vierte Band beschreibt den Orden der Illuminaten, dessen Auseinandersetzung mit den Vertretern der Obrigkeit und des Jesuitenordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es geht hier um die Rezeption der Ereignisse, denn Shelley ist keine Zeitgenossin des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso wenig war Mary Shelley in Ingolstadt und so bleibt die Beschreibung des Ortes und der Universität vage. Sie nennt eine Kirche, einen Hörsaal, einen Anatomiesaal, Keller, Schlachthaus, Friedhof. Dennoch wird Ingolstadt zum weltweiten Symbol eines menschlichen Schöpfungsaktes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Editionen zu Lebzeiten Mary Shelleys ==&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 3 vols. (London: Gedruckt von Lackington, Hughes, Harding, Mavor, &amp;amp; Jones, 1818). Erstausgabe.&lt;br /&gt;
* Frankenstein ou le Prométhée moderne, 3 vols., von Mme. Shelly [sic], übersetzt von J[ules] S[aladin] (Paris: Corréard, 1821). Französische Übersetzung.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 2 vols. (London, gedruckt von G. and W. B. Whittaker, 1823). 2 Bände Nachdruck der Ausgabe von 1818, begleitet von William Godwin. Frankenstein, or The Modern Prometheus (London, Henry Colburn and Richard Bentley, 1831). Band 9 der Bentleys Standard Novels Serie; der Text wurde überarbeitet und mit neuem Vorwort versehen, Titelkupfer. Nachdruck 1832, 1836, 1839, 1849.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus. By Mary W. Shelly [sic], Philadelphia, Carey, Lea &amp;amp; Blanchard, 1833.&lt;br /&gt;
* Frankenstein, or The Modern Prometheus, New York, H. G. Daggers, 1845.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutsche Übersetzung ==&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder der neue Prometheus, übersetzt von Heinz Widtmann, Leipzig, Altmann, 1912&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder, Der moderne Prometheus, übersetzt von Christian und Ursula Grawe, Stuttgart, Reclam, 1986. Nachdruck Rastatt 1990, Düsseldorf, ECON-Taschenbuch 1994, Stuttgart, Reclam 1995&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Best Letters of Percy Bysshe Shelley, hg.v. Shirley Carter Hughson, Chicago 1892.&lt;br /&gt;
* The Diary of Dr. John Polidori 1816, hg.v. William Michael Rossetti, London 1911.&lt;br /&gt;
* Letters of Mary W. Shelley (mostly unpublished) 1797-1851, hg.v. Henry Howard Harper, Boston 1918.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to J. H. Leigh Hunt, 2 Bde., hg.v. Thomas Wise, London 1894.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to Jane Clairmont, Privatdruck London 1889&lt;br /&gt;
* The life &amp;amp; letters of Mary Wollstonecraft Shelley, hg.v. Florence Marshall, London 1889.&lt;br /&gt;
* The Letters of Percy Bysshe Shelley containing Material never before collected, hg.v. Roger Ingpen, 2 Bde., London 1914.&lt;br /&gt;
* Mary Shelley´s Journal. hg.v. Frederick L. Jones, Oklahoma 1947.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Graham Allen: Mary Shelley, New York 2008&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Finding Mary Shelley in her Letters. Romantic Revisions. Ed. Robert Brinkley and Keith Hanley, Cambridge 1992.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett (Hrsg.): Mary Shelley in her Times ,Baltimore 2003.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Mary Wollstonecraft Shelley: An Introduction, Baltimore 1998.&lt;br /&gt;
* Bieri: Percy Bysshe Shelley, a Biography: Exile of Unfulfilled Reknown, 1816–1822, Newark 2005.&lt;br /&gt;
* Jane Blumberg: Mary Shelley&#039;s Early Novels: &amp;quot;This Child of Imagination and Misery&amp;quot;, Iowa City 1993.&lt;br /&gt;
* Robert Gittings / Jo Manton: Claire Clairmont and the Shelleys, Oxford 1992.&lt;br /&gt;
* Richard Holmes: Shelley: The Pursuit, London 2003.&lt;br /&gt;
* Anne K. Mellor: Mary Shelley: Her Life, her Fiction, Her Monsters, London 1990.&lt;br /&gt;
* Mitzi Myers: Mary Wollstonecraft Godwin Shelley: The Female Author between Public and Private Spheres. Mary Shelley in her Times, Baltimore 2003. &lt;br /&gt;
* Clarissa Campbell Orr: Mary Shelley&#039;s Rambles in Germany and Italy, the Celebrity Author, and the Undiscovered Country of the Human Heart, Romanticism On the Net 11 (August 1998).&lt;br /&gt;
* Alexander Pechmann: Mary Shelley: Leben und Werk, Düsseldorf 2006.&lt;br /&gt;
* Karin Priester: Mary Shelley - Die Frau, die Frankenstein erfand, München 2001.&lt;br /&gt;
* Esther Schor (Hrsg.): The Cambridge Companion to Mary Shelley, Cambridge 2003.&lt;br /&gt;
* Miranda Seymour: Mary Shelley, London 2000. &lt;br /&gt;
* Johanna M. Smith: A Critical History of Frankenstein. Frankenstein. Case Studies in Contemporary Criticism, New York 2000.&lt;br /&gt;
* Muriel Spark: Mary Shelley, London 1987.&lt;br /&gt;
* William St Clair: The Godwins and the Shelleys: The Biography of a Family, London 1989.&lt;br /&gt;
* Emily W. Sunstein: Mary Shelley: Romance and Reality, Baltimore: 1991.&lt;br /&gt;
* Fiona Sampson: In search of Mary Shelley: the girl who wrote Frankenstein, London 2018{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universität Ingolstadt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universitätsstadt (1472-1800)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Frankenstein&amp;diff=1358</id>
		<title>Frankenstein</title>
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		<updated>2023-10-27T08:14:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Bilder eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frankenstein oder der moderne Prometheus ==&lt;br /&gt;
Die junge Mary Wollstonecraft Godwin veröffentlicht im Jahr 1818 ihr erstes Werk. Sie nennt es „Frankenstein or the modern Prometheus“ (Frankenstein oder der moderne Promotheus“.&lt;br /&gt;
[[Datei:Frankenstein or The Modern Prometheus Titelseite Vol. I, London 1818.jpg|mini|Titelseite des ersten Bandes der Erstausgabe von &amp;quot;Frankenstein or The Modern Prometheus&amp;quot;, London 1818]]&lt;br /&gt;
Die Geschichte war für die Zeitgenossen im Britischen Empire irritierend und schockierend. Das zentrale Thema der Schöpfung eines Menschen, einer Kreatur, sprengte den üblichen Rahmen der Schauer- und Gespenstergeschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon der Titel ist wegweisend: Er bezieht sich auf Prometheus, den „Vorausdenkenden“, aus dem Geschlecht der Titanen. Seine Taten werden schon in der Antike unterschiedlich bewertet. Frevler oder Wohltäter der Menschen, bringt er doch seinen Schützlingen das Feuer auf die Erde und erschafft einen Menschen aus Lehm.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mary Shelleys Frankenstein wirkt kein Titan, sondern ein Student der Medizin in Ingolstadt. Er verbindet alle Erkenntnisse des menschlichen Seins, philosophisch wie medizinisch und setzt das „Elixier des Lebens“ nach modernen Methoden ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Entstehungsgeschichte in der Villa Diodati ===&lt;br /&gt;
Im Mai 1816 reisen Mary Wollstonecraft Godwin und Percy Shelly mit ihrem Sohn William in die Schweiz. Begleitet wird die Familie von Claire Clairmont, einer Stiefschwester Marys. Sie beziehen das Maison Chappuis am Südufer des Genfer Sees.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das kleine Haus liegt nicht weit entfernt von dem Landgut Belle Rive, dem Quartier Lord Byrons und seines Arztes Dr. Polidori. Der Dichter wähnt sich fälschlicherweise im Domizil jenes Charles Diodati, in dem dieser 1638 seinen Jugendfreund John Milton traf. Byron gibt der Villa dann auch diesen bis heute gültigen Namen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe trifft sich zu Spaziergängen und Bootsfahrten. Abends gibt es Lesungen, Gespräche über die unterschiedlichsten Themen. Ausflüge sind selten, das Wetter bleibt ungemütlich feucht. 1816 ist das Jahr ohne Sommer, eine Folge des Vulkanausbruchs Tamboras in Indonesien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Villa Diodati treffen sich Percy Bysshe Shelley und Lord Byron, zwei der angesagten jungen englischen Poeten und bleiben in tiefer Freundschaft und gegenseitiger Bewunderung verbunden. Alle betätigen sich literarisch: Lord Byron schreibt „Augustus Darvell“, vollendet den Dritten Gesang des „Child Harold“, Percy Bysshe Shelley verfasst sein Gedicht über den Mont Blanc. Der Mediziner Polidori beginnt seinen Roman „Ernestus Berchtold. The modern Oedipus“, später die Erzählung „The Vampyre“ und Mary Shelley beginnt ihren Roman „Frankenstein or the modern Prometheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Story ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Mary Shelley und ihr Roman.jpg|mini|Mary Shelley und ihr Roman Frankenstein or The Modern Prometheus 1818, Inszenierung in der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
Mary Shelleys Roman hebt an mit einem Zitat aus John Miltons „Paradise Lost“: “Did I request thee, Maker, from my clay to mould me, Man, did I solicit thee from darkness to promote me?“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 1 =====&lt;br /&gt;
Der englische Polarforschers Robert Walton schildert zunächst in Briefen an seine Schwester Margaret Saville seine Pläne und seine Erlebnisse. Walton war nach Russland gereist, um sich seinen lebenslangen Traum von einer Reise in die Arktis zu erfüllen und um bahnbrechende Entdeckungen zu machen. Sie segelten stetig nach Norden, bald aber steckten er und seine Crew im Eis fest. In der Ferne entdeckten sie einen riesigen Mann auf einem Hundeschlitten. Am nächsten Tag retteten sie einen weiteren, abgemagerten Mann, der auf einer Eisscholle gestrandet war. Dieser Mann entpuppte sich als Victor Frankenstein, todkrank und für Tage stumm. Walton pflegte ihn in seiner Kabine wieder gesund. Die beiden Männer waren Freunde geworden. Walton schätzte und bewunderte seinen mysteriösen, melancholischen Gast. Victor litt sichtlich unter seinen schrecklichen Erlebnissen. Er eröffnete Walton, dass er in die Arktis kam, um jenen riesigen Mann zu verfolgen, den auch Walton gesehen hatte. Als Victor von Waltons Besessenheit erfuhr, unter allen Umständen und Opfern seine wissenschaftlichen Ziele zu erreichen, beschloss Victor, dem Kapitän die Geschichte seines Lebens zu erzählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Teil seiner Geschichte schildert Victor seine idyllische Kindheit in Genf, inmitten einer liebevollen Familie aus der Oberschicht. Mit seiner adoptierten Schwester Elizabeth und seinem Freund Henry Clerval verband ihn tiefe Freundschaft. Bereits im jungen Alter entwickelte er eine Leidenschaft für die Naturphilosophie und las schon in jungen Jahren die Werke der mittelalterlichen Alchemisten, träumte von der Entdeckung des Lebenselixiers. Als er verstand, wie veraltet die alchemistischen Theorien im Vergleich zu modernen Theorien waren, gab er enttäuscht sein Studium der Wissenschaften auf. Als er siebzehn war, beschlossen Victors Eltern, ihn an die Universität von Ingolstadt zu schicken. Dort traf er auf Krempe, Professor für Biologie und auf Waldmann, Professor für Chemie. Letzterer inspirierte ihn, sein Studium der Naturwissenschaften wieder aufzunehmen. Für die nächsten vier Jahre studierte Victor mit besonderem Fleiß, getrieben von einem Ehrgeiz, die Geheimnisse der Natur, des Lebens und des Todes zu ergründen und erhielt Beifall für seine Leistungen. Besonders faszinierte ihn die Idee, Leben zu schaffen. Im Moment seiner Abreise nach Genf entdeckte er das Prinzip. Er verbrachte die nächsten zwei Jahre mit dem Zusammenbau eines acht Meter hohen Mannes aus Teilen von Kadavern. Als es ihm gelang, seine Schöpfung zum Leben zu erwecken, war Victor jedoch so entsetzt von dem scheußlichen Aussehen der Kreatur, dass er weglief und die ganze Nacht durch die Straßen von Ingolstadt irrte. Henry Clerval traf ebenfalls in der Stadt ein, um seinen eigenen Studiengang an der Universität zu beginnen. Als die Freunde zu Victors Wohnung kamen, war die Kreatur verschwunden. Victor erkrankte schwer. Nach seiner Genesung erfuhr er, dass sein jüngster Bruder William ermordet worden war. Nach sechs Jahren kehrte er nach Genf zurück und entdeckte seine Kreatur. Er war davon überzeugt, dass sie für den Mord verantwortlich ist. Stattdessen wurde die Dienerin Justine Moritz des Mordes bezichtigt, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.&lt;br /&gt;
[[Datei:Frankensteins Kreatur, Installation von Marc Köschinger, Ingolstadt 2018.jpg|mini|Mark Köschingers Installation in der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 2 =====&lt;br /&gt;
[[Datei:Ingolstadt um 1790 eine fiktive Spurensuche für Viktor Frankenstein.jpg|mini|Ingolstadt um 1790 - eine Spurensuche für Victor Frankenstein in Ingolstadt, aus der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018]]&lt;br /&gt;
Nach der Hinrichtung von Justine versuchte Victor, seinen inneren Frieden zu finden, indem er alleine durch die Alpen ins Tal von Chamonix reiste. Auf einem Gletscher wurde er von der Kreatur gezwungen, sich seine Geschichte anzuhören. Obwohl er anfänglich voller Hass auf seine Schöpfung war, stimmte Victor zu, seine Geschichte zu hören: In der Nacht, in der er zum Leben erweckt wurde, floh er in den Wald bei Ingolstadt. Nachdem er aus einem Dorf gejagt wurde, hatte er auf der Suche nach Nahrung und Obdach eine Hütte bei einem kleinen Häuschen gefunden und sich dort versteckt. Das Haus wurde von einer Familie, die Geschwister Felix und Agatha, und deren blindem Vater bewohnt. Felix´ Verlobte hieß Safie. Fast zwei Jahre lang beobachtete die Kreatur heimlich die Familie und erfuhr, dass die sie einst respektierte Mitglieder der Pariser Oberschicht waren. Sie mussten ins Exil. Felix las Safie laut vor und so lernte die Kreatur sprechen, lesen und schreiben. Unter den Büchern, die er im Wald gefunden hatte, gehörte John Miltons „Paradise Lost“. Als die Kreatur Victors Wohnung in Ingolstadt verließ, nahm er dessen Mantel mit, indem das Tagebuch seines Schöpfers steckte. Als er alles über seinen Ursprung und über die Flucht Victors erfuhr, war das Geschöpf entsetzt. Gequält von Einsamkeit wagte es die Kreatur, sich trotz seiner schrecklichen Erscheinung dem blinden Vater zu zeigen. Aber als Felix, Agatha und Safie sie zusammen sahen, floh die Familie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gequälte Geschöpf fand heraus, wo er Victor finden konnte, den er für sein Leiden verantwortlich machte. Im Wald auf dem Weg nach Genf rettete die Kreatur ein Kind vor dem Ertrinken und wurde vom Vormund des Kindes anstelle von Dankbarkeit angeschossen. Dieser Vorfall erfüllte ihn mit Hass- und Rachegefühlen gegenüber den Menschen. In Plainpalais, begegnete er William. Als die Kreatur erfuhr, dass der Junge zur Frankenstein-Familie gehörte, erwürgte er ihn mit der Absicht, Victor leiden zu lassen. Er nahm Williams Halskette mit dem Miniaturporträt Caroline Frankensteins an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als er Justine Moritz schlafend in einer Scheune sah, steckte die Kreatur die Halskette in Justines Tasche und lenkte so den Verdacht auf das junge Mädchen. Nach seinem Bericht forderte die Kreatur von Victor die Schöpfung einer weiblichen Gefährtin von ähnlichem Aussehen. Sollte Victor zustimmen, würden das Geschöpf und seine Partnerin weit weg von der Menschheit leben. Sollte Victor sich weigern, würde die Kreatur weiterhin Victors Leben zerstören und seine Lieben ermorden. Victor stimmte widerwillig den Bedingungen der Kreatur zu und kehrte nach Genf zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 3 =====&lt;br /&gt;
Schweren Herzens verschob Victor die Hochzeit mit Elisabeth und reiste nach England. Dort wollte er Anregungen für sein Vorhaben finden. Victor hatte vor, einen abgelegenen Ort zu suchen, wo er die weibliche Kreatur zusammenstellen konnte. Er begann widerwillig, Informationen und Materialien zu sammeln. Er setzte zu den Orkney-Inseln über und mietete eine Hütte. Hier begann er mit der Konstruktion einer weiblichen Kreatur. Vor der Vollendung der neuen Kreatur begann Victor über die möglichen Folgen seiner Arbeit nachzudenken. Die beiden Geschöpfe könnten eine neue Rasse von Monstern schaffen und die Menschheit gefährden. Als er plötzlich das Gesicht der Kreatur am Fenster sah, zerstörte Victor die unvollendete Gefährtin. Entsetzt und wütend über diesen Akt konfrontierte die Kreatur Victor mit seinen Racheplänen. Er drohte ihm, dass er ihn in seiner Hochzeitsnacht aufsuchen werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor bereitete die Rückreise vor. Spät in der Nacht ruderte er auf das Meer hinaus und warf die Überreste der weiblichen Kreatur über Bord, dann schlief er erschöpft im Boot ein. Als er am nächsten Tag aufwachte, entdeckte er, dass er hilflos auf dem Wasser trieb. Schließlich erreichte er einen Hafen in Irland. Der örtliche Magistrat verhörte ihn als Mordverdächtigen. Als Victor die Leiche sah, erkannte er seinen Freund Clerval. Er schrie schreckerfüllt, dass er seinen Freund zerstört hätte. Victor wurde zunächst ins Gefängnis geworfen, nach zwei Monaten aber freigesprochen. Er hatte ein Alibi. Überzeugt von den Mordplänen der Kreatur, willigte Victor dennoch ein, Elizabeth wie geplant zu heiraten. Nach ihrer Hochzeit, reiste das Paar in die Stadt Evian und übernachteten in einem Gasthaus. In dieser Nacht wurde seine Frau von der Kreatur ermordet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor kehrte nach Genf zurück, um die Sicherheit seiner verbleibenden Familienmitglieder zu gewährleisten. Sein Vater und seinen jüngerer Bruder Ernest waren wohlauf. Alphonse aber erkrankte schwer, als er von Elizabeths Tod erfährt und starb wenige Tage später.