Frauenhaus (Bordell)

Aus Stadt Ingolstadt Stadtgeschichtslexikon

Beitrag von Lisa Weber

Frauenhäuser waren im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit Bordelle, die der Stadt oder dem Landesherrn gehörten oder durch sie angemietet wurden. Sie wurden von einem Frauenwirt oder einer Frauenwirtin geführt[1] und existierten von Anfang des 14. bis Ende des 16. Jahrhunderts.

Das Ingolstädter Frauenhaus

In einem Zimmer sitzt ein junger, elegant gekleideter Mann auf einer Bank. Neben dem Mann sitzt eine unbekleidete Frau mit einem Tuch um die Lende. Der Mann und die Frau berühren sich gegenseitig mit den Händen. Neben der sitzenden Frau steht eine weitere nackte Frau. Sie trägt ebenfalls ein Tuch um die Lenden. Rechts von ihr steht im Türrahmen eine als Narr verkleidete Person. Sie hält sich die rechte Hand vor das Gesicht und in der linken Hand einen Narrenstab.
Ein Jüngling und zwei nackte Frauen im Frauenhaus, um 1460-1475 (Albertina Wien, Inventarnr. DG1926/934, Kupferstich vom Meister mit den Bandrollen).

Das Ingolstädter Frauenhaus befand sich innerhalb der Stadtmauer in der Nähe des heutigen Scherbelberges. Das im 16. Jahrhundert dort entstandene Bollwerk erhielt aufgrund seiner Lage in der Nähe des Frauenhauses die Bezeichnung Frauenhausbastei.[2] Wann das Frauenhaus entstanden ist und wie lange es existierte, ist unklar. Zum ersten Mal gesichert nachweisen lässt es sich 1469.[3] Es dürfte bis nach 1562 bestanden haben.[4]

Beim Frauenhaus handelte es sich um eine öffentliche Einrichtung. Der Rat der Stadt übte die Kontrolle darüber aus und sorgte unter anderem für den baulichen Unterhalt. Im Gegenzug erhob die Stadt Zins davon. Zudem ernannte der Rat einen sogenannten Frauenwirt, der die Einrichtung leitete.[5]

Prostitution wurde im Allgemeinen zwar nicht befürwortet oder gefördert, aber als notwendiges Übel betrachtet. Durch Frauenhäuser konnte die Prostitution zumindest teilweise überwacht und gesteuert werden. Dies war einer der Hauptgründe für ihre Entstehung.[6]

Grundsätzlich war Männern der Besuch im Ingolstädter Frauenhaus ohne Strafe möglich, es sei denn, sie störten dabei die öffentliche Ruhe und Ordnung oder waren verheiratet. Wurden sie des Ehebruchs überführt, kamen sie in der Regel für kurze Zeit in Haft. Nach ihrer Freilassung wurden sie mit einer Geldstrafe belegt oder aus der Stadt ausgewiesen, wobei sich die Strafe im Nachhinein nicht selten aufgrund von Bittgesuchen reduzierte.[7]

Neben dem Frauenhaus gab es auch die sogenannte „freie Prostitution“. Frauen gingen in Privatbordellen ihrer Tätigkeit nach oder arbeiteten auf eigene Rechnung in den Gassen, Wirtshäusern oder Trinkstuben der Stadt.[8]

Fußnoten

  1. Schuster (1992), S. 32.
  2. Hofmann (2000), S. 533.
  3. Schuster (1992), S. 37.
  4. Ebd., S. 184.
  5. Hofmann (2006), S. 179.
  6. Ebd., S. 45.
  7. Ebd., S. 177.
  8. Schuster (1992), S. 122–123.

Literatur

  • Hofmann, Siegfried: Geschichte der Stadt Ingolstadt. Von den Anfängen bis 1505. Ingolstadt 2000.
  • Hofmann, Siegfried: Geschichte der Stadt Ingolstadt. 1506-1600. Ingolstadt 2006.
  • Schuster, Peter: Das Frauenhaus. Städtische Bordelle in Deutschland 1350 bis 1600. Paderborn 1992.

Empfohlene Zitierweise

Weber, Lisa: Frauenhaus (Bordell). Hrsg. v. Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt. 2024 (Stadtgeschichtslexikon). Online verfügbar unter https://stadtgeschichtslexikon.ingolstadt.de/wiki/Frauenhaus_(Bordell) (Version vom 26.04.2024), zuletzt geprüft am 08.12.2025.

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