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor beschließt, Genf zu verlassen und die Kreatur zu suchen. Victors Verfolgung führte ihn bis in die Wildnis Russlands. Das Geschöpf hinterließ ihm Anhaltspunkte, einschließlich Nachrichten, die auf Baumrinden und Felsen geritzt wurden. Schließlich erreichte Victor den Nordpol und verfolgte das Geschöpf über das gefrorene Meer in einem Hundeschlitten. Als er es fast erreicht hatte, brach das Eis und trennte sie wieder. Victor wurde nach einigen Stunden von Walton und seiner Crew gerettet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dieser Stelle nimmt Walton seine Erzählerrolle wieder auf. Er hegt Bewunderung für seinen Gast und wünscht sich, er könne seinen kranken Gast überzeugen, weiter zu leben. Victor blieb bei seinem Vorsatz, die Kreatur zu zerstören und mit seiner Familie im Tod wiedervereint zu sein. Als das Schiff im Eis feststeckte, hielt Victor eine leidenschaftliche Rede, in der er sowohl Kapitän als auch Besatzung beschwor, ihre Reise nach Norden fortzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch Walton stimmte schließlich der Forderung seiner Mannschaft zu, sich nicht weiter in Gefahr zu begeben, sondern zurückzukehren. Das Eis brach einige Tage später. Walton und seine Crew nahmen Kurs auf England. Victors Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide, er gestand Walton, dass er keine Rache- und Hassgefühle mehr hat. In dieser Nacht sah Walton die Kreatur, die sich über Victors Leiche beugte. Sie klagte die Ungerechtigkeit an, die sie von den Menschen erfahren hatte, klagte sich an, Victors Leben zerstört zu haben. Dann sprang sie aus dem Fenster auf eine Eisscholle und verschwand in der Nacht. Am Anfang und am Ende steht die Erzählperspektive Kapitän Waltons, der die unglaubliche Geschichte des Gelehrten Victor Frankenstein und seines Geschöpfes für die Nachwelt aufschreibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frankenstein – Zwei Editionen ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley publiziert im Jahr 1818 zunächst anonym ihr Manuskript, das sie 1816 begonnen hatte. Percy Bysshe Shelley schreibt das Vorwort, das sich mit dem Gedanken einer neuen Rasse (species) beschäftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lord Byrons und sein Verleger weigern sich, das Werk zu veröffentlichen. Stattdessen erscheint es bei Lackington in dem damals üblichen Format einzelner Bände. Dieser Verleger hat sich auf ein so modernes Antiquariat spezialisiert und auch – gegen Vorkasse – auf phantastische Geschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später kommt die heute bekannte und populäre Fassung auf den Markt, die Mary Shelley weitgehend überarbeitet und dem viktorianischen Zeitgeschmack angepasst hat. Mary Shelley publiziert unter ihrem Namen und verfasst eine ausführliche Beschreibung über die Entstehung des Romans. Sie nimmt den radikalen Ansatz des ersten Vorwortes. Zwischen der Fassung des Jahres 1818 und der des Jahres 1831 liegen gesellschaftliche Welten: Das Leben Mary Shelleys wandelt sich von der jungen Geliebten eines adeligen Enfant terrible zur Gattin dann Witwe des Baronet Shelley.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum Ingolstadt? ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley kam auf ihren Reisen nach Süden nie nach Ingolstadt. Der Name Frankenstein entsprang der Phantasie. Es gibt mehrere Erklärungen, u.a. die phonetische Nähe zu einem deutschsprachigen Namen. Ingolstadt rückte in den Fokus des jungen Paares Mary und Percy Shelley, als sie durch die Arbeiten von Abbé Augustin Barruel „Histoire du Jacobinism (1797) über den Illuminatenorden erfuhren. Percy Shelley erhielt die Ausgabe „Memoirs Illustrating the History of Jacobisme, trans. the Hon. Robert Clifford, 4 vol. London 1798 von einem Kommilitonen an der Universität Oxford.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(In der New Yorker Public Library befindet sich dieses Exemplar mit persönlichen Anmerkungen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der vierte Band beschreibt den Orden der Illuminaten, dessen Auseinandersetzung mit den Vertretern der Obrigkeit und des Jesuitenordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es geht hier um die Rezeption der Ereignisse, denn Shelley ist keine Zeitgenossin des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso wenig war Mary Shelley in Ingolstadt und so bleibt die Beschreibung des Ortes und der Universität vage. Sie nennt eine Kirche, einen Hörsaal, einen Anatomiesaal, Keller, Schlachthaus, Friedhof. Dennoch wird Ingolstadt zum weltweiten Symbol eines menschlichen Schöpfungsaktes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Editionen zu Lebzeiten Mary Shelleys ==&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 3 vols. (London: Gedruckt von Lackington, Hughes, Harding, Mavor, &amp;amp; Jones, 1818). Erstausgabe.&lt;br /&gt;
* Frankenstein ou le Prométhée moderne, 3 vols., von Mme. Shelly [sic], übersetzt von J[ules] S[aladin] (Paris: Corréard, 1821). Französische Übersetzung.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 2 vols. (London, gedruckt von G. and W. B. Whittaker, 1823). 2 Bände Nachdruck der Ausgabe von 1818, begleitet von William Godwin. Frankenstein, or The Modern Prometheus (London, Henry Colburn and Richard Bentley, 1831). Band 9 der Bentleys Standard Novels Serie; der Text wurde überarbeitet und mit neuem Vorwort versehen, Titelkupfer. Nachdruck 1832, 1836, 1839, 1849.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus. By Mary W. Shelly [sic], Philadelphia, Carey, Lea &amp;amp; Blanchard, 1833.&lt;br /&gt;
* Frankenstein, or The Modern Prometheus, New York, H. G. Daggers, 1845.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutsche Übersetzung ==&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder der neue Prometheus, übersetzt von Heinz Widtmann, Leipzig, Altmann, 1912&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder, Der moderne Prometheus, übersetzt von Christian und Ursula Grawe, Stuttgart, Reclam, 1986. Nachdruck Rastatt 1990, Düsseldorf, ECON-Taschenbuch 1994, Stuttgart, Reclam 1995&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Best Letters of Percy Bysshe Shelley, hg.v. Shirley Carter Hughson, Chicago 1892.&lt;br /&gt;
* The Diary of Dr. John Polidori 1816, hg.v. William Michael Rossetti, London 1911.&lt;br /&gt;
* Letters of Mary W. Shelley (mostly unpublished) 1797-1851, hg.v. Henry Howard Harper, Boston 1918.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to J. H. Leigh Hunt, 2 Bde., hg.v. Thomas Wise, London 1894.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to Jane Clairmont, Privatdruck London 1889&lt;br /&gt;
* The life &amp;amp; letters of Mary Wollstonecraft Shelley, hg.v. Florence Marshall, London 1889.&lt;br /&gt;
* The Letters of Percy Bysshe Shelley containing Material never before collected, hg.v. Roger Ingpen, 2 Bde., London 1914.&lt;br /&gt;
* Mary Shelley´s Journal. hg.v. Frederick L. Jones, Oklahoma 1947.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Graham Allen: Mary Shelley, New York 2008&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Finding Mary Shelley in her Letters. Romantic Revisions. Ed. Robert Brinkley and Keith Hanley, Cambridge 1992.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett (Hrsg.): Mary Shelley in her Times ,Baltimore 2003.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Mary Wollstonecraft Shelley: An Introduction, Baltimore 1998.&lt;br /&gt;
* Bieri: Percy Bysshe Shelley, a Biography: Exile of Unfulfilled Reknown, 1816–1822, Newark 2005.&lt;br /&gt;
* Jane Blumberg: Mary Shelley&#039;s Early Novels: &amp;quot;This Child of Imagination and Misery&amp;quot;, Iowa City 1993.&lt;br /&gt;
* Robert Gittings / Jo Manton: Claire Clairmont and the Shelleys, Oxford 1992.&lt;br /&gt;
* Richard Holmes: Shelley: The Pursuit, London 2003.&lt;br /&gt;
* Anne K. Mellor: Mary Shelley: Her Life, her Fiction, Her Monsters, London 1990.&lt;br /&gt;
* Mitzi Myers: Mary Wollstonecraft Godwin Shelley: The Female Author between Public and Private Spheres. Mary Shelley in her Times, Baltimore 2003. &lt;br /&gt;
* Clarissa Campbell Orr: Mary Shelley&#039;s Rambles in Germany and Italy, the Celebrity Author, and the Undiscovered Country of the Human Heart, Romanticism On the Net 11 (August 1998).&lt;br /&gt;
* Alexander Pechmann: Mary Shelley: Leben und Werk, Düsseldorf 2006.&lt;br /&gt;
* Karin Priester: Mary Shelley - Die Frau, die Frankenstein erfand, München 2001.&lt;br /&gt;
* Esther Schor (Hrsg.): The Cambridge Companion to Mary Shelley, Cambridge 2003.&lt;br /&gt;
* Miranda Seymour: Mary Shelley, London 2000. &lt;br /&gt;
* Johanna M. Smith: A Critical History of Frankenstein. Frankenstein. Case Studies in Contemporary Criticism, New York 2000.&lt;br /&gt;
* Muriel Spark: Mary Shelley, London 1987.&lt;br /&gt;
* William St Clair: The Godwins and the Shelleys: The Biography of a Family, London 1989.&lt;br /&gt;
* Emily W. Sunstein: Mary Shelley: Romance and Reality, Baltimore: 1991.&lt;br /&gt;
* Fiona Sampson: In search of Mary Shelley: the girl who wrote Frankenstein, London 2018{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<updated>2023-10-27T08:13:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Mary Shelley und ihr Roman Frankenstein or The Modern Prometheus 1818, Inszenierung in der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Ingolstadt zur Zeit der Entstehungsgeschichte - aus der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<updated>2023-10-27T08:07:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Mark Köschingers Installation im Rahmen der Ausstellung Frankenstein im Stadtmuseum Ingolstadt 2018&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Datei:Frankenstein_or_The_Modern_Prometheus_Titelseite_Vol._I,_London_1818.jpg&amp;diff=1354</id>
		<title>Datei:Frankenstein or The Modern Prometheus Titelseite Vol. I, London 1818.jpg</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Titelseite der Erstausgabe in drei Bänden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Frankenstein&amp;diff=1353</id>
		<title>Frankenstein</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Überschriften geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &#039;&#039;&#039;Frankenstein oder der moderne Prometheus&#039;&#039;&#039; ==&lt;br /&gt;
Die junge Mary Wollstonecraft Godwin veröffentlicht im Jahr 1818 ihr erstes Werk. Sie nennt es „Frankenstein or the modern Prometheus“ (Frankenstein oder der moderne Promotheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschichte war für die Zeitgenossen im Britischen Empire irritierend und schockierend. Das zentrale Thema der Schöpfung eines Menschen, einer Kreatur, sprengte den üblichen Rahmen der Schauer- und Gespenstergeschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon der Titel ist wegweisend: Er bezieht sich auf Prometheus, den „Vorausdenkenden“, aus dem Geschlecht der Titanen. Seine Taten werden schon in der Antike unterschiedlich bewertet. Frevler oder Wohltäter der Menschen, bringt er doch seinen Schützlingen das Feuer auf die Erde und erschafft einen Menschen aus Lehm.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mary Shelleys Frankenstein wirkt kein Titan, sondern ein Student der Medizin in Ingolstadt. Er verbindet alle Erkenntnisse des menschlichen Seins, philosophisch wie medizinisch und setzt das „Elixier des Lebens“ nach modernen Methoden ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Entstehungsgeschichte in der Villa Diodati ===&lt;br /&gt;
Im Mai 1816 reisen Mary Wollstonecraft Godwin und Percy Shelly mit ihrem Sohn William in die Schweiz. Begleitet wird die Familie von Claire Clairmont, einer Stiefschwester Marys. Sie beziehen das Maison Chappuis am Südufer des Genfer Sees.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das kleine Haus liegt nicht weit entfernt von dem Landgut Belle Rive, dem Quartier Lord Byrons und seines Arztes Dr. Polidori. Der Dichter wähnt sich fälschlicherweise im Domizil jenes Charles Diodati, in dem dieser 1638 seinen Jugendfreund John Milton traf. Byron gibt der Villa dann auch diesen bis heute gültigen Namen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe trifft sich zu Spaziergängen und Bootsfahrten. Abends gibt es Lesungen, Gespräche über die unterschiedlichsten Themen. Ausflüge sind selten, das Wetter bleibt ungemütlich feucht. 1816 ist das Jahr ohne Sommer, eine Folge des Vulkanausbruchs Tamboras in Indonesien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Villa Diodati treffen sich Percy Bysshe Shelley und Lord Byron, zwei der angesagten jungen englischen Poeten und bleiben in tiefer Freundschaft und gegenseitiger Bewunderung verbunden. Alle betätigen sich literarisch: Lord Byron schreibt „Augustus Darvell“, vollendet den Dritten Gesang des „Child Harold“, Percy Bysshe Shelley verfasst sein Gedicht über den Mont Blanc. Der Mediziner Polidori beginnt seinen Roman „Ernestus Berchtold. The modern Oedipus“, später die Erzählung „The Vampyre“ und Mary Shelley beginnt ihren Roman „Frankenstein or the modern Prometheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Story ==&lt;br /&gt;
Mary Shelleys Roman hebt an mit einem Zitat aus John Miltons „Paradise Lost“: “Did I request thee, Maker, from my clay to mould me, Man, did I solicit thee from darkness to promote me?“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 1 =====&lt;br /&gt;
Der englische Polarforschers Robert Walton schildert zunächst in Briefen an seine Schwester Margaret Saville seine Pläne und seine Erlebnisse. Walton war nach Russland gereist, um sich seinen lebenslangen Traum von einer Reise in die Arktis zu erfüllen und um bahnbrechende Entdeckungen zu machen. Sie segelten stetig nach Norden, bald aber steckten er und seine Crew im Eis fest. In der Ferne entdeckten sie einen riesigen Mann auf einem Hundeschlitten. Am nächsten Tag retteten sie einen weiteren, abgemagerten Mann, der auf einer Eisscholle gestrandet war. Dieser Mann entpuppte sich als Victor Frankenstein, todkrank und für Tage stumm. Walton pflegte ihn in seiner Kabine wieder gesund. Die beiden Männer waren Freunde geworden. Walton schätzte und bewunderte seinen mysteriösen, melancholischen Gast. Victor litt sichtlich unter seinen schrecklichen Erlebnissen. Er eröffnete Walton, dass er in die Arktis kam, um jenen riesigen Mann zu verfolgen, den auch Walton gesehen hatte. Als Victor von Waltons Besessenheit erfuhr, unter allen Umständen und Opfern seine wissenschaftlichen Ziele zu erreichen, beschloss Victor, dem Kapitän die Geschichte seines Lebens zu erzählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Teil seiner Geschichte schildert Victor seine idyllische Kindheit in Genf, inmitten einer liebevollen Familie aus der Oberschicht. Mit seiner adoptierten Schwester Elizabeth und seinem Freund Henry Clerval verband ihn tiefe Freundschaft. Bereits im jungen Alter entwickelte er eine Leidenschaft für die Naturphilosophie und las schon in jungen Jahren die Werke der mittelalterlichen Alchemisten, träumte von der Entdeckung des Lebenselixiers. Als er verstand, wie veraltet die alchemistischen Theorien im Vergleich zu modernen Theorien waren, gab er enttäuscht sein Studium der Wissenschaften auf. Als er siebzehn war, beschlossen Victors Eltern, ihn an die Universität von Ingolstadt zu schicken. Dort traf er auf Krempe, Professor für Biologie und auf Waldmann, Professor für Chemie. Letzterer inspirierte ihn, sein Studium der Naturwissenschaften wieder aufzunehmen. Für die nächsten vier Jahre studierte Victor mit besonderem Fleiß, getrieben von einem Ehrgeiz, die Geheimnisse der Natur, des Lebens und des Todes zu ergründen und erhielt Beifall für seine Leistungen. Besonders faszinierte ihn die Idee, Leben zu schaffen. Im Moment seiner Abreise nach Genf entdeckte er das Prinzip. Er verbrachte die nächsten zwei Jahre mit dem Zusammenbau eines acht Meter hohen Mannes aus Teilen von Kadavern. Als es ihm gelang, seine Schöpfung zum Leben zu erwecken, war Victor jedoch so entsetzt von dem scheußlichen Aussehen der Kreatur, dass er weglief und die ganze Nacht durch die Straßen von Ingolstadt irrte. Henry Clerval traf ebenfalls in der Stadt ein, um seinen eigenen Studiengang an der Universität zu beginnen. Als die Freunde zu Victors Wohnung kamen, war die Kreatur verschwunden. Victor erkrankte schwer. Nach seiner Genesung erfuhr er, dass sein jüngster Bruder William ermordet worden war. Nach sechs Jahren kehrte er nach Genf zurück und entdeckte seine Kreatur. Er war davon überzeugt, dass sie für den Mord verantwortlich ist. Stattdessen wurde die Dienerin Justine Moritz des Mordes bezichtigt, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 2 =====&lt;br /&gt;
Nach der Hinrichtung von Justine versuchte Victor, seinen inneren Frieden zu finden, indem er alleine durch die Alpen ins Tal von Chamonix reiste. Auf einem Gletscher wurde er von der Kreatur gezwungen, sich seine Geschichte anzuhören. Obwohl er anfänglich voller Hass auf seine Schöpfung war, stimmte Victor zu, seine Geschichte zu hören: In der Nacht, in der er zum Leben erweckt wurde, floh er in den Wald bei Ingolstadt. Nachdem er aus einem Dorf gejagt wurde, hatte er auf der Suche nach Nahrung und Obdach eine Hütte bei einem kleinen Häuschen gefunden und sich dort versteckt. Das Haus wurde von einer Familie, die Geschwister Felix und Agatha, und deren blindem Vater bewohnt. Felix´ Verlobte hieß Safie. Fast zwei Jahre lang beobachtete die Kreatur heimlich die Familie und erfuhr, dass die sie einst respektierte Mitglieder der Pariser Oberschicht waren. Sie mussten ins Exil. Felix las Safie laut vor und so lernte die Kreatur sprechen, lesen und schreiben. Unter den Büchern, die er im Wald gefunden hatte, gehörte John Miltons „Paradise Lost“. Als die Kreatur Victors Wohnung in Ingolstadt verließ, nahm er dessen Mantel mit, indem das Tagebuch seines Schöpfers steckte. Als er alles über seinen Ursprung und über die Flucht Victors erfuhr, war das Geschöpf entsetzt. Gequält von Einsamkeit wagte es die Kreatur, sich trotz seiner schrecklichen Erscheinung dem blinden Vater zu zeigen. Aber als Felix, Agatha und Safie sie zusammen sahen, floh die Familie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gequälte Geschöpf fand heraus, wo er Victor finden konnte, den er für sein Leiden verantwortlich machte. Im Wald auf dem Weg nach Genf rettete die Kreatur ein Kind vor dem Ertrinken und wurde vom Vormund des Kindes anstelle von Dankbarkeit angeschossen. Dieser Vorfall erfüllte ihn mit Hass- und Rachegefühlen gegenüber den Menschen. In Plainpalais, begegnete er William. Als die Kreatur erfuhr, dass der Junge zur Frankenstein-Familie gehörte, erwürgte er ihn mit der Absicht, Victor leiden zu lassen. Er nahm Williams Halskette mit dem Miniaturporträt Caroline Frankensteins an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als er Justine Moritz schlafend in einer Scheune sah, steckte die Kreatur die Halskette in Justines Tasche und lenkte so den Verdacht auf das junge Mädchen. Nach seinem Bericht forderte die Kreatur von Victor die Schöpfung einer weiblichen Gefährtin von ähnlichem Aussehen. Sollte Victor zustimmen, würden das Geschöpf und seine Partnerin weit weg von der Menschheit leben. Sollte Victor sich weigern, würde die Kreatur weiterhin Victors Leben zerstören und seine Lieben ermorden. Victor stimmte widerwillig den Bedingungen der Kreatur zu und kehrte nach Genf zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 3 =====&lt;br /&gt;
Schweren Herzens verschob Victor die Hochzeit mit Elisabeth und reiste nach England. Dort wollte er Anregungen für sein Vorhaben finden. Victor hatte vor, einen abgelegenen Ort zu suchen, wo er die weibliche Kreatur zusammenstellen konnte. Er begann widerwillig, Informationen und Materialien zu sammeln. Er setzte zu den Orkney-Inseln über und mietete eine Hütte. Hier begann er mit der Konstruktion einer weiblichen Kreatur. Vor der Vollendung der neuen Kreatur begann Victor über die möglichen Folgen seiner Arbeit nachzudenken. Die beiden Geschöpfe könnten eine neue Rasse von Monstern schaffen und die Menschheit gefährden. Als er plötzlich das Gesicht der Kreatur am Fenster sah, zerstörte Victor die unvollendete Gefährtin. Entsetzt und wütend über diesen Akt konfrontierte die Kreatur Victor mit seinen Racheplänen. Er drohte ihm, dass er ihn in seiner Hochzeitsnacht aufsuchen werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor bereitete die Rückreise vor. Spät in der Nacht ruderte er auf das Meer hinaus und warf die Überreste der weiblichen Kreatur über Bord, dann schlief er erschöpft im Boot ein. Als er am nächsten Tag aufwachte, entdeckte er, dass er hilflos auf dem Wasser trieb. Schließlich erreichte er einen Hafen in Irland. Der örtliche Magistrat verhörte ihn als Mordverdächtigen. Als Victor die Leiche sah, erkannte er seinen Freund Clerval. Er schrie schreckerfüllt, dass er seinen Freund zerstört hätte. Victor wurde zunächst ins Gefängnis geworfen, nach zwei Monaten aber freigesprochen. Er hatte ein Alibi. Überzeugt von den Mordplänen der Kreatur, willigte Victor dennoch ein, Elizabeth wie geplant zu heiraten. Nach ihrer Hochzeit, reiste das Paar in die Stadt Evian und übernachteten in einem Gasthaus. In dieser Nacht wurde seine Frau von der Kreatur ermordet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor kehrte nach Genf zurück, um die Sicherheit seiner verbleibenden Familienmitglieder zu gewährleisten. Sein Vater und seinen jüngerer Bruder Ernest waren wohlauf. Alphonse aber erkrankte schwer, als er von Elizabeths Tod erfährt und starb wenige Tage später.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor beschließt, Genf zu verlassen und die Kreatur zu suchen. Victors Verfolgung führte ihn bis in die Wildnis Russlands. Das Geschöpf hinterließ ihm Anhaltspunkte, einschließlich Nachrichten, die auf Baumrinden und Felsen geritzt wurden. Schließlich erreichte Victor den Nordpol und verfolgte das Geschöpf über das gefrorene Meer in einem Hundeschlitten. Als er es fast erreicht hatte, brach das Eis und trennte sie wieder. Victor wurde nach einigen Stunden von Walton und seiner Crew gerettet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dieser Stelle nimmt Walton seine Erzählerrolle wieder auf. Er hegt Bewunderung für seinen Gast und wünscht sich, er könne seinen kranken Gast überzeugen, weiter zu leben. Victor blieb bei seinem Vorsatz, die Kreatur zu zerstören und mit seiner Familie im Tod wiedervereint zu sein. Als das Schiff im Eis feststeckte, hielt Victor eine leidenschaftliche Rede, in der er sowohl Kapitän als auch Besatzung beschwor, ihre Reise nach Norden fortzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch Walton stimmte schließlich der Forderung seiner Mannschaft zu, sich nicht weiter in Gefahr zu begeben, sondern zurückzukehren. Das Eis brach einige Tage später. Walton und seine Crew nahmen Kurs auf England. Victors Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide, er gestand Walton, dass er keine Rache- und Hassgefühle mehr hat. In dieser Nacht sah Walton die Kreatur, die sich über Victors Leiche beugte. Sie klagte die Ungerechtigkeit an, die sie von den Menschen erfahren hatte, klagte sich an, Victors Leben zerstört zu haben. Dann sprang sie aus dem Fenster auf eine Eisscholle und verschwand in der Nacht. Am Anfang und am Ende steht die Erzählperspektive Kapitän Waltons, der die unglaubliche Geschichte des Gelehrten Victor Frankenstein und seines Geschöpfes für die Nachwelt aufschreibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frankenstein – Zwei Editionen ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley publiziert im Jahr 1818 zunächst anonym ihr Manuskript, das sie 1816 begonnen hatte. Percy Bysshe Shelley schreibt das Vorwort, das sich mit dem Gedanken einer neuen Rasse (species) beschäftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lord Byrons und sein Verleger weigern sich, das Werk zu veröffentlichen. Stattdessen erscheint es bei Lackington in dem damals üblichen Format einzelner Bände. Dieser Verleger hat sich auf ein so modernes Antiquariat spezialisiert und auch – gegen Vorkasse – auf phantastische Geschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später kommt die heute bekannte und populäre Fassung auf den Markt, die Mary Shelley weitgehend überarbeitet und dem viktorianischen Zeitgeschmack angepasst hat. Mary Shelley publiziert unter ihrem Namen und verfasst eine ausführliche Beschreibung über die Entstehung des Romans. Sie nimmt den radikalen Ansatz des ersten Vorwortes. Zwischen der Fassung des Jahres 1818 und der des Jahres 1831 liegen gesellschaftliche Welten: Das Leben Mary Shelleys wandelt sich von der jungen Geliebten eines adeligen Enfant terrible zur Gattin dann Witwe des Baronet Shelley.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum Ingolstadt? ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley kam auf ihren Reisen nach Süden nie nach Ingolstadt. Der Name Frankenstein entsprang der Phantasie. Es gibt mehrere Erklärungen, u.a. die phonetische Nähe zu einem deutschsprachigen Namen. Ingolstadt rückte in den Fokus des jungen Paares Mary und Percy Shelley, als sie durch die Arbeiten von Abbé Augustin Barruel „Histoire du Jacobinism (1797) über den Illuminatenorden erfuhren. Percy Shelley erhielt die Ausgabe „Memoirs Illustrating the History of Jacobisme, trans. the Hon. Robert Clifford, 4 vol. London 1798 von einem Kommilitonen an der Universität Oxford.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(In der New Yorker Public Library befindet sich dieses Exemplar mit persönlichen Anmerkungen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der vierte Band beschreibt den Orden der Illuminaten, dessen Auseinandersetzung mit den Vertretern der Obrigkeit und des Jesuitenordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es geht hier um die Rezeption der Ereignisse, denn Shelley ist keine Zeitgenossin des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso wenig war Mary Shelley in Ingolstadt und so bleibt die Beschreibung des Ortes und der Universität vage. Sie nennt eine Kirche, einen Hörsaal, einen Anatomiesaal, Keller, Schlachthaus, Friedhof. Dennoch wird Ingolstadt zum weltweiten Symbol eines menschlichen Schöpfungsaktes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Editionen zu Lebzeiten Mary Shelleys ==&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 3 vols. (London: Gedruckt von Lackington, Hughes, Harding, Mavor, &amp;amp; Jones, 1818). Erstausgabe.&lt;br /&gt;
* Frankenstein ou le Prométhée moderne, 3 vols., von Mme. Shelly [sic], übersetzt von J[ules] S[aladin] (Paris: Corréard, 1821). Französische Übersetzung.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 2 vols. (London, gedruckt von G. and W. B. Whittaker, 1823). 2 Bände Nachdruck der Ausgabe von 1818, begleitet von William Godwin. Frankenstein, or The Modern Prometheus (London, Henry Colburn and Richard Bentley, 1831). Band 9 der Bentleys Standard Novels Serie; der Text wurde überarbeitet und mit neuem Vorwort versehen, Titelkupfer. Nachdruck 1832, 1836, 1839, 1849.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus. By Mary W. Shelly [sic], Philadelphia, Carey, Lea &amp;amp; Blanchard, 1833.&lt;br /&gt;
* Frankenstein, or The Modern Prometheus, New York, H. G. Daggers, 1845.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutsche Übersetzung ==&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder der neue Prometheus, übersetzt von Heinz Widtmann, Leipzig, Altmann, 1912&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder, Der moderne Prometheus, übersetzt von Christian und Ursula Grawe, Stuttgart, Reclam, 1986. Nachdruck Rastatt 1990, Düsseldorf, ECON-Taschenbuch 1994, Stuttgart, Reclam 1995&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Best Letters of Percy Bysshe Shelley, hg.v. Shirley Carter Hughson, Chicago 1892.&lt;br /&gt;
* The Diary of Dr. John Polidori 1816, hg.v. William Michael Rossetti, London 1911.&lt;br /&gt;
* Letters of Mary W. Shelley (mostly unpublished) 1797-1851, hg.v. Henry Howard Harper, Boston 1918.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to J. H. Leigh Hunt, 2 Bde., hg.v. Thomas Wise, London 1894.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to Jane Clairmont, Privatdruck London 1889&lt;br /&gt;
* The life &amp;amp; letters of Mary Wollstonecraft Shelley, hg.v. Florence Marshall, London 1889.&lt;br /&gt;
* The Letters of Percy Bysshe Shelley containing Material never before collected, hg.v. Roger Ingpen, 2 Bde., London 1914.&lt;br /&gt;
* Mary Shelley´s Journal. hg.v. Frederick L. Jones, Oklahoma 1947.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Graham Allen: Mary Shelley, New York 2008&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Finding Mary Shelley in her Letters. Romantic Revisions. Ed. Robert Brinkley and Keith Hanley, Cambridge 1992.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett (Hrsg.): Mary Shelley in her Times ,Baltimore 2003.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Mary Wollstonecraft Shelley: An Introduction, Baltimore 1998.&lt;br /&gt;
* Bieri: Percy Bysshe Shelley, a Biography: Exile of Unfulfilled Reknown, 1816–1822, Newark 2005.&lt;br /&gt;
* Jane Blumberg: Mary Shelley&#039;s Early Novels: &amp;quot;This Child of Imagination and Misery&amp;quot;, Iowa City 1993.&lt;br /&gt;
* Robert Gittings / Jo Manton: Claire Clairmont and the Shelleys, Oxford 1992.&lt;br /&gt;
* Richard Holmes: Shelley: The Pursuit, London 2003.&lt;br /&gt;
* Anne K. Mellor: Mary Shelley: Her Life, her Fiction, Her Monsters, London 1990.&lt;br /&gt;
* Mitzi Myers: Mary Wollstonecraft Godwin Shelley: The Female Author between Public and Private Spheres. Mary Shelley in her Times, Baltimore 2003. &lt;br /&gt;
* Clarissa Campbell Orr: Mary Shelley&#039;s Rambles in Germany and Italy, the Celebrity Author, and the Undiscovered Country of the Human Heart, Romanticism On the Net 11 (August 1998).&lt;br /&gt;
* Alexander Pechmann: Mary Shelley: Leben und Werk, Düsseldorf 2006.&lt;br /&gt;
* Karin Priester: Mary Shelley - Die Frau, die Frankenstein erfand, München 2001.&lt;br /&gt;
* Esther Schor (Hrsg.): The Cambridge Companion to Mary Shelley, Cambridge 2003.&lt;br /&gt;
* Miranda Seymour: Mary Shelley, London 2000. &lt;br /&gt;
* Johanna M. Smith: A Critical History of Frankenstein. Frankenstein. Case Studies in Contemporary Criticism, New York 2000.&lt;br /&gt;
* Muriel Spark: Mary Shelley, London 1987.&lt;br /&gt;
* William St Clair: The Godwins and the Shelleys: The Biography of a Family, London 1989.&lt;br /&gt;
* Emily W. Sunstein: Mary Shelley: Romance and Reality, Baltimore: 1991.&lt;br /&gt;
* Fiona Sampson: In search of Mary Shelley: the girl who wrote Frankenstein, London 2018{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Frankenstein&amp;diff=1352</id>
		<title>Frankenstein</title>
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		<updated>2023-10-27T08:01:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Überschrift&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &#039;&#039;&#039;Frankenstein oder der moderne Prometheus&#039;&#039;&#039; ==&lt;br /&gt;
Die junge Mary Wollstonecraft Godwin veröffentlicht im Jahr 1818 ihr erstes Werk. Sie nennt es „Frankenstein or the modern Prometheus“ (Frankenstein oder der moderne Promotheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschichte war für die Zeitgenossen im Britischen Empire irritierend und schockierend. Das zentrale Thema der Schöpfung eines Menschen, einer Kreatur, sprengte den üblichen Rahmen der Schauer- und Gespenstergeschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon der Titel ist wegweisend: Er bezieht sich auf Prometheus, den „Vorausdenkenden“, aus dem Geschlecht der Titanen. Seine Taten werden schon in der Antike unterschiedlich bewertet. Frevler oder Wohltäter der Menschen, bringt er doch seinen Schützlingen das Feuer auf die Erde und erschafft einen Menschen aus Lehm.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mary Shelleys Frankenstein wirkt kein Titan, sondern ein Student der Medizin in Ingolstadt. Er verbindet alle Erkenntnisse des menschlichen Seins, philosophisch wie medizinisch und setzt das „Elixier des Lebens“ nach modernen Methoden ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Entstehungsgeschichte in der Villa Diodati ===&lt;br /&gt;
Im Mai 1816 reisen Mary Wollstonecraft Godwin und Percy Shelly mit ihrem Sohn William in die Schweiz. Begleitet wird die Familie von Claire Clairmont, einer Stiefschwester Marys. Sie beziehen das Maison Chappuis am Südufer des Genfer Sees.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das kleine Haus liegt nicht weit entfernt von dem Landgut Belle Rive, dem Quartier Lord Byrons und seines Arztes Dr. Polidori. Der Dichter wähnt sich fälschlicherweise im Domizil jenes Charles Diodati, in dem dieser 1638 seinen Jugendfreund John Milton traf. Byron gibt der Villa dann auch diesen bis heute gültigen Namen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe trifft sich zu Spaziergängen und Bootsfahrten. Abends gibt es Lesungen, Gespräche über die unterschiedlichsten Themen. Ausflüge sind selten, das Wetter bleibt ungemütlich feucht. 1816 ist das Jahr ohne Sommer, eine Folge des Vulkanausbruchs Tamboras in Indonesien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Villa Diodati treffen sich Percy Bysshe Shelley und Lord Byron, zwei der angesagten jungen englischen Poeten und bleiben in tiefer Freundschaft und gegenseitiger Bewunderung verbunden. Alle betätigen sich literarisch: Lord Byron schreibt „Augustus Darvell“, vollendet den Dritten Gesang des „Child Harold“, Percy Bysshe Shelley verfasst sein Gedicht über den Mont Blanc. Der Mediziner Polidori beginnt seinen Roman „Ernestus Berchtold. The modern Oedipus“, später die Erzählung „The Vampyre“ und Mary Shelley beginnt ihren Roman „Frankenstein or the modern Prometheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Story ==&lt;br /&gt;
Mary Shelleys Roman hebt an mit einem Zitat aus John Miltons „Paradise Lost“: “Did I request thee, Maker, from my clay to mould me, Man, did I solicit thee from darkness to promote me?“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 1 =====&lt;br /&gt;
Der englische Polarforschers Robert Walton schildert zunächst in Briefen an seine Schwester Margaret Saville seine Pläne und seine Erlebnisse. Walton war nach Russland gereist, um sich seinen lebenslangen Traum von einer Reise in die Arktis zu erfüllen und um bahnbrechende Entdeckungen zu machen. Sie segelten stetig nach Norden, bald aber steckten er und seine Crew im Eis fest. In der Ferne entdeckten sie einen riesigen Mann auf einem Hundeschlitten. Am nächsten Tag retteten sie einen weiteren, abgemagerten Mann, der auf einer Eisscholle gestrandet war. Dieser Mann entpuppte sich als Victor Frankenstein, todkrank und für Tage stumm. Walton pflegte ihn in seiner Kabine wieder gesund. Die beiden Männer waren Freunde geworden. Walton schätzte und bewunderte seinen mysteriösen, melancholischen Gast. Victor litt sichtlich unter seinen schrecklichen Erlebnissen. Er eröffnete Walton, dass er in die Arktis kam, um jenen riesigen Mann zu verfolgen, den auch Walton gesehen hatte. Als Victor von Waltons Besessenheit erfuhr, unter allen Umständen und Opfern seine wissenschaftlichen Ziele zu erreichen, beschloss Victor, dem Kapitän die Geschichte seines Lebens zu erzählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Teil seiner Geschichte schildert Victor seine idyllische Kindheit in Genf, inmitten einer liebevollen Familie aus der Oberschicht. Mit seiner adoptierten Schwester Elizabeth und seinem Freund Henry Clerval verband ihn tiefe Freundschaft. Bereits im jungen Alter entwickelte er eine Leidenschaft für die Naturphilosophie und las schon in jungen Jahren die Werke der mittelalterlichen Alchemisten, träumte von der Entdeckung des Lebenselixiers. Als er verstand, wie veraltet die alchemistischen Theorien im Vergleich zu modernen Theorien waren, gab er enttäuscht sein Studium der Wissenschaften auf. Als er siebzehn war, beschlossen Victors Eltern, ihn an die Universität von Ingolstadt zu schicken. Dort traf er auf Krempe, Professor für Biologie und auf Waldmann, Professor für Chemie. Letzterer inspirierte ihn, sein Studium der Naturwissenschaften wieder aufzunehmen. Für die nächsten vier Jahre studierte Victor mit besonderem Fleiß, getrieben von einem Ehrgeiz, die Geheimnisse der Natur, des Lebens und des Todes zu ergründen und erhielt Beifall für seine Leistungen. Besonders faszinierte ihn die Idee, Leben zu schaffen. Im Moment seiner Abreise nach Genf entdeckte er das Prinzip. Er verbrachte die nächsten zwei Jahre mit dem Zusammenbau eines acht Meter hohen Mannes aus Teilen von Kadavern. Als es ihm gelang, seine Schöpfung zum Leben zu erwecken, war Victor jedoch so entsetzt von dem scheußlichen Aussehen der Kreatur, dass er weglief und die ganze Nacht durch die Straßen von Ingolstadt irrte. Henry Clerval traf ebenfalls in der Stadt ein, um seinen eigenen Studiengang an der Universität zu beginnen. Als die Freunde zu Victors Wohnung kamen, war die Kreatur verschwunden. Victor erkrankte schwer. Nach seiner Genesung erfuhr er, dass sein jüngster Bruder William ermordet worden war. Nach sechs Jahren kehrte er nach Genf zurück und entdeckte seine Kreatur. Er war davon überzeugt, dass sie für den Mord verantwortlich ist. Stattdessen wurde die Dienerin Justine Moritz des Mordes bezichtigt, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 2 =====&lt;br /&gt;
Nach der Hinrichtung von Justine versuchte Victor, seinen inneren Frieden zu finden, indem er alleine durch die Alpen ins Tal von Chamonix reiste. Auf einem Gletscher wurde er von der Kreatur gezwungen, sich seine Geschichte anzuhören. Obwohl er anfänglich voller Hass auf seine Schöpfung war, stimmte Victor zu, seine Geschichte zu hören: In der Nacht, in der er zum Leben erweckt wurde, floh er in den Wald bei Ingolstadt. Nachdem er aus einem Dorf gejagt wurde, hatte er auf der Suche nach Nahrung und Obdach eine Hütte bei einem kleinen Häuschen gefunden und sich dort versteckt. Das Haus wurde von einer Familie, die Geschwister Felix und Agatha, und deren blindem Vater bewohnt. Felix´ Verlobte hieß Safie. Fast zwei Jahre lang beobachtete die Kreatur heimlich die Familie und erfuhr, dass die sie einst respektierte Mitglieder der Pariser Oberschicht waren. Sie mussten ins Exil. Felix las Safie laut vor und so lernte die Kreatur sprechen, lesen und schreiben. Unter den Büchern, die er im Wald gefunden hatte, gehörte John Miltons „Paradise Lost“. Als die Kreatur Victors Wohnung in Ingolstadt verließ, nahm er dessen Mantel mit, indem das Tagebuch seines Schöpfers steckte. Als er alles über seinen Ursprung und über die Flucht Victors erfuhr, war das Geschöpf entsetzt. Gequält von Einsamkeit wagte es die Kreatur, sich trotz seiner schrecklichen Erscheinung dem blinden Vater zu zeigen. Aber als Felix, Agatha und Safie sie zusammen sahen, floh die Familie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gequälte Geschöpf fand heraus, wo er Victor finden konnte, den er für sein Leiden verantwortlich machte. Im Wald auf dem Weg nach Genf rettete die Kreatur ein Kind vor dem Ertrinken und wurde vom Vormund des Kindes anstelle von Dankbarkeit angeschossen. Dieser Vorfall erfüllte ihn mit Hass- und Rachegefühlen gegenüber den Menschen. In Plainpalais, begegnete er William. Als die Kreatur erfuhr, dass der Junge zur Frankenstein-Familie gehörte, erwürgte er ihn mit der Absicht, Victor leiden zu lassen. Er nahm Williams Halskette mit dem Miniaturporträt Caroline Frankensteins an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als er Justine Moritz schlafend in einer Scheune sah, steckte die Kreatur die Halskette in Justines Tasche und lenkte so den Verdacht auf das junge Mädchen. Nach seinem Bericht forderte die Kreatur von Victor die Schöpfung einer weiblichen Gefährtin von ähnlichem Aussehen. Sollte Victor zustimmen, würden das Geschöpf und seine Partnerin weit weg von der Menschheit leben. Sollte Victor sich weigern, würde die Kreatur weiterhin Victors Leben zerstören und seine Lieben ermorden. Victor stimmte widerwillig den Bedingungen der Kreatur zu und kehrte nach Genf zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 3 =====&lt;br /&gt;
Schweren Herzens verschob Victor die Hochzeit mit Elisabeth und reiste nach England. Dort wollte er Anregungen für sein Vorhaben finden. Victor hatte vor, einen abgelegenen Ort zu suchen, wo er die weibliche Kreatur zusammenstellen konnte. Er begann widerwillig, Informationen und Materialien zu sammeln. Er setzte zu den Orkney-Inseln über und mietete eine Hütte. Hier begann er mit der Konstruktion einer weiblichen Kreatur. Vor der Vollendung der neuen Kreatur begann Victor über die möglichen Folgen seiner Arbeit nachzudenken. Die beiden Geschöpfe könnten eine neue Rasse von Monstern schaffen und die Menschheit gefährden. Als er plötzlich das Gesicht der Kreatur am Fenster sah, zerstörte Victor die unvollendete Gefährtin. Entsetzt und wütend über diesen Akt konfrontierte die Kreatur Victor mit seinen Racheplänen. Er drohte ihm, dass er ihn in seiner Hochzeitsnacht aufsuchen werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor bereitete die Rückreise vor. Spät in der Nacht ruderte er auf das Meer hinaus und warf die Überreste der weiblichen Kreatur über Bord, dann schlief er erschöpft im Boot ein. Als er am nächsten Tag aufwachte, entdeckte er, dass er hilflos auf dem Wasser trieb. Schließlich erreichte er einen Hafen in Irland. Der örtliche Magistrat verhörte ihn als Mordverdächtigen. Als Victor die Leiche sah, erkannte er seinen Freund Clerval. Er schrie schreckerfüllt, dass er seinen Freund zerstört hätte. Victor wurde zunächst ins Gefängnis geworfen, nach zwei Monaten aber freigesprochen. Er hatte ein Alibi. Überzeugt von den Mordplänen der Kreatur, willigte Victor dennoch ein, Elizabeth wie geplant zu heiraten. Nach ihrer Hochzeit, reiste das Paar in die Stadt Evian und übernachteten in einem Gasthaus. In dieser Nacht wurde seine Frau von der Kreatur ermordet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor kehrte nach Genf zurück, um die Sicherheit seiner verbleibenden Familienmitglieder zu gewährleisten. Sein Vater und seinen jüngerer Bruder Ernest waren wohlauf. Alphonse aber erkrankte schwer, als er von Elizabeths Tod erfährt und starb wenige Tage später.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor beschließt, Genf zu verlassen und die Kreatur zu suchen. Victors Verfolgung führte ihn bis in die Wildnis Russlands. Das Geschöpf hinterließ ihm Anhaltspunkte, einschließlich Nachrichten, die auf Baumrinden und Felsen geritzt wurden. Schließlich erreichte Victor den Nordpol und verfolgte das Geschöpf über das gefrorene Meer in einem Hundeschlitten. Als er es fast erreicht hatte, brach das Eis und trennte sie wieder. Victor wurde nach einigen Stunden von Walton und seiner Crew gerettet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dieser Stelle nimmt Walton seine Erzählerrolle wieder auf. Er hegt Bewunderung für seinen Gast und wünscht sich, er könne seinen kranken Gast überzeugen, weiter zu leben. Victor blieb bei seinem Vorsatz, die Kreatur zu zerstören und mit seiner Familie im Tod wiedervereint zu sein. Als das Schiff im Eis feststeckte, hielt Victor eine leidenschaftliche Rede, in der er sowohl Kapitän als auch Besatzung beschwor, ihre Reise nach Norden fortzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch Walton stimmte schließlich der Forderung seiner Mannschaft zu, sich nicht weiter in Gefahr zu begeben, sondern zurückzukehren. Das Eis brach einige Tage später. Walton und seine Crew nahmen Kurs auf England. Victors Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide, er gestand Walton, dass er keine Rache- und Hassgefühle mehr hat. In dieser Nacht sah Walton die Kreatur, die sich über Victors Leiche beugte. Sie klagte die Ungerechtigkeit an, die sie von den Menschen erfahren hatte, klagte sich an, Victors Leben zerstört zu haben. Dann sprang sie aus dem Fenster auf eine Eisscholle und verschwand in der Nacht. Am Anfang und am Ende steht die Erzählperspektive Kapitän Waltons, der die unglaubliche Geschichte des Gelehrten Victor Frankenstein und seines Geschöpfes für die Nachwelt aufschreibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Frankenstein – Zwei Editionen ===&lt;br /&gt;
Mary Shelley publiziert im Jahr 1818 zunächst anonym ihr Manuskript, das sie 1816 begonnen hatte. Percy Bysshe Shelley schreibt das Vorwort, das sich mit dem Gedanken einer neuen Rasse (species) beschäftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lord Byrons und sein Verleger weigern sich, das Werk zu veröffentlichen. Stattdessen erscheint es bei Lackington in dem damals üblichen Format einzelner Bände. Dieser Verleger hat sich auf ein so modernes Antiquariat spezialisiert und auch – gegen Vorkasse – auf phantastische Geschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später kommt die heute bekannte und populäre Fassung auf den Markt, die Mary Shelley weitgehend überarbeitet und dem viktorianischen Zeitgeschmack angepasst hat. Mary Shelley publiziert unter ihrem Namen und verfasst eine ausführliche Beschreibung über die Entstehung des Romans. Sie nimmt den radikalen Ansatz des ersten Vorwortes. Zwischen der Fassung des Jahres 1818 und der des Jahres 1831 liegen gesellschaftliche Welten: Das Leben Mary Shelleys wandelt sich von der jungen Geliebten eines adeligen Enfant terrible zur Gattin dann Witwe des Baronet Shelley.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum Ingolstadt? ==&lt;br /&gt;
Mary Shelley kam auf ihren Reisen nach Süden nie nach Ingolstadt. Der Name Frankenstein entsprang der Phantasie. Es gibt mehrere Erklärungen, u.a. die phonetische Nähe zu einem deutschsprachigen Namen. Ingolstadt rückte in den Fokus des jungen Paares Mary und Percy Shelley, als sie durch die Arbeiten von Abbé Augustin Barruel „Histoire du Jacobinism (1797) über den Illuminatenorden erfuhren. Percy Shelley erhielt die Ausgabe „Memoirs Illustrating the History of Jacobisme, trans. the Hon. Robert Clifford, 4 vol. London 1798 von einem Kommilitonen an der Universität Oxford.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(In der New Yorker Public Library befindet sich dieses Exemplar mit persönlichen Anmerkungen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der vierte Band beschreibt den Orden der Illuminaten, dessen Auseinandersetzung mit den Vertretern der Obrigkeit und des Jesuitenordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es geht hier um die Rezeption der Ereignisse, denn Shelley ist keine Zeitgenossin des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso wenig war Mary Shelley in Ingolstadt und so bleibt die Beschreibung des Ortes und der Universität vage. Sie nennt eine Kirche, einen Hörsaal, einen Anatomiesaal, Keller, Schlachthaus, Friedhof. Dennoch wird Ingolstadt zum weltweiten Symbol eines menschlichen Schöpfungsaktes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Editionen zu Lebzeiten Mary Shelleys ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 3 vols. (London: Gedruckt von Lackington, Hughes, Harding, Mavor, &amp;amp; Jones, 1818). Erstausgabe.&lt;br /&gt;
* Frankenstein ou le Prométhée moderne, 3 vols., von Mme. Shelly [sic], übersetzt von J[ules] S[aladin] (Paris: Corréard, 1821). Französische Übersetzung.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 2 vols. (London, gedruckt von G. and W. B. Whittaker, 1823). 2 Bände Nachdruck der Ausgabe von 1818, begleitet von William Godwin. Frankenstein, or The Modern Prometheus (London, Henry Colburn and Richard Bentley, 1831). Band 9 der Bentleys Standard Novels Serie; der Text wurde überarbeitet und mit neuem Vorwort versehen, Titelkupfer. Nachdruck 1832, 1836, 1839, 1849.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus. By Mary W. Shelly [sic], Philadelphia, Carey, Lea &amp;amp; Blanchard, 1833.&lt;br /&gt;
* Frankenstein, or The Modern Prometheus, New York, H. G. Daggers, 1845.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Deutsche Übersetzung =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder der neue Prometheus, übersetzt von Heinz Widtmann, Leipzig, Altmann, 1912&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder, Der moderne Prometheus, übersetzt von Christian und Ursula Grawe, Stuttgart, Reclam, 1986. Nachdruck Rastatt 1990, Düsseldorf, ECON-Taschenbuch 1994, Stuttgart, Reclam 1995&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Best Letters of Percy Bysshe Shelley, hg.v. Shirley Carter Hughson, Chicago 1892.&lt;br /&gt;
* The Diary of Dr. John Polidori 1816, hg.v. William Michael Rossetti, London 1911.&lt;br /&gt;
* Letters of Mary W. Shelley (mostly unpublished) 1797-1851, hg.v. Henry Howard Harper, Boston 1918.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to J. H. Leigh Hunt, 2 Bde., hg.v. Thomas Wise, London 1894.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to Jane Clairmont, Privatdruck London 1889&lt;br /&gt;
* The life &amp;amp; letters of Mary Wollstonecraft Shelley, hg.v. Florence Marshall, London 1889.&lt;br /&gt;
* The Letters of Percy Bysshe Shelley containing Material never before collected, hg.v. Roger Ingpen, 2 Bde., London 1914.&lt;br /&gt;
* Mary Shelley´s Journal. hg.v. Frederick L. Jones, Oklahoma 1947.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Graham Allen: Mary Shelley, New York 2008&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Finding Mary Shelley in her Letters. Romantic Revisions. Ed. Robert Brinkley and Keith Hanley, Cambridge 1992.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett (Hrsg.): Mary Shelley in her Times ,Baltimore 2003.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Mary Wollstonecraft Shelley: An Introduction, Baltimore 1998.&lt;br /&gt;
* Bieri: Percy Bysshe Shelley, a Biography: Exile of Unfulfilled Reknown, 1816–1822, Newark 2005.&lt;br /&gt;
* Jane Blumberg: Mary Shelley&#039;s Early Novels: &amp;quot;This Child of Imagination and Misery&amp;quot;, Iowa City 1993.&lt;br /&gt;
* Robert Gittings / Jo Manton: Claire Clairmont and the Shelleys, Oxford 1992.&lt;br /&gt;
* Richard Holmes: Shelley: The Pursuit, London 2003.&lt;br /&gt;
* Anne K. Mellor: Mary Shelley: Her Life, her Fiction, Her Monsters, London 1990.&lt;br /&gt;
* Mitzi Myers: Mary Wollstonecraft Godwin Shelley: The Female Author between Public and Private Spheres. Mary Shelley in her Times, Baltimore 2003. &lt;br /&gt;
* Clarissa Campbell Orr: Mary Shelley&#039;s Rambles in Germany and Italy, the Celebrity Author, and the Undiscovered Country of the Human Heart, Romanticism On the Net 11 (August 1998).&lt;br /&gt;
* Alexander Pechmann: Mary Shelley: Leben und Werk, Düsseldorf 2006.&lt;br /&gt;
* Karin Priester: Mary Shelley - Die Frau, die Frankenstein erfand, München 2001.&lt;br /&gt;
* Esther Schor (Hrsg.): The Cambridge Companion to Mary Shelley, Cambridge 2003.&lt;br /&gt;
* Miranda Seymour: Mary Shelley, London 2000. &lt;br /&gt;
* Johanna M. Smith: A Critical History of Frankenstein. Frankenstein. Case Studies in Contemporary Criticism, New York 2000.&lt;br /&gt;
* Muriel Spark: Mary Shelley, London 1987.&lt;br /&gt;
* William St Clair: The Godwins and the Shelleys: The Biography of a Family, London 1989.&lt;br /&gt;
* Emily W. Sunstein: Mary Shelley: Romance and Reality, Baltimore: 1991.&lt;br /&gt;
* Fiona Sampson: In search of Mary Shelley: the girl who wrote Frankenstein, London 2018{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<title>Frankenstein</title>
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		<updated>2023-10-27T07:59:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Text hochgeladen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &#039;&#039;&#039;Frankenstein oder der moderne Prometheus&#039;&#039;&#039; ==&lt;br /&gt;
Die junge Mary Wollstonecraft Godwin veröffentlicht im Jahr 1818 ihr erstes Werk. Sie nennt es „Frankenstein or the modern Prometheus“ (Frankenstein oder der moderne Promotheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschichte war für die Zeitgenossen im Britischen Empire irritierend und schockierend. Das zentrale Thema der Schöpfung eines Menschen, einer Kreatur, sprengte den üblichen Rahmen der Schauer- und Gespenstergeschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon der Titel ist wegweisend: Er bezieht sich auf Prometheus, den „Vorausdenkenden“, aus dem Geschlecht der Titanen. Seine Taten werden schon in der Antike unterschiedlich bewertet. Frevler oder Wohltäter der Menschen, bringt er doch seinen Schützlingen das Feuer auf die Erde und erschafft einen Menschen aus Lehm.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mary Shelleys Frankenstein wirkt kein Titan, sondern ein Student der Medizin in Ingolstadt. Er verbindet alle Erkenntnisse des menschlichen Seins, philosophisch wie medizinisch und setzt das „Elixier des Lebens“ nach modernen Methoden ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Entstehungsgeschichte in der Villa Diodati ===&lt;br /&gt;
Im Mai 1816 reisen Mary Wollstonecraft Godwin und Percy Shelly mit ihrem Sohn William in die Schweiz. Begleitet wird die Familie von Claire Clairmont, einer Stiefschwester Marys. Sie beziehen das Maison Chappuis am Südufer des Genfer Sees.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das kleine Haus liegt nicht weit entfernt von dem Landgut Belle Rive, dem Quartier Lord Byrons und seines Arztes Dr. Polidori. Der Dichter wähnt sich fälschlicherweise im Domizil jenes Charles Diodati, in dem dieser 1638 seinen Jugendfreund John Milton traf. Byron gibt der Villa dann auch diesen bis heute gültigen Namen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe trifft sich zu Spaziergängen und Bootsfahrten. Abends gibt es Lesungen, Gespräche über die unterschiedlichsten Themen. Ausflüge sind selten, das Wetter bleibt ungemütlich feucht. 1816 ist das Jahr ohne Sommer, eine Folge des Vulkanausbruchs Tamboras in Indonesien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Villa Diodati treffen sich Percy Bysshe Shelley und Lord Byron, zwei der angesagten jungen englischen Poeten und bleiben in tiefer Freundschaft und gegenseitiger Bewunderung verbunden. Alle betätigen sich literarisch: Lord Byron schreibt „Augustus Darvell“, vollendet den Dritten Gesang des „Child Harold“, Percy Bysshe Shelley verfasst sein Gedicht über den Mont Blanc. Der Mediziner Polidori beginnt seinen Roman „Ernestus Berchtold. The modern Oedipus“, später die Erzählung „The Vampyre“ und Mary Shelley beginnt ihren Roman „Frankenstein or the modern Prometheus“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Story ==&lt;br /&gt;
Mary Shelleys Roman hebt an mit einem Zitat aus John Miltons „Paradise Lost“: “Did I request thee, Maker, from my clay to mould me, Man, did I solicit thee from darkness to promote me?“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 1 =====&lt;br /&gt;
Der englische Polarforschers Robert Walton schildert zunächst in Briefen an seine Schwester Margaret Saville seine Pläne und seine Erlebnisse. Walton war nach Russland gereist, um sich seinen lebenslangen Traum von einer Reise in die Arktis zu erfüllen und um bahnbrechende Entdeckungen zu machen. Sie segelten stetig nach Norden, bald aber steckten er und seine Crew im Eis fest. In der Ferne entdeckten sie einen riesigen Mann auf einem Hundeschlitten. Am nächsten Tag retteten sie einen weiteren, abgemagerten Mann, der auf einer Eisscholle gestrandet war. Dieser Mann entpuppte sich als Victor Frankenstein, todkrank und für Tage stumm. Walton pflegte ihn in seiner Kabine wieder gesund. Die beiden Männer waren Freunde geworden. Walton schätzte und bewunderte seinen mysteriösen, melancholischen Gast. Victor litt sichtlich unter seinen schrecklichen Erlebnissen. Er eröffnete Walton, dass er in die Arktis kam, um jenen riesigen Mann zu verfolgen, den auch Walton gesehen hatte. Als Victor von Waltons Besessenheit erfuhr, unter allen Umständen und Opfern seine wissenschaftlichen Ziele zu erreichen, beschloss Victor, dem Kapitän die Geschichte seines Lebens zu erzählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Teil seiner Geschichte schildert Victor seine idyllische Kindheit in Genf, inmitten einer liebevollen Familie aus der Oberschicht. Mit seiner adoptierten Schwester Elizabeth und seinem Freund Henry Clerval verband ihn tiefe Freundschaft. Bereits im jungen Alter entwickelte er eine Leidenschaft für die Naturphilosophie und las schon in jungen Jahren die Werke der mittelalterlichen Alchemisten, träumte von der Entdeckung des Lebenselixiers. Als er verstand, wie veraltet die alchemistischen Theorien im Vergleich zu modernen Theorien waren, gab er enttäuscht sein Studium der Wissenschaften auf. Als er siebzehn war, beschlossen Victors Eltern, ihn an die Universität von Ingolstadt zu schicken. Dort traf er auf Krempe, Professor für Biologie und auf Waldmann, Professor für Chemie. Letzterer inspirierte ihn, sein Studium der Naturwissenschaften wieder aufzunehmen. Für die nächsten vier Jahre studierte Victor mit besonderem Fleiß, getrieben von einem Ehrgeiz, die Geheimnisse der Natur, des Lebens und des Todes zu ergründen und erhielt Beifall für seine Leistungen. Besonders faszinierte ihn die Idee, Leben zu schaffen. Im Moment seiner Abreise nach Genf entdeckte er das Prinzip. Er verbrachte die nächsten zwei Jahre mit dem Zusammenbau eines acht Meter hohen Mannes aus Teilen von Kadavern. Als es ihm gelang, seine Schöpfung zum Leben zu erwecken, war Victor jedoch so entsetzt von dem scheußlichen Aussehen der Kreatur, dass er weglief und die ganze Nacht durch die Straßen von Ingolstadt irrte. Henry Clerval traf ebenfalls in der Stadt ein, um seinen eigenen Studiengang an der Universität zu beginnen. Als die Freunde zu Victors Wohnung kamen, war die Kreatur verschwunden. Victor erkrankte schwer. Nach seiner Genesung erfuhr er, dass sein jüngster Bruder William ermordet worden war. Nach sechs Jahren kehrte er nach Genf zurück und entdeckte seine Kreatur. Er war davon überzeugt, dass sie für den Mord verantwortlich ist. Stattdessen wurde die Dienerin Justine Moritz des Mordes bezichtigt, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 2 =====&lt;br /&gt;
Nach der Hinrichtung von Justine versuchte Victor, seinen inneren Frieden zu finden, indem er alleine durch die Alpen ins Tal von Chamonix reiste. Auf einem Gletscher wurde er von der Kreatur gezwungen, sich seine Geschichte anzuhören. Obwohl er anfänglich voller Hass auf seine Schöpfung war, stimmte Victor zu, seine Geschichte zu hören: In der Nacht, in der er zum Leben erweckt wurde, floh er in den Wald bei Ingolstadt. Nachdem er aus einem Dorf gejagt wurde, hatte er auf der Suche nach Nahrung und Obdach eine Hütte bei einem kleinen Häuschen gefunden und sich dort versteckt. Das Haus wurde von einer Familie, die Geschwister Felix und Agatha, und deren blindem Vater bewohnt. Felix´ Verlobte hieß Safie. Fast zwei Jahre lang beobachtete die Kreatur heimlich die Familie und erfuhr, dass die sie einst respektierte Mitglieder der Pariser Oberschicht waren. Sie mussten ins Exil. Felix las Safie laut vor und so lernte die Kreatur sprechen, lesen und schreiben. Unter den Büchern, die er im Wald gefunden hatte, gehörte John Miltons „Paradise Lost“. Als die Kreatur Victors Wohnung in Ingolstadt verließ, nahm er dessen Mantel mit, indem das Tagebuch seines Schöpfers steckte. Als er alles über seinen Ursprung und über die Flucht Victors erfuhr, war das Geschöpf entsetzt. Gequält von Einsamkeit wagte es die Kreatur, sich trotz seiner schrecklichen Erscheinung dem blinden Vater zu zeigen. Aber als Felix, Agatha und Safie sie zusammen sahen, floh die Familie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gequälte Geschöpf fand heraus, wo er Victor finden konnte, den er für sein Leiden verantwortlich machte. Im Wald auf dem Weg nach Genf rettete die Kreatur ein Kind vor dem Ertrinken und wurde vom Vormund des Kindes anstelle von Dankbarkeit angeschossen. Dieser Vorfall erfüllte ihn mit Hass- und Rachegefühlen gegenüber den Menschen. In Plainpalais, begegnete er William. Als die Kreatur erfuhr, dass der Junge zur Frankenstein-Familie gehörte, erwürgte er ihn mit der Absicht, Victor leiden zu lassen. Er nahm Williams Halskette mit dem Miniaturporträt Caroline Frankensteins an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als er Justine Moritz schlafend in einer Scheune sah, steckte die Kreatur die Halskette in Justines Tasche und lenkte so den Verdacht auf das junge Mädchen. Nach seinem Bericht forderte die Kreatur von Victor die Schöpfung einer weiblichen Gefährtin von ähnlichem Aussehen. Sollte Victor zustimmen, würden das Geschöpf und seine Partnerin weit weg von der Menschheit leben. Sollte Victor sich weigern, würde die Kreatur weiterhin Victors Leben zerstören und seine Lieben ermorden. Victor stimmte widerwillig den Bedingungen der Kreatur zu und kehrte nach Genf zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Band 3 =====&lt;br /&gt;
Schweren Herzens verschob Victor die Hochzeit mit Elisabeth und reiste nach England. Dort wollte er Anregungen für sein Vorhaben finden. Victor hatte vor, einen abgelegenen Ort zu suchen, wo er die weibliche Kreatur zusammenstellen konnte. Er begann widerwillig, Informationen und Materialien zu sammeln. Er setzte zu den Orkney-Inseln über und mietete eine Hütte. Hier begann er mit der Konstruktion einer weiblichen Kreatur. Vor der Vollendung der neuen Kreatur begann Victor über die möglichen Folgen seiner Arbeit nachzudenken. Die beiden Geschöpfe könnten eine neue Rasse von Monstern schaffen und die Menschheit gefährden. Als er plötzlich das Gesicht der Kreatur am Fenster sah, zerstörte Victor die unvollendete Gefährtin. Entsetzt und wütend über diesen Akt konfrontierte die Kreatur Victor mit seinen Racheplänen. Er drohte ihm, dass er ihn in seiner Hochzeitsnacht aufsuchen werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor bereitete die Rückreise vor. Spät in der Nacht ruderte er auf das Meer hinaus und warf die Überreste der weiblichen Kreatur über Bord, dann schlief er erschöpft im Boot ein. Als er am nächsten Tag aufwachte, entdeckte er, dass er hilflos auf dem Wasser trieb. Schließlich erreichte er einen Hafen in Irland. Der örtliche Magistrat verhörte ihn als Mordverdächtigen. Als Victor die Leiche sah, erkannte er seinen Freund Clerval. Er schrie schreckerfüllt, dass er seinen Freund zerstört hätte. Victor wurde zunächst ins Gefängnis geworfen, nach zwei Monaten aber freigesprochen. Er hatte ein Alibi. Überzeugt von den Mordplänen der Kreatur, willigte Victor dennoch ein, Elizabeth wie geplant zu heiraten. Nach ihrer Hochzeit, reiste das Paar in die Stadt Evian und übernachteten in einem Gasthaus. In dieser Nacht wurde seine Frau von der Kreatur ermordet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor kehrte nach Genf zurück, um die Sicherheit seiner verbleibenden Familienmitglieder zu gewährleisten. Sein Vater und seinen jüngerer Bruder Ernest waren wohlauf. Alphonse aber erkrankte schwer, als er von Elizabeths Tod erfährt und starb wenige Tage später.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Victor beschließt, Genf zu verlassen und die Kreatur zu suchen. Victors Verfolgung führte ihn bis in die Wildnis Russlands. Das Geschöpf hinterließ ihm Anhaltspunkte, einschließlich Nachrichten, die auf Baumrinden und Felsen geritzt wurden. Schließlich erreichte Victor den Nordpol und verfolgte das Geschöpf über das gefrorene Meer in einem Hundeschlitten. Als er es fast erreicht hatte, brach das Eis und trennte sie wieder. Victor wurde nach einigen Stunden von Walton und seiner Crew gerettet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dieser Stelle nimmt Walton seine Erzählerrolle wieder auf. Er hegt Bewunderung für seinen Gast und wünscht sich, er könne seinen kranken Gast überzeugen, weiter zu leben. Victor blieb bei seinem Vorsatz, die Kreatur zu zerstören und mit seiner Familie im Tod wiedervereint zu sein. Als das Schiff im Eis feststeckte, hielt Victor eine leidenschaftliche Rede, in der er sowohl Kapitän als auch Besatzung beschwor, ihre Reise nach Norden fortzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch Walton stimmte schließlich der Forderung seiner Mannschaft zu, sich nicht weiter in Gefahr zu begeben, sondern zurückzukehren. Das Eis brach einige Tage später. Walton und seine Crew nahmen Kurs auf England. Victors Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide, er gestand Walton, dass er keine Rache- und Hassgefühle mehr hat. In dieser Nacht sah Walton die Kreatur, die sich über Victors Leiche beugte. Sie klagte die Ungerechtigkeit an, die sie von den Menschen erfahren hatte, klagte sich an, Victors Leben zerstört zu haben. Dann sprang sie aus dem Fenster auf eine Eisscholle und verschwand in der Nacht. Am Anfang und am Ende steht die Erzählperspektive Kapitän Waltons, der die unglaubliche Geschichte des Gelehrten Victor Frankenstein und seines Geschöpfes für die Nachwelt aufschreibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Frankenstein – Zwei Editionen ===&lt;br /&gt;
Mary Shelley publiziert im Jahr 1818 zunächst anonym ihr Manuskript, das sie 1816 begonnen hatte. Percy Bysshe Shelley schreibt das Vorwort, das sich mit dem Gedanken einer neuen Rasse (species) beschäftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lord Byrons und sein Verleger weigern sich, das Werk zu veröffentlichen. Stattdessen erscheint es bei Lackington in dem damals üblichen Format einzelner Bände. Dieser Verleger hat sich auf ein so modernes Antiquariat spezialisiert und auch – gegen Vorkasse – auf phantastische Geschichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später kommt die heute bekannte und populäre Fassung auf den Markt, die Mary Shelley weitgehend überarbeitet und dem viktorianischen Zeitgeschmack angepasst hat. Mary Shelley publiziert unter ihrem Namen und verfasst eine ausführliche Beschreibung über die Entstehung des Romans. Sie nimmt den radikalen Ansatz des ersten Vorwortes. Zwischen der Fassung des Jahres 1818 und der des Jahres 1831 liegen gesellschaftliche Welten: Das Leben Mary Shelleys wandelt sich von der jungen Geliebten eines adeligen Enfant terrible zur Gattin dann Witwe des Baronet Shelley.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Warum Ingolstadt? ===&lt;br /&gt;
Mary Shelley kam auf ihren Reisen nach Süden nie nach Ingolstadt. Der Name Frankenstein entsprang der Phantasie. Es gibt mehrere Erklärungen, u.a. die phonetische Nähe zu einem deutschsprachigen Namen. Ingolstadt rückte in den Fokus des jungen Paares Mary und Percy Shelley, als sie durch die Arbeiten von Abbé Augustin Barruel „Histoire du Jacobinism (1797) über den Illuminatenorden erfuhren. Percy Shelley erhielt die Ausgabe „Memoirs Illustrating the History of Jacobisme, trans. the Hon. Robert Clifford, 4 vol. London 1798 von einem Kommilitonen an der Universität Oxford.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(In der New Yorker Public Library befindet sich dieses Exemplar mit persönlichen Anmerkungen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der vierte Band beschreibt den Orden der Illuminaten, dessen Auseinandersetzung mit den Vertretern der Obrigkeit und des Jesuitenordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es geht hier um die Rezeption der Ereignisse, denn Shelley ist keine Zeitgenossin des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso wenig war Mary Shelley in Ingolstadt und so bleibt die Beschreibung des Ortes und der Universität vage. Sie nennt eine Kirche, einen Hörsaal, einen Anatomiesaal, Keller, Schlachthaus, Friedhof. Dennoch wird Ingolstadt zum weltweiten Symbol eines menschlichen Schöpfungsaktes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Editionen zu Lebzeiten Mary Shelleys ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 3 vols. (London: Gedruckt von Lackington, Hughes, Harding, Mavor, &amp;amp; Jones, 1818). Erstausgabe.&lt;br /&gt;
* Frankenstein ou le Prométhée moderne, 3 vols., von Mme. Shelly [sic], übersetzt von J[ules] S[aladin] (Paris: Corréard, 1821). Französische Übersetzung.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus, 2 vols. (London, gedruckt von G. and W. B. Whittaker, 1823). 2 Bände Nachdruck der Ausgabe von 1818, begleitet von William Godwin. Frankenstein, or The Modern Prometheus (London, Henry Colburn and Richard Bentley, 1831). Band 9 der Bentleys Standard Novels Serie; der Text wurde überarbeitet und mit neuem Vorwort versehen, Titelkupfer. Nachdruck 1832, 1836, 1839, 1849.&lt;br /&gt;
* Frankenstein or The Modern Prometheus. By Mary W. Shelly [sic], Philadelphia, Carey, Lea &amp;amp; Blanchard, 1833.&lt;br /&gt;
* Frankenstein, or The Modern Prometheus, New York, H. G. Daggers, 1845.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Deutsche Übersetzung =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder der neue Prometheus, übersetzt von Heinz Widtmann, Leipzig, Altmann, 1912&lt;br /&gt;
* Frankenstein oder, Der moderne Prometheus, übersetzt von Christian und Ursula Grawe, Stuttgart, Reclam, 1986. Nachdruck Rastatt 1990, Düsseldorf, ECON-Taschenbuch 1994, Stuttgart, Reclam 1995&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Best Letters of Percy Bysshe Shelley, hg.v. Shirley Carter Hughson, Chicago 1892.&lt;br /&gt;
* The Diary of Dr. John Polidori 1816, hg.v. William Michael Rossetti, London 1911.&lt;br /&gt;
* Letters of Mary W. Shelley (mostly unpublished) 1797-1851, hg.v. Henry Howard Harper, Boston 1918.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to J. H. Leigh Hunt, 2 Bde., hg.v. Thomas Wise, London 1894.&lt;br /&gt;
* Letters from Percy Bysshe Shelley to Jane Clairmont, Privatdruck London 1889&lt;br /&gt;
* The life &amp;amp; letters of Mary Wollstonecraft Shelley, hg.v. Florence Marshall, London 1889.&lt;br /&gt;
* The Letters of Percy Bysshe Shelley containing Material never before collected, hg.v. Roger Ingpen, 2 Bde., London 1914.&lt;br /&gt;
* Mary Shelley´s Journal. hg.v. Frederick L. Jones, Oklahoma 1947.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Graham Allen: Mary Shelley, New York 2008&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Finding Mary Shelley in her Letters. Romantic Revisions. Ed. Robert Brinkley and Keith Hanley, Cambridge 1992.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett (Hrsg.): Mary Shelley in her Times ,Baltimore 2003.&lt;br /&gt;
* Betty T. Bennett: Mary Wollstonecraft Shelley: An Introduction, Baltimore 1998.&lt;br /&gt;
* Bieri: Percy Bysshe Shelley, a Biography: Exile of Unfulfilled Reknown, 1816–1822, Newark 2005.&lt;br /&gt;
* Jane Blumberg: Mary Shelley&#039;s Early Novels: &amp;quot;This Child of Imagination and Misery&amp;quot;, Iowa City 1993.&lt;br /&gt;
* Robert Gittings / Jo Manton: Claire Clairmont and the Shelleys, Oxford 1992.&lt;br /&gt;
* Richard Holmes: Shelley: The Pursuit, London 2003.&lt;br /&gt;
* Anne K. Mellor: Mary Shelley: Her Life, her Fiction, Her Monsters, London 1990.&lt;br /&gt;
* Mitzi Myers: Mary Wollstonecraft Godwin Shelley: The Female Author between Public and Private Spheres. Mary Shelley in her Times, Baltimore 2003. &lt;br /&gt;
* Clarissa Campbell Orr: Mary Shelley&#039;s Rambles in Germany and Italy, the Celebrity Author, and the Undiscovered Country of the Human Heart, Romanticism On the Net 11 (August 1998).&lt;br /&gt;
* Alexander Pechmann: Mary Shelley: Leben und Werk, Düsseldorf 2006.&lt;br /&gt;
* Karin Priester: Mary Shelley - Die Frau, die Frankenstein erfand, München 2001.&lt;br /&gt;
* Esther Schor (Hrsg.): The Cambridge Companion to Mary Shelley, Cambridge 2003.&lt;br /&gt;
* Miranda Seymour: Mary Shelley, London 2000. &lt;br /&gt;
* Johanna M. Smith: A Critical History of Frankenstein. Frankenstein. Case Studies in Contemporary Criticism, New York 2000.&lt;br /&gt;
* Muriel Spark: Mary Shelley, London 1987.&lt;br /&gt;
* William St Clair: The Godwins and the Shelleys: The Biography of a Family, London 1989.&lt;br /&gt;
* Emily W. Sunstein: Mary Shelley: Romance and Reality, Baltimore: 1991.&lt;br /&gt;
* Fiona Sampson: In search of Mary Shelley: the girl who wrote Frankenstein, London 2018{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Illuminaten&amp;diff=1349</id>
		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-27T07:41:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Kategorie&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
[[Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg|mini|Symbol des Ordens der Illuminaten: Eule]]&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen Spartakus: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. durch Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. In vier Mandaten setzte der bayerische Kurfürst das Verbot der Freimaurer, der Geheimbünde allgemein und der Illuminaten im Besonderen durch. Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung =====&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rekronstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupt.jpg|mini|Rekonstruktion der Totenmaske von Johann Adam Weishaupt, Firma Aross, 2011]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. Das Ordensverbot war vielen ein guter Vorwand, ihn seiner Ämter zu entheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens =====&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Verbot und Verfolgung der Mitglieder =====&lt;br /&gt;
Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften, die in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Dem Ordensgründer gelingt die Flucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was blieb vom Illuminatenorden? ==&lt;br /&gt;
Bis heute umgibt den Ordensnamen eine Aura des Geheimnisvollen, verbindet man mit ihm eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch heute noch üben die beiden Autoren großen Einfluss aus auf Verschwörungstheoretiker aller Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten als bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Was blieb in Ingolstadt? =====&lt;br /&gt;
Der Orden der Illuminaten war ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich am Vorabend der Französischen Revolution, im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Universität Ingolstadt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Illuminaten&amp;diff=1347</id>
		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-27T07:39:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Formatierung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
[[Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg|mini|Symbol des Ordens der Illuminaten: Eule]]&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen Spartakus: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. durch Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. In vier Mandaten setzte der bayerische Kurfürst das Verbot der Freimaurer, der Geheimbünde allgemein und der Illuminaten im Besonderen durch. Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung =====&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rekronstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupt.jpg|mini|Rekonstruktion der Totenmaske von Johann Adam Weishaupt, Firma Aross, 2011]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. Das Ordensverbot war vielen ein guter Vorwand, ihn seiner Ämter zu entheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens =====&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Verbot und Verfolgung der Mitglieder =====&lt;br /&gt;
Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften, die in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Dem Ordensgründer gelingt die Flucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was blieb vom Illuminatenorden? ==&lt;br /&gt;
Bis heute umgibt den Ordensnamen eine Aura des Geheimnisvollen, verbindet man mit ihm eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch heute noch üben die beiden Autoren großen Einfluss aus auf Verschwörungstheoretiker aller Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten als bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Was blieb in Ingolstadt? =====&lt;br /&gt;
Der Orden der Illuminaten war ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich am Vorabend der Französischen Revolution, im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-27T07:38:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Zitierweise&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
[[Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg|mini|Symbol des Ordens der Illuminaten: Eule]]&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen Spartakus: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. durch Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. In vier Mandaten setzte der bayerische Kurfürst das Verbot der Freimaurer, der Geheimbünde allgemein und der Illuminaten im Besonderen durch. Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rekronstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupt.jpg|mini|Rekonstruktion der Totenmaske von Johann Adam Weishaupt, Firma Aross, 2011]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. Das Ordensverbot war vielen ein guter Vorwand, ihn seiner Ämter zu entheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Verbot und Verfolgung der Mitglieder&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften, die in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Dem Ordensgründer gelingt die Flucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &#039;&#039;&#039;Was blieb vom Illuminatenorden?&#039;&#039;&#039; ==&lt;br /&gt;
Bis heute umgibt den Ordensnamen eine Aura des Geheimnisvollen, verbindet man mit ihm eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch heute noch üben die beiden Autoren großen Einfluss aus auf Verschwörungstheoretiker aller Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten als bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Was blieb in Ingolstadt?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Orden der Illuminaten war ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich am Vorabend der Französischen Revolution, im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitierweise|Autor=Schönewald, Beatrix}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Illuminaten&amp;diff=1342</id>
		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-27T07:19:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: zweites Bild eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
[[Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg|mini|Symbol des Ordens der Illuminaten: Eule]]&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen Spartakus: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. durch Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. In vier Mandaten setzte der bayerische Kurfürst das Verbot der Freimaurer, der Geheimbünde allgemein und der Illuminaten im Besonderen durch. Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
[[Datei:Rekronstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupt.jpg|mini|Rekonstruktion der Totenmaske von Johann Adam Weishaupt, Firma Aross, 2011]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. Das Ordensverbot war vielen ein guter Vorwand, ihn seiner Ämter zu entheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Verbot und Verfolgung der Mitglieder&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften, die in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Dem Ordensgründer gelingt die Flucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &#039;&#039;&#039;Was blieb vom Illuminatenorden?&#039;&#039;&#039; ==&lt;br /&gt;
Bis heute umgibt den Ordensnamen eine Aura des Geheimnisvollen, verbindet man mit ihm eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch heute noch üben die beiden Autoren großen Einfluss aus auf Verschwörungstheoretiker aller Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten als bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Was blieb in Ingolstadt?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Orden der Illuminaten war ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich am Vorabend der Französischen Revolution, im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Illuminaten&amp;diff=1340</id>
		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-27T07:16:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Bild eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Beitrag von Beatrix Schönewald&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
[[Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg|mini|Symbol des Ordens der Illuminaten: Eule]]&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen Spartakus: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. durch Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. In vier Mandaten setzte der bayerische Kurfürst das Verbot der Freimaurer, der Geheimbünde allgemein und der Illuminaten im Besonderen durch. Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. Das Ordensverbot war vielen ein guter Vorwand, ihn seiner Ämter zu entheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Verbot und Verfolgung der Mitglieder&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften, die in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Dem Ordensgründer gelingt die Flucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &#039;&#039;&#039;Was blieb vom Illuminatenorden?&#039;&#039;&#039; ==&lt;br /&gt;
Bis heute umgibt den Ordensnamen eine Aura des Geheimnisvollen, verbindet man mit ihm eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch heute noch üben die beiden Autoren großen Einfluss aus auf Verschwörungstheoretiker aller Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten als bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Was blieb in Ingolstadt?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Orden der Illuminaten war ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich am Vorabend der Französischen Revolution, im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Datei:Symbol_des_Ordens_der_Illuminaten-_Eule.jpg&amp;diff=1338</id>
		<title>Datei:Symbol des Ordens der Illuminaten- Eule.jpg</title>
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		<updated>2023-10-27T07:15:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Inszenierung in der Ausstellung &amp;quot;Das Geheimnis der Illumimnaten&amp;quot; im Stadtmuseum Ingolstadt, 2011&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<title>Datei:Rekronstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupt.jpg</title>
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		<updated>2023-10-27T07:12:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Nach einer Fotografie angefertigte Rekonstruktion der Totenmaske Johann Adam Weishaupts, Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt 2011&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Illuminaten&amp;diff=1333</id>
		<title>Illuminaten</title>
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		<updated>2023-10-27T07:00:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Artikel neu eingestellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Beatrix Schönewald&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Im Jahr 1776 gründete Johann Adam Weishaupt (1748-1830), Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt, den Geheimbund der Illuminaten. Er sollte lange Zeit die gebildete Welt in Atem halten.&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Decknamen seiner Mitglieder waren Ajax, Tiberius oder Tasso, die Städte wurden nach antiken Vorbildern Eleusis oder Erzerum genannt. Die Briefe datierten die Ordensbrüder nach dem altpersischen Kalender.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ordensgründer blieb lange Zeit im Dunkeln, nur sein engster Kreis kannte die Person hinter dem Namen Spartakus: Er schuf ein System, das in den Augen der damaligen Obrigkeit nahe an Ketzerei und Hochverrat heranreichte. Sein Ziel: Freiheit, Gleichheit und ein Ende der geistigen Bevormundung von oben durch Bildung, v. a. Lektüre aufklärerischer Schriften. Das Beobachten seiner Selbst und des Anderen und die Meldung an die Oberen wurden zum Lebenselixier des Ordens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Orden viele potente Mitglieder besaß, kam es gerade wegen Weishaupts autoritärer Art zu Problemen. Das Verbot des Ordens am Vorabend der Französischen Revolution gerät zum Paradebeispiel für soziale Sprengkräfte: 1784/85 werden die Mitglieder des Ordens verraten. In vier Mandaten setzte der bayerische Kurfürst das Verbot der Freimaurer, der Geheimbünde allgemein und der Illuminaten im Besonderen durch. Die Furcht vor den Illuminaten blieb: Kurfürst Karl Theodor und seine Minister zwangen alle Mitglieder der staatlichen Verwaltung, das Militär und den Klerus, mit dem Illuminateneid jegliche Verbindungen abzuschwören. Adam Weishaupt floh 1785 aus Ingolstadt, zunächst nach Regensburg, dann endgültig nach Gotha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ingolstadt am Vorabend der Ordensgründung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt mit ihren ca. 7000 Einwohnern beherbergte die Bayerische Landesuniversität, das Kolleg der Oberdeutschen Jesuitenprovinz mit seinen Auswirkungen auf Gymnasial- und Universitätsbildung, das Militär und ein wohl situiertes Bürgertum. Universität, Jesuiten und Militär waren Garant für einen hohen Lebensstandard. Ingolstadt war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine prosperierende Stadt, die sich unter der Regierung des Kurfürsten Max III. Joseph (1745-1777) von der Katastrophe des Österreichischen Erbfolgekrieges langsam erholte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeit der Universität am Standort Ingolstadt aber neigt sich ihrem Ende zu. Seit der Gründung hatten sich die Bedingungen entscheidend verändert: Die Erben Bayerns aus der Hauptlinie Kurpfalz maßen der altbairischen Institution keine Bedeutung mehr zu. Es gärte im Kollegium der Professoren und die Diskussionen um Reformen und Translokation nach München nahmen zu. Die Aufhebung des Jesuitenordens verstärkte diese Tendenzen. Adam Weishaupt, Zögling der Jesuiten, wächst in dieser Umbruchszeit in Ingolstadt auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Leben und Wirken Johann Adam Weishaupts&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Früh verwaist, Protégé seines Taufpaten Johann Adam von Ickstatt (1702-1776), erster Laie auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, war Weishaupt aufklärerischen Ideen verbunden, suchte er nach neuen Wegen, alte Bildungsstrukturen zu überwinden. Als Lehrer nicht unumstritten, setzte er sich trotz seines engen geografischen Lebensrahmens für eine neue kosmopolitische Struktur ein. Das Ordensverbot war vielen ein guter Vorwand, ihn seiner Ämter zu entheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Aufbau, Struktur und Verbreitung des Ordens&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Der Orden bestand zunächst aus einer kleinen Schar von Ingolstädter Studenten und wuchs mit Hilfe Freiherr Adolf von Knigges (1752-1796) zu einem mitteleuropäischen Bund von Aufklärern. Fürsten und Herzöge, Professoren und Literaten, Handwerker und Bürger organisierten sich in Minervalklassen und Provinzen. An ihrer Spitze der Ordensgründer Johann Adam Weishaupt als General.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== &#039;&#039;&#039;Verbot und Verfolgung der Mitglieder&#039;&#039;&#039; =====&lt;br /&gt;
Das Mandat Kurfürst Karl Theodors (1777-1799) vom 22 Juni 1784 steht am Anfang einer Reihe von Verboten, zunächst Verbindungen und Versammlungen allgemein betreffend bis hin zum Verbot der Illuminaten und Freimaurer 1790. Die bayerische Polizei gerät eher zufällig an die wichtigsten Ordensschriften, die in zwei Teilen veröffentlicht wurden: Originalschriften und Nachtrag zu den Originalschriften. Es gelingt, Weishaupt und seine Mitstreiter öffentlich zu verunglimpfen. In Bayern werden etliche Illuminaten verhaftet, ihrer Posten enthoben und in die Verbannung geschickt. Dem Ordensgründer gelingt die Flucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &#039;&#039;&#039;Was blieb vom Illuminatenorden?&#039;&#039;&#039; ==&lt;br /&gt;
Bis heute umgibt den Ordensnamen eine Aura des Geheimnisvollen, verbindet man mit ihm eine Unzahl an Mythen und Verschwörungstheorien. Besonders weit verbreitet war die Annahme, dass sich die Illuminaten noch vor ihrer Gründung in Ingolstadt im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg ab 1775 engagiert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Illuminaten an der Französischen Revolution wurde 1791 formuliert, angeblich hätten Ordensmitglieder mit den Jakobinern kollaboriert. Der ehemalige Jesuit Abbé Barruel und der Schotte John Robison versuchten nachzuweisen, dass die schlechte Versorgungslage des französischen Volkes in der Schuld der Illuminaten läge. Sie hätten letztendlich die Revolution ausgelöst, denn alle Führer der Revolution waren Freimaurer und automatisch Illuminaten, denn es gab eine Loge mit Namen „Les Illuminés“ und es gab die Reise Johann Christoph Bodes nach Paris im Jahr 1787.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch heute noch üben die beiden Autoren großen Einfluss aus auf Verschwörungstheoretiker aller Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leopold Engel gründete 1896 den Weltbund der Illuminaten und sah sich in der Nachfolge Johann Adam Weishaupts. 1929 wurde dieser Verein wieder aus dem Vereinsregister ausgetragen. 1912 entstand der Ordo Templi Orientis, 1978 gründeten sich die Illuminaten von Thanateros, alle Vereine sahen sich in der Tradition der bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Literatur sind die Illuminaten meist finstere Schurken und Verräter: Robert Shea und Robert Wilson schufen 1975 die Illuminatus Triologie, Umberto Ecco thematisiert sie in seinem Foucault´schen Pendel und Dan Brown erzeugte mit Illuminati einen wahren Rausch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Autoren beziehen sich nicht auf historische Quellen, sondern bemühen fiktive und absurde Verschwörungstheorien. Allerdings nimmt man sie nicht selten als bare Münze. Aber: Galileo Galilei (1564-1624) war ebenso wenig Illuminat wie Lorenzo GianBernini (1598-1680), das Symbol des Ordens ist die Eule und nicht das allsehende Auge, die Zahl 23 und Ambigramme haben ebenfalls keinen Bezug zu den bayerischen Illuminaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1-Dollar-Note ist auf einer Pyramide das allsehende Auge zu sehen. Dieses Auge wurde mit den Freimaurern bzw. mit den Illuminaten in Verbindung gebracht. Ein weiteres Gerücht besagt, dass auf der Note nicht George Washington, sondern Adam Weishaupt abgebildet sein soll. Das Auge verweist auf die christliche Symbolik: den heiligen Geist. Die 13 Stufen der Pyramide verweisen auf die Zahl der Gründungskolonien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Was blieb in Ingolstadt?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Orden der Illuminaten war ein Phänomen der Universität Ingolstadt, der Gemengelage zwischen Jesuiten, Militär, Universität und Bürgertum. Seine Gründung vollzog sich am Vorabend der Französischen Revolution, im Nachklang der Aufhebung des Jesuitenordens und im fundamentalen Wechsel der wittelsbachischen Linien der Landesherren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingolstadt fühlte sich trotz publiziertem Mandat lange nicht als Zentrum dieses Ordens, entzogen sich universitäre Vorgänge meist der allgemeinen Kenntnis. Dennoch hatte das Donnergrollen dieser großen „Verschwörung“ auch Ingolstadt erreicht, mussten einige Professoren, Geistliche und Laien gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Erinnerung blieb der sogenannte Illuminatensaal, dessen Stuckdecke heute in der Hohen Schule zu sehen ist. Über das Aussehen der gesamten Komposition gibt ein Aquarell des Deckengemäldes Auskunft. Ursprünglich befand es sich im Rückgebäude des Hauses Theresienstraße 23, das seit 1719 von Adam Morasch, Professor der Medizin als privater Lehrsaal genutzt wurde. Er ließ die Stuckdecke einbauen, deren Bildmotive von einer barocken Formensprache gekennzeichnet sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als in Ingolstadt 1782 eine Minervalkirche des Illuminatenordens gegründet wurde, waren die privaten Räume der Illuminaten zu klein oder auch zu unsicher geworden. In der Korrespondenz des Ordens wird ein Versammlungsraum erwähnt. Unsicher bleibt nach wie vor, ob es tatsächlich dieser Raum im Rückgebäude war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis heute sind aber die Decke und das Rückgebäude in der Wahrnehmung der Ingolstädter aufs engste mit der Geschichte des Illuminatenordens verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Jan Rachold (Hrsg.): Die Illuminaten. Quellen und Texte zur Aufklärungsideologie des Illuminatenordens (1776–1785), Berlin 1984.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reinhard Markner, Monika Neugebauer-Wölk, Hermann Schüttler: Die Korrespondenz des Illuminatenordens, Band 1: 1776–1781, Tübingen 2005; Band 2: Januar 1782–Juni 1783, Tübingen 2013. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
Manfred Agethen: Geheimbund und Utopie. Illuminaten, Freimaurer und deutsche Spätaufklärung, München 1987.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richard van Dülmen: Der Geheimbund der Illuminaten, Stuttgart 1977.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Hammermayer: Entwicklungslinien, Ergebnisse und Perspektiven neuerer Illuminatenforschung, in: Alois Schmid, Konrad Ackermann (Hrsg.): Staat und Verwaltung in Bayern. Festschrift für Wilhelm Volkert zum 75. Geburtstag, München 2003, S. 421–463.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Helmut Reinalter (Hrsg.): Der Illuminatenorden (1776–1785/87). Ein politischer Geheimbund der Aufklärungszeit, Frankfurt am Main 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens 1776–1787/93, München 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eberhard Weis: Der Illuminatenorden (1776–1786). Unter besonderer Berücksichtigung der Fragen seiner sozialen Zusammensetzung, seiner Ziele und seiner Fortexistenz nach 1786, in: Helmut Reinalter (Hrsg.): Aufklärung und Geheimgesellschaften. Zur politischen Funktion und Sozialstruktur der Freimaurerlogen im 18. Jahrhundert, München 1989, S. 87–108.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Melchior_Puchner&amp;diff=988</id>
		<title>Melchior Puchner</title>
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		<updated>2023-10-13T16:41:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Literaturverzeichnis&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Abb. 1- Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite).jpg|mini|Abb. 1: Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Melchior Puchner - eine neu entdeckte Entwurfszeichnung ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Markus Bauer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Melchior Puchner (* 6. Januar 1695 in Schongau; † 12. September 1758 in Ingolstadt) gehört zu den großen Malern und Stukkateuren des Barock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Melchior Puchner in Ingolstadt ====&lt;br /&gt;
Im Jahr 1721 ließ sich der 1695 in Schongau geborene Melchior Puchner (Buchner) als „akademischer Maler“ in Ingolstadt nieder&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 2010, S. 269.&amp;lt;/ref&amp;gt;. Seine Haupttätigkeit bestand in der Freskenmalerei, untergeordnet auch in der Ölmalerei. Zudem haben sich einige Entwurfszeichnungen aus Puchners Hand erhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Ingolstadt selbst zeugen heute noch Deckenfresken in der Heiliggeist-Kirche (um 1730), in der Franziskanerkirche (1740/41) und im Saal der [[Alte Anatomie|Alten Anatomie]] (um 1735/40) sowie Ölbilder in Maria de Victoria und in der Franziskanerkirche von Puchners umfangreichem Schaffen. Auch in der näheren und weiteren Umgebung finden sich zahlreiche Werke, die sicher von ihm stammen oder ihm aus stilistischen Gründen zugeordnet werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== St. Martin in Fischbachau ====&lt;br /&gt;
Zu nennen sind hier beispielsweise Deckenfresken in den Dorfkirchen von Etting (um 1727) und Zuchering (1723), ferner die umfangreicheren Freskenzyklen in der Klosterkirche von Geisenfeld (1728), in der Stadtpfarrkirche von Hilpoltstein (um 1733) und in der Kirche von Gosseltshausen (1752). Im Auftrag des Benediktinerklosters Scheyern malte Puchner unter anderem in der Kirche von Bayrischzell (1737) und in der ehemaligen Propsteikirche St. Martin in Fischbachau.&amp;lt;ref&amp;gt;zum Werk von Puchner: Corpus 2010, Dehio 1999, Dehio 2006, Hofmann 1973, S. 156–175.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 1737/38 entstandene Freskenausstattung in Fischbachau zählt mit ihren insgesamt 87 Bildfeldern zu den Hauptwerken Puchners. So zeigen die Decken des Mittelschiffs sowie des nördlichen Seitenschiffs Bildprogramme zum hl. Martin von Tours und zum Benediktinerorden, während sich im südlichen Seitenschiff ein Zyklus zu den Rosenkranzgeheimnissen befindet.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 1981, S. 472.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
[[Datei:Fischbachau Fresko.jpg|mini|Abb. 2: Melchior Puchner, Fresko „Mariä Heimsuchung“, Fischbachau (Kirche St. Martin), 1737/38]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Neu entdeckte Zeichnung Melchior Puchners ====&lt;br /&gt;
Vor kurzem konnte nun eine unsignierte Zeichnung (Abb. 1) aus einer Privatsammlung als Entwurf für Puchners Fresko „Mariä Heimsuchung“ (Abb. 2) in Fischbachau identifiziert werden. Das Fresko verbildlicht im dortigen Rosenkranz-Zyklus das zweite Geheimnis aus dem Freudenreichen Rosenkranz: „Den du, o Jungfrau, zu Elisabeth getragen hast“.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Corpus 1981, S. 493f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem Entwurf handelt sich um eine lavierte, 22 x 19,3 cm messende Federzeichnung auf Büttenpapier (mit Wasserzeichen). Das runde Bildfeld ist mit dem Bleistift umrissen, zudem hat das Blatt eine rechteckige Umrandung aus dickem Bleistiftstrich. Während die Hauptgruppe aus Elisabeth und Maria mit Feder und Pinsel voll ausgearbeitet ist, zeigen sich Zacharias, rechts hinter Elisabeth stehend, und Josef, als Dreiviertelfigur links hinter Maria zu sehen, deutlich weniger detailreich. Architektur und Bäume im Hintergrund sind schließlich nur noch schematisch erkennbar. Vor Elisabeth und Zacharias ist zudem ein schmiedeeisernes Treppengeländer angedeutet. Der Umhang des verschattet dargestellten Zacharias hat einen leicht roten Farbton. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeichnung lässt sich stilistisch bestens mit den vier Entwurfszeichnungen&amp;lt;ref&amp;gt;München, Staatl. Graph. Slg., Inv.-Nr. 7326–7329, abgebildet in: Corpus 2005, S. 211.&amp;lt;/ref&amp;gt; von Puchner für den Kongregationssaal im ehemaligen Bruderschaftshaus zur Schmerzhaften Muttergottes in Neuburg a. d. Donau (heute Provinzialbibliothek bzw. Staatl. Bibliothek) vergleichen, die 1732 oder kurz vorher im Zusammenhang mit der dortigen Freskenausstattung entstanden sein dürften. Neben grundsätzlichen Übereinstimmungen beim Federduktus fallen Parallelen bei der mehrfach in der Farbintensität abgestuften Lavierung, bei den Physiognomien und, besonders hervorstechend, bei der Klei-dung auf. So findet sich der weiche, etwas schwere Faltenwurf der Gewänder von Maria und Elisabeth sowie das im Widerspruch dazu stehende, unruhig und geradezu scheckig wirkende Spiel von Licht und Schatten auch auf den Entwürfen für Neuburg – vor allem bei den Hauptfiguren. Hingegen fällt bei beschatteten Nebenfiguren die flächige, wenig differenzierte Lavierung ins Auge. &lt;br /&gt;
[[Datei:Maratta.jpg|alternativtext=Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“|mini|Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“]]&lt;br /&gt;
Als Vorlage für Puchners Entwurf zur „Heimsuchung“ diente eine themengleiche Radierung (Abb. 3) des römischen Malers Carlo Maratta (1625–1713) oder einer der zahlreichen Nachstiche, die von verschiedenen Stechern angefertigt wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 1981, S. 494.&amp;lt;/ref&amp;gt; Jedoch übernahm Puchner Ma-rattas Darstellung nicht völlig unverändert. Sind die Figuren Marias, Elisabeths und Zacharias´ nur leicht variiert, so fallen bei Josef größere Veränderungen auf. Die Begegnung zwischen Maria und Elisabeth ist nun auf eine wesentlich stärker ansteigende Treppe verlegt. Treppe und Figuren sind bei Puchner außerdem in leichter Untersicht wiedergegeben, um den Erfordernissen der Decken-malerei gerecht zu werden. Ohne Bedeutung für Puchner blieb Marattas Bildhintergrund – hier bediente er sich anderer Vorbilder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In welcher Beziehung steht die Zeichnung nun zum Fresko „Mariä Heimsuchung“ in Fischbachau?  Zunächst fällt auf, dass die rechte Gruppe mit Maria, Elisabeth und Zacharias nahezu unverändert ins Fresko übernommen wurde, auch bei der Treppe zeigen sich im Grunde keine wesentlichen Veränderungen. Josef ist nun jedoch, auch in anderer Körperhaltung dargestellt, weiter nach links gerückt, eine Dienerin, die Gepäck auf dem Kopf trägt, ist an seine Seite gestellt. Auf der Zeichnung ist Josef neben dem mit der Feder gezeichneten Josef in derselben Körperhaltung wie im Fresko ein zweites Mal zu erkennen, allerdings nur grob mit dem Bleistift skizziert, während die Dienerin noch völlig fehlt. Das Motiv von Josef mit der Dienerin dürfte auf eine themengleiche Radierung (Abb. 4) von Johann Georg Bergmüller (1688–1762) aus dessen Rosenkranz-Serie zurückgehen .&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Bauer/Epple 2022, S. 257ff., Nr. Se 7.3.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch der im Fresko zu sehende Hund ist auf der Zeichnung – direkt unter Maria und Elisabeth – nur mit dem Bleistift umrissen. Bäume und Mauer des Bildhintergrundes finden sich ähnlich im Fresko wieder, der Dreiecksgiebel ist allerdings weiter nach rechts, hinter die beiden Frauen verschoben. An seine Stelle ist ein Berg gerückt, der als Anspielung auf die alpine Berglandschaft um Fischbachau gedeutet werden kann. &lt;br /&gt;
[[Datei:Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722-23.jpg|alternativtext=Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23|mini|Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23]]&lt;br /&gt;
All diese Beobachtungen weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Zeichnung um einen Erst- bzw. Vorentwurf für das Fresko in Fischbachau handelt. Möglicherweise wurde sie bereits mehrere Jahre vor dem Auftrag für Fischbachau – als Vorlagenmaterial für künftige Arbeiten – auf Vorrat angefertigt. Ebenso wie andere Maler dürfte auch Puchner einen größeren Bestand von Vorlagenblättern – Kupferstiche, eigenhändige und fremde Zeichnungen usw. – in seiner Werkstatt verwahrt haben. Als nun das Fresko für Fischbachau zu entwerfen war, konnte er auf diese Zeichnung zurückgreifen, um sie zu ergänzen bzw. zu verändern, wie es mit dem Bleistift erfolgte, und dabei zusätzliche Elemente aus anderen Vorlagen einzuarbeiten. Die ebenfalls mit dem Bleistift aufgezeichnete Quadrierung deutet auf eine Übertragung in ein anderes Medium oder Format hin. Sie ist allerdings nicht deckungsgleich mit der in den Putz geritzten Quadrierung beim Fresko. So wird es wohl noch einen vollständig ausgearbeiteten Ausführungsentwurf auf Basis der vorliegenden Zeichnung gegeben haben, der dann außerdem die endgültige Rahmenform des Freskos berücksichtigte.&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeichnung.jpg|alternativtext=|mini|Abb. 5: Melchior Puchner, Bleistiftzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz]]&lt;br /&gt;
Übrigens verdient auch die Rückseite des Blattes (Abb. 5) Beachtung, denn diese zeigt einen Ausschnitt aus einer mit dem Bleistift skizzierten größeren Komposition, die sich bisher nicht mit einem konkreten Werk von Puchner in Verbindung bringen lässt. So sind in der Mitte mehrere Engel dargestellt. Unten rechts ist eine bärtige männliche, unten links eine weibliche Figur zu erkennen. Beide sind allerdings abgeschnitten, woran zu erkennen ist, dass das ursprünglich größere Blatt nachträglich, wohl nachdem die „Heimsuchung“ auf der Vorderseite gezeichnet war, beschnitten wurde.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
BedeutungInsgesamt beruht die Bedeutung dieses Blattes nicht nur auf der Verwendung als Entwurf bzw. Vorlage, sondern vor allem darauf, dass sich interessante Erkenntnisse zur Arbeitsweise und Entwurfstätigkeit von Melchior Puchner gewinnen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außer in Fischbachau malte Puchner das Thema „Mariä Heimsuchung“ bereits um 1733 in Hilpoltstein und 1752 nochmals in Gosseltshausen. Er stellte es jeweils in einer unterschiedlichen Variante dar. Für Gosselshausen wählte er einen themengleichen Kupferstich nach Peter Paul Rubens (1577–1640) als Vorlage.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 2010, S. 210.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Literatur ===&lt;br /&gt;
Bauer, Markus und Epple, Alois: Johann Georg Bergmüller – Druckgrafik, Teil 2: Serien, Band 1, Norderstedt 2022 (Bauer/Epple 2022) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bachter, Falk und Bauer-Wild, Anna  u.a.: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach (Bd. 2), München 1981 (Corpus 1981)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sauerländer, Brigitte und Volk-Knüttel, Brigitte: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (Bd. 10), München 2005 (Corpus 2005) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauer-Wild, Anna und Böhm, Cordula  u.a.: Corpus der barocken Deckenmalerei in Deutschland – Stadt Ingolstadt, Landkreis Pfaffenhofen (Bd. 14), München 2010  (Corpus 2010)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Breuer, Tillmann und Oswald, Friedrich u.a.: Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Bayern I, Franken, München/Berlin 1999 (Dehio 1999) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Habel, Heinrich und Hemmeter, Karlheinz  u.a.: Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Bayern IV, München und Oberbayern, München/Berlin 2006 (Dehio 2006) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hofmann, Siegfried: Zum Werk Ingolstädter Freskenmaler der 18. Jahrhunderts, in: Sammelblatt d. Historischen Vereins Ingolstadt 1973 (82), Ingolstadt 1973, S. 156–183 (Hofmann 1973)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fußnoten ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Bauer, Markus}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
	</entry>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Melchior_Puchner&amp;diff=987</id>
		<title>Melchior Puchner</title>
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		<updated>2023-10-13T16:25:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Überschriften eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Abb. 1- Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite).jpg|mini|Abb. 1: Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Melchior Puchner - eine neu entdeckte Entwurfszeichnung ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Markus Bauer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Melchior Puchner (* 6. Januar 1695 in Schongau; † 12. September 1758 in Ingolstadt) gehört zu den großen Malern und Stukkateuren des Barock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Melchior Puchner in Ingolstadt ====&lt;br /&gt;
Im Jahr 1721 ließ sich der 1695 in Schongau geborene Melchior Puchner (Buchner) als „akademischer Maler“ in Ingolstadt nieder&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 2010, S. 269.&amp;lt;/ref&amp;gt;. Seine Haupttätigkeit bestand in der Freskenmalerei, untergeordnet auch in der Ölmalerei. Zudem haben sich einige Entwurfszeichnungen aus Puchners Hand erhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Ingolstadt selbst zeugen heute noch Deckenfresken in der Heiliggeist-Kirche (um 1730), in der Franziskanerkirche (1740/41) und im Saal der [[Alte Anatomie|Alten Anatomie]] (um 1735/40) sowie Ölbilder in Maria de Victoria und in der Franziskanerkirche von Puchners umfangreichem Schaffen. Auch in der näheren und weiteren Umgebung finden sich zahlreiche Werke, die sicher von ihm stammen oder ihm aus stilistischen Gründen zugeordnet werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== St. Martin in Fischbachau ====&lt;br /&gt;
Zu nennen sind hier beispielsweise Deckenfresken in den Dorfkirchen von Etting (um 1727) und Zuchering (1723), ferner die umfangreicheren Freskenzyklen in der Klosterkirche von Geisenfeld (1728), in der Stadtpfarrkirche von Hilpoltstein (um 1733) und in der Kirche von Gosseltshausen (1752). Im Auftrag des Benediktinerklosters Scheyern malte Puchner unter anderem in der Kirche von Bayrischzell (1737) und in der ehemaligen Propsteikirche St. Martin in Fischbachau.&amp;lt;ref&amp;gt;zum Werk von Puchner: Corpus 2010, Dehio 1999, Dehio 2006, Hofmann 1973, S. 156–175.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 1737/38 entstandene Freskenausstattung in Fischbachau zählt mit ihren insgesamt 87 Bildfeldern zu den Hauptwerken Puchners. So zeigen die Decken des Mittelschiffs sowie des nördlichen Seitenschiffs Bildprogramme zum hl. Martin von Tours und zum Benediktinerorden, während sich im südlichen Seitenschiff ein Zyklus zu den Rosenkranzgeheimnissen befindet.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 1981, S. 472.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
[[Datei:Fischbachau Fresko.jpg|mini|Abb. 2: Melchior Puchner, Fresko „Mariä Heimsuchung“, Fischbachau (Kirche St. Martin), 1737/38]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Neu entdeckte Zeichnung Melchior Puchners ====&lt;br /&gt;
Vor kurzem konnte nun eine unsignierte Zeichnung (Abb. 1) aus einer Privatsammlung als Entwurf für Puchners Fresko „Mariä Heimsuchung“ (Abb. 2) in Fischbachau identifiziert werden. Das Fresko verbildlicht im dortigen Rosenkranz-Zyklus das zweite Geheimnis aus dem Freudenreichen Rosenkranz: „Den du, o Jungfrau, zu Elisabeth getragen hast“.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Corpus 1981, S. 493f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem Entwurf handelt sich um eine lavierte, 22 x 19,3 cm messende Federzeichnung auf Büttenpapier (mit Wasserzeichen). Das runde Bildfeld ist mit dem Bleistift umrissen, zudem hat das Blatt eine rechteckige Umrandung aus dickem Bleistiftstrich. Während die Hauptgruppe aus Elisabeth und Maria mit Feder und Pinsel voll ausgearbeitet ist, zeigen sich Zacharias, rechts hinter Elisabeth stehend, und Josef, als Dreiviertelfigur links hinter Maria zu sehen, deutlich weniger detailreich. Architektur und Bäume im Hintergrund sind schließlich nur noch schematisch erkennbar. Vor Elisabeth und Zacharias ist zudem ein schmiedeeisernes Treppengeländer angedeutet. Der Umhang des verschattet dargestellten Zacharias hat einen leicht roten Farbton. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeichnung lässt sich stilistisch bestens mit den vier Entwurfszeichnungen&amp;lt;ref&amp;gt;München, Staatl. Graph. Slg., Inv.-Nr. 7326–7329, abgebildet in: Corpus 2005, S. 211.&amp;lt;/ref&amp;gt; von Puchner für den Kongregationssaal im ehemaligen Bruderschaftshaus zur Schmerzhaften Muttergottes in Neuburg a. d. Donau (heute Provinzialbibliothek bzw. Staatl. Bibliothek) vergleichen, die 1732 oder kurz vorher im Zusammenhang mit der dortigen Freskenausstattung entstanden sein dürften. Neben grundsätzlichen Übereinstimmungen beim Federduktus fallen Parallelen bei der mehrfach in der Farbintensität abgestuften Lavierung, bei den Physiognomien und, besonders hervorstechend, bei der Klei-dung auf. So findet sich der weiche, etwas schwere Faltenwurf der Gewänder von Maria und Elisabeth sowie das im Widerspruch dazu stehende, unruhig und geradezu scheckig wirkende Spiel von Licht und Schatten auch auf den Entwürfen für Neuburg – vor allem bei den Hauptfiguren. Hingegen fällt bei beschatteten Nebenfiguren die flächige, wenig differenzierte Lavierung ins Auge. &lt;br /&gt;
[[Datei:Maratta.jpg|alternativtext=Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“|mini|Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“]]&lt;br /&gt;
Als Vorlage für Puchners Entwurf zur „Heimsuchung“ diente eine themengleiche Radierung (Abb. 3) des römischen Malers Carlo Maratta (1625–1713) oder einer der zahlreichen Nachstiche, die von verschiedenen Stechern angefertigt wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 1981, S. 494.&amp;lt;/ref&amp;gt; Jedoch übernahm Puchner Ma-rattas Darstellung nicht völlig unverändert. Sind die Figuren Marias, Elisabeths und Zacharias´ nur leicht variiert, so fallen bei Josef größere Veränderungen auf. Die Begegnung zwischen Maria und Elisabeth ist nun auf eine wesentlich stärker ansteigende Treppe verlegt. Treppe und Figuren sind bei Puchner außerdem in leichter Untersicht wiedergegeben, um den Erfordernissen der Decken-malerei gerecht zu werden. Ohne Bedeutung für Puchner blieb Marattas Bildhintergrund – hier bediente er sich anderer Vorbilder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In welcher Beziehung steht die Zeichnung nun zum Fresko „Mariä Heimsuchung“ in Fischbachau?  Zunächst fällt auf, dass die rechte Gruppe mit Maria, Elisabeth und Zacharias nahezu unverändert ins Fresko übernommen wurde, auch bei der Treppe zeigen sich im Grunde keine wesentlichen Veränderungen. Josef ist nun jedoch, auch in anderer Körperhaltung dargestellt, weiter nach links gerückt, eine Dienerin, die Gepäck auf dem Kopf trägt, ist an seine Seite gestellt. Auf der Zeichnung ist Josef neben dem mit der Feder gezeichneten Josef in derselben Körperhaltung wie im Fresko ein zweites Mal zu erkennen, allerdings nur grob mit dem Bleistift skizziert, während die Dienerin noch völlig fehlt. Das Motiv von Josef mit der Dienerin dürfte auf eine themengleiche Radierung (Abb. 4) von Johann Georg Bergmüller (1688–1762) aus dessen Rosenkranz-Serie zurückgehen .&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Bauer/Epple 2022, S. 257ff., Nr. Se 7.3.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch der im Fresko zu sehende Hund ist auf der Zeichnung – direkt unter Maria und Elisabeth – nur mit dem Bleistift umrissen. Bäume und Mauer des Bildhintergrundes finden sich ähnlich im Fresko wieder, der Dreiecksgiebel ist allerdings weiter nach rechts, hinter die beiden Frauen verschoben. An seine Stelle ist ein Berg gerückt, der als Anspielung auf die alpine Berglandschaft um Fischbachau gedeutet werden kann. &lt;br /&gt;
[[Datei:Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722-23.jpg|alternativtext=Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23|mini|Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23]]&lt;br /&gt;
All diese Beobachtungen weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Zeichnung um einen Erst- bzw. Vorentwurf für das Fresko in Fischbachau handelt. Möglicherweise wurde sie bereits mehrere Jahre vor dem Auftrag für Fischbachau – als Vorlagenmaterial für künftige Arbeiten – auf Vorrat angefertigt. Ebenso wie andere Maler dürfte auch Puchner einen größeren Bestand von Vorlagenblättern – Kupferstiche, eigenhändige und fremde Zeichnungen usw. – in seiner Werkstatt verwahrt haben. Als nun das Fresko für Fischbachau zu entwerfen war, konnte er auf diese Zeichnung zurückgreifen, um sie zu ergänzen bzw. zu verändern, wie es mit dem Bleistift erfolgte, und dabei zusätzliche Elemente aus anderen Vorlagen einzuarbeiten. Die ebenfalls mit dem Bleistift aufgezeichnete Quadrierung deutet auf eine Übertragung in ein anderes Medium oder Format hin. Sie ist allerdings nicht deckungsgleich mit der in den Putz geritzten Quadrierung beim Fresko. So wird es wohl noch einen vollständig ausgearbeiteten Ausführungsentwurf auf Basis der vorliegenden Zeichnung gegeben haben, der dann außerdem die endgültige Rahmenform des Freskos berücksichtigte.&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeichnung.jpg|alternativtext=|mini|Abb. 5: Melchior Puchner, Bleistiftzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz]]&lt;br /&gt;
Übrigens verdient auch die Rückseite des Blattes (Abb. 5) Beachtung, denn diese zeigt einen Ausschnitt aus einer mit dem Bleistift skizzierten größeren Komposition, die sich bisher nicht mit einem konkreten Werk von Puchner in Verbindung bringen lässt. So sind in der Mitte mehrere Engel dargestellt. Unten rechts ist eine bärtige männliche, unten links eine weibliche Figur zu erkennen. Beide sind allerdings abgeschnitten, woran zu erkennen ist, dass das ursprünglich größere Blatt nachträglich, wohl nachdem die „Heimsuchung“ auf der Vorderseite gezeichnet war, beschnitten wurde.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
BedeutungInsgesamt beruht die Bedeutung dieses Blattes nicht nur auf der Verwendung als Entwurf bzw. Vorlage, sondern vor allem darauf, dass sich interessante Erkenntnisse zur Arbeitsweise und Entwurfstätigkeit von Melchior Puchner gewinnen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außer in Fischbachau malte Puchner das Thema „Mariä Heimsuchung“ bereits um 1733 in Hilpoltstein und 1752 nochmals in Gosseltshausen. Er stellte es jeweils in einer unterschiedlichen Variante dar. Für Gosselshausen wählte er einen themengleichen Kupferstich nach Peter Paul Rubens (1577–1640) als Vorlage.&amp;lt;ref&amp;gt;Corpus 2010, S. 210.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Literatur ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fußnoten ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;{{Zitierweise|Autor=Bauer, Markus}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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		<id>https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/w/index.php?title=Melchior_Puchner&amp;diff=636</id>
		<title>Melchior Puchner</title>
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		<updated>2023-09-13T07:07:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: Fußnoten und Scans eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Abb. 1- Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz (Vorderseite).jpg|mini|Abb. 1: Melchior Puchner, „Mariä Heimsuchung“, lavierte Federzeichnung, 1737 oder früher, Privat-besitz (Vorderseite)]]&lt;br /&gt;
Eine neu entdeckte Entwurfszeichnung des Ingolstädter Barockmalers Melchior Puchner (1695–1758)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Markus Bauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1721 ließ sich der 1695 in Schongau geborene Melchior Puchner (Buchner) als „akademischer Maler“ in Ingolstadt nieder&amp;lt;ref&amp;gt;(Corpus 2010, S. 269)&amp;lt;/ref&amp;gt;. Seine Haupttätigkeit bestand in der Freskenmalerei, untergeordnet auch in der Ölmalerei. Zudem haben sich einige Entwurfszeichnungen aus Puchners Hand erhalten.  &lt;br /&gt;
In Ingolstadt selbst zeugen heute noch Deckenfresken in der Heiliggeist-Kirche (um 1730), in der Franziskanerkirche (1740/41) und im Saal der Alten Anatomie (um 1735/40) sowie Ölbilder in St. Maria de Victoria und in der Franziskanerkirche von Puchners umfangreichem Schaffen. Auch in der näheren und weiteren Umgebung finden sich zahlreiche Werke, die sicher von ihm stammen oder ihm aus stilistischen Gründen zugeordnet werden können. Zu nennen sind hier beispielsweise De-ckenfresken in den Dorfkirchen von Etting (um 1727) und Zuchering (1723), ferner die umfangrei-cheren Freskenzyklen in der Klosterkirche von Geisenfeld (1728), in der Stadtpfarrkirche von Hilpoltstein (um 1733) und in der Kirche von Gosseltshausen (1752). Im Auftrag des Benediktinerklosters Scheyern malte Puchner unter anderem in der Kirche von Bayrischzell (1737) und in der ehemaligen Propsteikirche St. Martin in Fischbachau.&amp;lt;ref&amp;gt;(zum Werk von Puchner: Corpus 2010, Dehio 1999, Dehio 2006, Hofmann 1973, S. 156–175)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 1737/38 entstandene Freskenausstattung in Fischbachau zählt mit ihren insgesamt 87 Bildfeldern zu den Hauptwerken Puchners. So zeigen die Decken des Mittelschiffs sowie des nördlichen Seitenschiffs Bildprogramme zum hl. Martin von Tours und zum Benediktinerorden, während sich im südlichen Seitenschiff ein Zyklus zu den Rosenkranzgeheimnissen befindet.&amp;lt;ref&amp;gt;(Corpus 1981, S. 472)&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
[[Datei:Fischbachau Fresko.jpg|mini|Abb. 2: Melchior Puchner, Fresko „Mariä Heimsuchung“, Fischbachau (Kirche St. Martin), 1737/38]]&lt;br /&gt;
Vor kurzem konnte nun eine unsignierte Zeichnung (Abb. 1) aus einer Privatsammlung als Entwurf für Puchners Fresko „Mariä Heimsuchung“ (Abb. 2) in Fischbachau identifiziert werden. Das Fresko verbildlicht im dortigen Rosenkranz-Zyklus das zweite Geheimnis aus dem Freudenreichen Rosenkranz: „Den du, o Jungfrau, zu Elisabeth getragen hast“.&amp;lt;ref&amp;gt;(vgl. Corpus 1981, S. 493f.)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem Entwurf handelt sich um eine lavierte, 22 x 19,3 cm messende Federzeichnung auf Büttenpapier (mit Wasserzeichen). Das runde Bildfeld ist mit dem Bleistift umrissen, zudem hat das Blatt eine rechteckige Umrandung aus dickem Bleistiftstrich. Während die Hauptgruppe aus Elisabeth und Maria mit Feder und Pinsel voll ausgearbeitet ist, zeigen sich Zacharias, rechts hinter Elisabeth stehend, und Josef, als Dreiviertelfigur links hinter Maria zu sehen, deutlich weniger detailreich. Architektur und Bäume im Hintergrund sind schließlich nur noch schematisch erkennbar. Vor Elisabeth und Zacharias ist zudem ein schmiedeeisernes Treppengeländer angedeutet. Der Umhang des verschattet dargestellten Zacharias hat einen leicht roten Farbton. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zeichnung lässt sich stilistisch bestens mit den vier Entwurfszeichnungen&amp;lt;ref&amp;gt;(München, Staatl. Graph. Slg., Inv.-Nr. 7326–7329, abgebildet in: Corpus 2005, S. 211)&amp;lt;/ref&amp;gt; von Puchner für den Kongregationssaal im ehemaligen Bruderschaftshaus zur Schmerzhaften Muttergottes in Neuburg a. d. Donau (heute Provinzialbibliothek bzw. Staatl. Bibliothek) vergleichen, die 1732 oder kurz vorher im Zusammenhang mit der dortigen Freskenausstattung entstanden sein dürften. Neben grundsätzlichen Übereinstimmungen beim Federduktus fallen Parallelen bei der mehrfach in der Farbintensität abgestuften Lavierung, bei den Physiognomien und, besonders hervorstechend, bei der Klei-dung auf. So findet sich der weiche, etwas schwere Faltenwurf der Gewänder von Maria und Elisabeth sowie das im Widerspruch dazu stehende, unruhig und geradezu scheckig wirkende Spiel von Licht und Schatten auch auf den Entwürfen für Neuburg – vor allem bei den Hauptfiguren. Hingegen fällt bei beschatteten Nebenfiguren die flächige, wenig differenzierte Lavierung ins Auge. &lt;br /&gt;
[[Datei:Maratta.jpg|alternativtext=Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“|mini|Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“]]&lt;br /&gt;
Als Vorlage für Puchners Entwurf zur „Heimsuchung“ diente eine themengleiche Radierung (Abb. 3) des römischen Malers Carlo Maratta (1625–1713) oder einer der zahlreichen Nachstiche, die von verschiedenen Stechern angefertigt wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;(Corpus 1981, S. 494)&amp;lt;/ref&amp;gt; Jedoch übernahm Puchner Ma-rattas Darstellung nicht völlig unverändert. Sind die Figuren Marias, Elisabeths und Zacharias´ nur leicht variiert, so fallen bei Josef größere Veränderungen auf. Die Begegnung zwischen Maria und Elisabeth ist nun auf eine wesentlich stärker ansteigende Treppe verlegt. Treppe und Figuren sind bei Puchner außerdem in leichter Untersicht wiedergegeben, um den Erfordernissen der Decken-malerei gerecht zu werden. Ohne Bedeutung für Puchner blieb Marattas Bildhintergrund – hier bediente er sich anderer Vorbilder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In welcher Beziehung steht die Zeichnung nun zum Fresko „Mariä Heimsuchung“ in Fischbachau?  Zunächst fällt auf, dass die rechte Gruppe mit Maria, Elisabeth und Zacharias nahezu unverändert ins Fresko übernommen wurde, auch bei der Treppe zeigen sich im Grunde keine wesentlichen Veränderungen. Josef ist nun jedoch, auch in anderer Körperhaltung dargestellt, weiter nach links gerückt, eine Dienerin, die Gepäck auf dem Kopf trägt, ist an seine Seite gestellt. Auf der Zeichnung ist Josef neben dem mit der Feder gezeichneten Josef in derselben Körperhaltung wie im Fresko ein zweites Mal zu erkennen, allerdings nur grob mit dem Bleistift skizziert, während die Dienerin noch völlig fehlt. Das Motiv von Josef mit der Dienerin dürfte auf eine themengleiche Radierung (Abb. 4) von Johann Georg Bergmüller (1688–1762) aus dessen Rosenkranz-Serie zurückgehen .&amp;lt;ref&amp;gt;(vgl. Bauer/Epple 2022, S. 257ff., Nr. Se 7.3)&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch der im Fresko zu sehende Hund ist auf der Zeichnung – direkt unter Maria und Elisabeth – nur mit dem Bleistift umrissen. Bäume und Mauer des Bildhintergrundes finden sich ähnlich im Fresko wieder, der Dreiecksgiebel ist allerdings weiter nach rechts, hinter die beiden Frauen verschoben. An seine Stelle ist ein Berg gerückt, der als Anspielung auf die alpine Berglandschaft um Fischbachau gedeutet werden kann. &lt;br /&gt;
[[Datei:Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722-23.jpg|alternativtext=Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23|mini|Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23]]&lt;br /&gt;
All diese Beobachtungen weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Zeichnung um einen Erst- bzw. Vorentwurf für das Fresko in Fischbachau handelt. Möglicherweise wurde sie bereits mehrere Jahre vor dem Auftrag für Fischbachau – als Vorlagenmaterial für künftige Arbeiten – auf Vorrat angefertigt. Ebenso wie andere Maler dürfte auch Puchner einen größeren Bestand von Vorlagenblättern – Kupferstiche, eigenhändige und fremde Zeichnungen usw. – in seiner Werkstatt verwahrt haben. Als nun das Fresko für Fischbachau zu entwerfen war, konnte er auf diese Zeichnung zurückgreifen, um sie zu ergänzen bzw. zu verändern, wie es mit dem Bleistift erfolgte, und dabei zusätzliche Elemente aus anderen Vorlagen einzuarbeiten. Die ebenfalls mit dem Bleistift aufgezeichnete Quadrierung deutet auf eine Übertragung in ein anderes Medium oder Format hin. Sie ist allerdings nicht deckungsgleich mit der in den Putz geritzten Quadrierung beim Fresko. So wird es wohl noch einen vollständig ausgearbeiteten Ausführungsentwurf auf Basis der vorliegenden Zeichnung gegeben haben, der dann außerdem die endgültige Rahmenform des Freskos berücksichtigte.&lt;br /&gt;
[[Datei:Zeichnung.jpg|alternativtext=|mini|Abb. 5: Melchior Puchner, Bleistiftzeichnung, 1737 oder früher, Privatbesitz]]&lt;br /&gt;
Übrigens verdient auch die Rückseite des Blattes (Abb. 5) Beachtung, denn diese zeigt einen Ausschnitt aus einer mit dem Bleistift skizzierten größeren Komposition, die sich bisher nicht mit einem konkreten Werk von Puchner in Verbindung bringen lässt. So sind in der Mitte mehrere Engel dargestellt. Unten rechts ist eine bärtige männliche, unten links eine weibliche Figur zu erkennen. Beide sind allerdings abgeschnitten, woran zu erkennen ist, dass das ursprünglich größere Blatt nachträglich, wohl nachdem die „Heimsuchung“ auf der Vorderseite gezeichnet war, beschnitten wurde.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt beruht die Bedeutung dieses Blattes nicht nur auf der Verwendung als Entwurf bzw. Vorlage, sondern vor allem darauf, dass sich interessante Erkenntnisse zur Arbeitsweise und Entwurfstätigkeit von Melchior Puchner gewinnen lassen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außer in Fischbachau malte Puchner das Thema „Mariä Heimsuchung“ bereits um 1733 in Hilpoltstein und 1752 nochmals in Gosseltshausen. Er stellte es jeweils in einer unterschiedlichen Variante dar. Für Gosselshausen wählte er einen themengleichen Kupferstich nach Peter Paul Rubens (1577–1640) als Vorlage.&amp;lt;ref&amp;gt;(Corpus 2010, S. 210)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
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&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Abb. 4: Johann Georg Bergmüller, Radierung „Mariä Heimsuchung“, um 1722/23&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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&lt;hr /&gt;
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		<summary type="html">&lt;p&gt;B.Schönewald: &lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;Abb. 3: Carlo Maratta, Radierung „Mariä Heimsuchung“&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>B.Schönewald</name></author>
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